Raubüberfall auf Museum in Nizza - Gemälde gestohlen

vom 06.08.2007, 13:54 Uhr

Mehrere maskierte Räuber überfielen am Sonntag gegen 13.00 Uhr das im Stadtzentrum von Nizza gelegene Musée des Beaux Arts Jules Chéret. Es wurden insgesamt 4 Kunstwerke entwendet, 2 von Bruegel, und je eines von Alfred Sisley und Claude Monet. Das Museum ist in einem Herrenhaus aus dem 19. Jahrhundert untergebracht und wurde bereits 1998 überfallen, hierbei wurden ebenfalls je ein Gemälde von Sisley und eines von Monet gestohlen – diese wurden jedoch damals in einem reparaturbedürftigem Schiff im Hafen von Saint-Laurent-Du-Var aufgefunden. Damals wurden der Konservator der Museums, Jean Fornéris und 2 Komplizen für die Tat verurteilt.

Das Musée des Beaux Arts ist nach dem französischen Maler und Lithogrpahen Jules Chéret aus Nizza benannt und hat eine umfangreiche und berühmte Gemäldesammlung und Werke aus dem 17. bis 19. Jahrhundert der italienischen Renaissance bis zum Impressionismus, von Künstlern wie Edgar Degas, Boudin, Raoul Duf, Eugène, Jean-Baptiste Carpeaux und Auguste Rodin.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Kunstraub kommt ab und zu mal vor, ist aber trotzdem eher ein seltenes Verbrechen. Meistens werden die Räuber von einem reichen Sammler im vorhinein engagiert und bekommen den Auftrag ein ganz bestimmtes Gemälde zu stehlen, denn so bekannte Werke kann man auf dem Schwarzmarkt nicht verkaufen.
Die europäischen Poliziebehörden arbeiten in so Fällen auch eigenltich immer gut zusammen, trotzdem ist es schwer so Leute festzunehmen.

Für das Museum ist es natürlich nicht so toll, aber wenigstens wird, wenn alles seinen geregelten Gang geht, die Versicherung zahlen.

Weiß denn einer für wie viel Geld die gestohlenen Kunstwerke versichert werden?

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich denke immer es gibt einfach keinen richtigen Gegenwert für ein Kunstwerk, ein Bild von Monet oder einem der anderen Künstler ist einfach nicht mit Geld aufzuwerten. :(

» chrissy1302 » Beiträge: 57 » Talkpoints: 0,08 »



Ja das ist klar. So etwas ist was einmaliges und demnach unbezahlbar. Aber es gibt ja immer einen Versicherungswert und von daher ist das wenigstens ein kleiner Trost für das Museum. Und von dem Geld kann man dann evtl. neue Bilder kaufen.

Aber wie ist das wenn die Versicherung gezahlt hat und das Bild wieder auftaucht. Muss das Museum das Geld zurückzahlen oder bekommt die Versicherung dann das Gemälde?

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das wäre echt mal interessant zu wissen, ich würde mal sagen dass Museum wird auf jeden Fall einen Teil davon zurückzahlen müssen. Vielleicht hängt es davon ab wie lange ein Bild "weg" war?

» chrissy1302 » Beiträge: 57 » Talkpoints: 0,08 »


Jack R hat geschrieben:Für das Museum ist es natürlich nicht so toll, aber wenigstens wird, wenn alles seinen geregelten Gang geht, die Versicherung zahlen.


Geld hin oder her, meist ist es nicht der "materielle" Schaden, der zählt. Denn was wäre, wenn jetzt auf einmal zum Beispiel so eine Mona Lisa geklaut worden wäre. Diesen Verlust könnte man dann auch nicht durch alles Geld der Welt wieder gut machen (außer, der Dieb will Lösegeld erpressen :wink:) und der Louvre hätte eine seiner Haupt-Attraktionen verloren... :(

Aber ich frage mich, was ein Dieb mit geklauten Kunstwerken macht. Die meisten Gemälde sind ja so gut bekannt, dass sich diese niemand einfach so auf dem Schwarzmarkt kaufen und in seiner eigenen Galerie aufhängen kann... :think:

Gruß,
yakumo

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» yakumo56 » Beiträge: 431 » Talkpoints: -0,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich denke mal die beiden gängisten Sachen sind Erpressung des Museums oder ein Auftragsdiebstahl für einen sehr betuchten Kunstsammler.

» chrissy1302 » Beiträge: 57 » Talkpoints: 0,08 »



Jack R hat geschrieben:Muss das Museum das Geld zurückzahlen oder bekommt die Versicherung dann das Gemälde?


Soweit ich weiß ist es beispielsweise bei einem Auto-Diebstahl so, dass die Versicherung erst nach etwa vier Wochen die Versicherungssumme auszahlt. Sollte das Fahrzeug erst nach Ablauf dieser Frist gefunden werden, ist es schon in den Besitz der Versicherung übergegangen: Der Versicherungsnehmer hat sein Geld, und die Versicherung hat das Auto.
Ich denke, bei Gemälden wird das nicht anders sein. Ansonsten hätte der Inhaber des Gemäldes ja noch Gewinn gemacht, obwohl nur der Schaden ausgeglichen werden sollte.
Genaue Fristen und Festlegungen sind dann aber zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Vertrag abgesprochen worden.

Gruß,
yakumo

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» yakumo56 » Beiträge: 431 » Talkpoints: -0,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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