Was ist in der Kindererziehung erlaubt/nicht erlaubt?

vom 06.10.2008, 13:45 Uhr

Hallo!

Dass man Kinder nicht schlagen darf und soll, dass sollte jedem schon klar sein. Aber was ist ein absolutes "nor go" in der Kindeserziehung? Was geth soweit, dass es sogar strafbar ist?

Ich war immer der Meinung, dass man auch kein Kind oder Jugendlichen einsperren darf, weil es Freiheitsberaubung ist. Aber hier in dem Thread wird es ja anders gesagt 14 jährige lässt sich nichts sagen!. Da der Thread aber zu weit führen würde, wenn man auch noch darüber diskutiert, mache ich mal einen neuen auf und ich würde mich mal dafür interessieren, was ihr so alles als "erlaubt" und "nicht erlaubt" anseht.

Bei welcher Erziehungsmaßnahme kanne s sein, dass die Eltern belangt werden und dafür zur Verantwortung gezogen werden? Schläge wird zum Beispiel ans Kindesmißhandlung angesehen, was ich auch gut verstehen kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Erlaubt ist für mich alles das, womit ich meinem Kind nicht schaden kann. Also auch mal schimpfen, oder es zum abreagieren ins Zimmer schicken.Fernsehverbot oder PC Verbot sind auch ok.

Alles andere, wie schlagen oder einsperren ist für mich absolut tabu. Ich habe eine Bekannte, deren Sohn wird auch mal mit Schlafentzug bestraft vom Vater. Das ist in meinen Augen eine Art Folter und geht gar nicht.

LG

» schwarzweissewelt » Beiträge: 290 » Talkpoints: 0,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallöchen,

Natürlich darf man ein Kind nicht tätlich angreifen oder es "züchtigen" in dem Sinne. Dabei ist der Klaps auf dem Po aber manchmal sogar notwendig, wenn es denn bei einem Klaps auch bleibt. Das ist für mich aber nicht gleichzusetzen mit schlagen. Desweiteren kann man auch viel Schaden anrichten, wenn man ein Kind verbal fertig macht, ihm so psychische Schäden zufügt. Auch das sollte man folglich unterlassen.

Und man soll ein Kind nicht einsperren in dem Sinne. Das kam wohl falsch rüber. Es gibt ein Jugendschutzgesetz, wonach die Eltern natürlich für das Minderjährige Kind haften und auf es aufpassen müssen. Und auch dafür sorgen müssen, dass es die Zeiten einhält, die der Gesetzgeber vorschreibt. Aber willkürlich einsperren, weil ein Kind nicht essen will, oder das Klo nicht geputzt hat, das geht definitiv gar nicht. Wenn ein 10 jähriges Kind abends um 11 noch raus will, dann kann und muss man dafgür sorgen, dass es drin bleibt, aber das ist absolut nicht vergleichbar miteinander. Das gibt einem nicht das Recht, das Kind einfach mal so oder wegen Kleinigkeiten der Freiheit zu berauben.

Weiterhin sind Strafen wie Essensentzug und Flüßigkeitsentzug, Schlafentzug, oder im Schlafanzug ins Treppenhaus stellen,wo es kalt ist, wenn es böse war absolut nicht zulässig.

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Also ich denke, dass es darauf ankommt, inwieweit und in wiefern man das Kind oder den/die Jugendliche(n) einsperrt. Schickt man das Kind in sein Zimmer und sperrt dann anschließend die Tür von außen ab, sodass im Notfall (z.B. wenn es brennt) das Kind keine Chance hat, zu fliehen, so ist es für mich nicht erlaubt, als Elternteil so etwas zu tuen.

Auch das Verweigern von Essen finde ich völlig daneben, da man besonders als Kind regelmäßige Maßnahmen braucht. Das Schlagen von Kindern zählt ja generell schon zu Misshandlungen und das, wie ich finde, völlig zu recht. Man kann Kinder auch ohne Gewalt und ohne gefährdende Maßnahmen erziehen.

Wenn ich früher als Kind etwas angestellt habe, dann bekam ich zum Beispiel Fernsehverbot. Das heißt also, dass ich zum Beispiel abends kein Sandmännchen schauen durfte oder ähnliches. Und ich empfand das als wirkunsvoll, denn wenn dein älterer Bruder fernseh schauen darf, musst du mit Mama in der Küche sitzen. Wenn ich einen Abend, oder auch mal zwei Abende hintereinander (je nachdem, wie schwer "mein Vergehen" geahndet wurde), kein Fernseh schauen durfte, so wa rich für eine längere Zeit lamm fromm.

Das gleiche gilt für Spielverbot oder eben Telefonverbote. Das heißt, dass man eine Woche nicht zur Freundin spielen gehen darf und dass diese in dieser Woche auch nicht zu mir kommen darf. Und das Telefonverbot beschränkte sich bei mir immer darauf, dass ich nur meine Oma und den Notruf anrufen konnte, von meinem Zimmertelefon aus (falls denn etwas passieren sollte, dass ich nicht ganz von der "Außenwelt" abgeschottet bin). Auch diese beiden Dinge waren wohl sehr hilfreich für mein weiteres Verhalten in den nächsten Wochen.

