Wohnungskündigung wegen Nachwuchs!?

vom 13.10.2008, 09:44 Uhr

Hallo!

Nehmen wir mal an, das Mieterpärchen xy ist vor ca 1 1/2 Jahren in eine 4-Raumwohnung gezogen, Schon bei der Wohnungsbesichtigung hat der Vermieter Z deutlich gesagt, dass er keine Kinder im Haus haben will und deswegen die Wohnung nur an Paare vermietet, die keine Kinder haben. Im Mietvertrag zwischen xy und z steht aber keine Klausel darüber.

Das Mieterpärchen xy sind beide über 40 und haben die Familienplanung eigentlich auch abgeschlossen, weil sie 2 erwachsene Kinder haben und ihr erstes Enkelkind bekommen. Deshalb war ihnen das auch egal und sie unterschrieben den Mietvertrag für die Wohnuzng.

Als das Mieterpärchen xy aber 5 Monate in der Wohnung wohnten, stellte sich heraus, dass die Frau des Mieterpärchens xy schwanger ist. Für eine Abtreibung zu spät und sie freute sich auch dann auf das Kind.
Dass man eigentlich keine Kinder haben darf, wenn man in diesem Haus wohnt, haben die Mieter xy verdrängt und richteten aus einem der 4 Zimmer das Kinderzimmer ein.

Der Vermieter Z wohnt 2 Straßen weiter und da belibt es nciht aus, dass er ab und an auch seine Mieter xy über den Weg läuft und auch sieht, dass xy schwanger ist. Angesprochen hat er seine Mieter xy aber nie. Das Kind der Mietpartei xy ist mittlerweile ungefähr ein halbes Jahr alt und nun bekam die Mietpartei xy von dem Vermieter z die Wohnungskündigung mit der Begründung, dass sie sich nicht an die Abmachung gehalten haben und mit Kind in dieser Wohnung wohnen würden. Sie haben genau 3 Monate bis Monatsende Zeit die Wohnung zu verlassen, ansonsten würde ihnen die Räumungsklage bevorstehen.

Was kann die Mietpartei xy machen? Kann sie überhaupt gegen die Kündigung mit so einer prophanen Begründung angehen? Die Wohnung ist günstig und ruhig und sie würden gerne dort wohnen bleiben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Normalerweise sind Klauseln, die mündlich abgemacht wurden auch im Mietvertrag festzuhalten. Alles Andere wäre ja leichtsinnig und unlogisch.

Ich meine aber sogar, dass eine solche Klausel sogar von vornherein nichtig wäre. Ein Vermieter kann sich natürlich aussuchen, ob er eine Familie mit Kindern einziehen lässt, aber es ist keine zulässige Klausel, dass Kinder im Haus verboten sind. Da müsste man aber um Verbindlichkeit zu erlangen einen Anwalt oder den Mieterschutzbund mal fragen. Im Prinzip ist es aber dann Vermieters eigenes Risiko, wenn er ein noch zeugungsfähiges Pärchen einziehen lässt :lol:

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» Herr Lehmann » Beiträge: 558 » Talkpoints: 5,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ein Kinderverbot in der Mietwohnung ist sittenwidrig und deshalb unwirksam - selbst wenn es im Mietvertrag gestanden hätte. Ein wenig ähnliche Infos findet man beim folgenden Gerichtsurteil. Der Vermieter kann sich natürlich seine Mieter aussuchen und auf kinderlose Paare achten, nur kann er niemandem verbieten, wenn sich die Planung später ändert. Meldet Euch beim Mieterverein an oder nehmt Eure Rechtschutzversicherung in Anspruch; mit der Kündigung wird der Vermieter nicht weit kommen.

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» gilowyn » Beiträge: 169 » Talkpoints: 7,80 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Achja genau, der Tip mit dem Mieterverein ist sehr gut! Das kostet nicht die Welt aber man hat sofort mit Eintritt einen Rechtsschutz, wie mir das ein Bekannter mal berichtet hat. Das ist in so einem Fall natürlich von großem Vorteil! ;)

Dennoch würde ich mich schonmal vorsichtig nach neuen Wohnungen umsehen, denn erstens ist das Verhätnis zum Vermieter dann ja sicher nicht mehr das allerbeste und zweitens können Vermieter eigentlich immer eine Kündigung irgendwie durchbringen (glaube ich zumindest mal, man denke da an die Eigenbedarfsklausel).

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» Herr Lehmann » Beiträge: 558 » Talkpoints: 5,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich spreche aus eigener Erfahrung - als Vermieter kann man einen Mieter so gut wie gar nicht loswerden. Eigenbedarfsklausel ist so gut wie unmöglich durchzusetzen, vor allem da der Eigentümer mehrere Wohnungen zu besitzen scheint. Er muss dann nachweisen, dass nur diese eine Wohnung in Frage kommt, er ansonsten einen wirtschaftlichen Schaden erleidet - und bei einem Paar mit Baby greift auch noch die Sozialklausel. Eigenbedarf lässt sich fast nur durchsetzen, wenn man selbst zur Miete wohnt und nur eine Eigentumswohnung besitzt; und selbst dann ist es schwer. ich habe das gerade hinter mir, und selbst bei drei ausstehenden Mieten nützten nur Druck und ein Aufhebungsvertrag.

Mietrecht deckt auch jede Rechtsschutzversicherung ab, ich persönlich finde diese unumgänglich. Aber auch der Mieterverein ist natürlich eine ideale Anlaufstelle, vor allem da ein freundlicher Brief von denen meist schon reicht, um einen Vermieter von so einer Kündigung abzubringen.

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» gilowyn » Beiträge: 169 » Talkpoints: 7,80 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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