Durch Bau Nachbargrundstück verschmutzt - muss man putzen?

vom 08.10.2008, 17:25 Uhr

Bei X begannen die Arbeiten für ein Fertigteilhaus. Da X keinen Keller, sondern eine Bodenplatte bekommt war der Aushub schnell vorbei und es konnte mit der Rollierung begonnen werden. Neben dem Grundstück von X ist die Einfahrt seiner zukünftigen Nachbarin A. Die letzten zwei Tage war A auf Beobachtungsposten, heute wartete A auf X Erscheinen auf der Baustelle und forderte X zum Putzen ihrer Einfahrt auf die durch die Bauarbeiten verschmutzt worden sein soll. X hat mir die Einfahrt angesehen und keine besondere Verschmutzung festgestellt. Die Bauarbeiter erledigen so sauber wie möglich ihre Arbeit.

Kann A von X verlangen dass X ihre Einfahrt kehrt?

» Sanddorn » Beiträge: 42 » Talkpoints: 0,16 »



Soweit ich weiss muss X die Verschmutzungen beseitigen. Auch wenn es für X nicht so schlimm ausschaut. Was seine Bauarbeiter an anderen Grundstücken verschmutzen und nicht beseitigen muss er erledigen. Dabei ist es egal, ob die Verschmutzungen auf dem privaten Gelände bei Nachbarin A ist oder ob das die Straße der Gemeinde/Stadt ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Definitiv, A muß den Schmutz beseitigen, den er auf fremden Grund verursacht hat. Und wenn X meint, dass seine Auffahrt veschmutz ist, dann liegt das im Auge des Betrachters, sprich, ich finde auch oft nicht, dass ich putzen müsste, wohingegen meine Mutter da anderer Meinung ist und Meister Propper spielt und mir in meiner Wohnung Ecken aufzeigt, die geputzt werden müssen.

Ich würde A raten, schon um eine gute Nachbarschaft zu pflegen, den "Dreck" weg zu machen und sich auch noch artig zu entschuldigen, mit dem Hinweis, dass man selbstverständlich, wenn noch mal was wäre es dann auch sofort weg machen würde. Ist ja schließlich auch keine große Arbeit, am Abend mal kurz die "ohnehin nicht verdreckte" Auffahrt zu fegen.

Benutzeravatar

» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Zu beachten ist aber denke ich, dass nicht jeden Tag nach Ende der Bauarbeiten geputzt werden muss, wenn am nächsten Tage wieder Verschmutzung bevorsteht! Das wäre einem Bauherren wohl nicht zumutbar, die Endreinigung muss aber selbstverständlich vorgenommen werden, das gebietet doch schon Höflichkeit und normales Rechtsempfinden denke ich.

Es sei denn die beschriebene Auffahrt ist öffentliche Strasse, da könnte es etwas anders liegen. Auch dort muss mit Sicherheit grobe Verschmutzung beseitigt werden, allerdings kann es sein dass die Grenze dort etwas höher liegt.

Benutzeravatar

» Herr Lehmann » Beiträge: 558 » Talkpoints: 5,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wieso sollte man das nicht täglich machen müssen? Stell dir vor der Nachbar macht es nicht, es regnet und Frau A stürzt, weil alles schmierig ist vom Schmutz und Regen. Dann hat aber Bauherr X ganz grosse Probleme.
Er ist dafür zuständig und kann das auch nicht tagelang so belassen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Klar, gefährdende Verschmutzung muss natürlich beseitigt werden, aber eine tägliche Reinigung, die eventuell mehrere Stunden dauert, kann einfach nicht zumutbar sein. Das Problem ist eben, dass so etwas Ermessenssache ist und von jedem Richter mehr oder weniger subjektiv bewertet werden muss.

Diese entscheiden dann meist danach, wie hoch die Kosten für eine tägliche Reinigung und der durchschnittlich zu erwartende Schaden ist. Ist der Schaden höher (also Schadenshöhe mal Eintrittswahrscheinlichkeit), so muss gereinigt werden, ist der erwartete Schaden geringer, gilt die Reinigung als unzumutbar teuer. Das nennt man das "Learned Hand- Kriterium" nach dem amerikanischen Richter Judge Learned Hand.

Benutzeravatar

» Herr Lehmann » Beiträge: 558 » Talkpoints: 5,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^