Solche Maßnahmen empfinde ich als sinnvoller, als Kinder einzusperren, Kinder zu schlagen oder ihnen das Essen zu verweigern. Man macht sich auch nciht strafbar damit und ich kann selbst sagen, dass es wirklich sinnvoll war und ich würde das gleiche auch bei meinen Kindern anwenden.

» Kazuah » Beiträge: 513 » Talkpoints: -2,14 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Definitiv unerlaubt ist jeglich Form von Gewalt, sei es nun körperliche Gewalt, seelische Gewalt oder auch die Entwürdigung des Kindes. Das ist ja gesetzlich so festgelegt. Alles andere ist demnach erlaubt.

Allerdings stellt sich dann wohl oft die Frage, ob das was erlaubt auch sinnvoll ist und dem Erziehungsziel dient. Auch bei Verboten. So nützt beispielsweise ein Fernsehverbot nicht immer, sinnvoll kann es aber sein, dass der Nachwuchs seine Lieblingssendung im vorabendlichen Fernsehprogramm nicht sehen darf, weil er am Morgen nicht aus dem Bett gekommen ist und es wegen der Trödelei Ärger gab. Ebenso finde ich ein temporäres Essensverbot dann sinnvoll, wenn nur ein wenig am Wunschessen genippt wurde. Und auch das auf's Zimmer schicken und dort Tür schließen ist für eine Zeit sinnvoll, um zu verhindern, dass sich ein Streit weiter hoch schaukelt. Beispiele für sinnvolle und erlaubte Konsequenzen ließen sich wohl problemlos weiter finden.

Je älter die Kinder werden, muss es natürlich andere Konsequenzen geben. So fände ich es sehr wohl richtig, dass das Mädchen eine Zeit lang weniger Taschengeld bekommen, bis sie ihre Schulden (die Gelder, die für ihre Ordnungswidrigkeiten gezahlt werden mussten) wieder abgezahlt hat. Und auch schmutzige Wäsche finde ich als Konsequenz in Ordnung.

Bei allem, was in der Erziehung erlaubt ist. Man sollte bei einem Fehlverhalten des Kindes auch immer mal das eigene Verhalten kritisch auf den Prüfstand stellen und nicht nur das Kind abstrafen. Vielleicht muss man ja als Erziehender auch etwas ändern.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


JotJot hat geschrieben:Ebenso finde ich ein temporäres Essensverbot dann sinnvoll, wenn nur ein wenig am Wunschessen genippt wurde.

Diesen Punkt finde ich zum Beispiel gar nicht so sinnvoll. Süßigkeitenentzug selbstverständlich, gar keine Frage. Aber kompletten (wenn auch zeitlich begrenzten) Essensentzug?! Das käme für mich niemals in Frage. Selbst wenn es nur für eine halbe Stunde oder so wäre, was ja im aushaltbaren Rahmen liegt, Essen ist einfach ein Grundbedürfnis welches genau wie Trinken oder Schlafen niemandem entzogen gehört. Natürlich kann man Konsequenzen aus dem Verhalten ziehen, zum Beispiel in dem man sagt "Das oder gar nichts" aber eben nie einfach nur "gar nichts".

Meine Eltern haben das bei mir gelegentlich auch getan (nicht häufig, nur wenn es eben einen "Grund" dafür gab), und mit sowas muss man vorsichtig sein. Ich hab als Kind ziemlich schnell gelernt mein Hungergefühl abends zu ignorieren und trotzdem schlafen zu gehen (ging ja nicht anders), und diese "Begabung" wird mir heute definitiv nicht nützlich sein. Das ist auch in meiner Erziehung der einzige Punkt, den ich jemals an meinen Eltern kritisiert habe. Das wieder los zu werden dauert nämlich Jahre, wenn man es denn überhaupt schafft.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Taline hat geschrieben:
JotJot hat geschrieben:Ebenso finde ich ein temporäres Essensverbot dann sinnvoll, wenn nur ein wenig am Wunschessen genippt wurde.

Diesen Punkt finde ich zum Beispiel gar nicht so sinnvoll. Süßigkeitenentzug selbstverständlich, gar keine Frage. Aber kompletten (wenn auch zeitlich begrenzten) Essensentzug?!

Absolut! Im Prinzip ist es doch die gleiche Wahl Das (was Du Dir ausdrücklich gewünscht hast) oder eben gar nichts bis zur nächsten Mahlzeit. Und diese Konsequenz gibt es auch nur in Bezug auf das Essen, also nicht weil Du böse warst bekommst Du nichts zu essen.

Wenn das Kind beim Mittagessen kaum etwas isst, dann gibt es eben vor 15 Uhr nichts mehr. Das sind nur knappe 3 Stunden, die dem Kind nicht übermäßig schaden, aber gerade bei Wunschessen wird sich am Mittagstisch satt gegessen und nicht 30 Minuten später schon wieder etwas verlangt. Und mit Essensentzug meine ich auch wirklich nur die feste Nahrung, Getränke stehen jedem immer zur Verfügung.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallöchen,

Ebenso finde ich ein temporäres Essensverbot dann sinnvoll, wenn nur ein wenig am Wunschessen genippt wurde.

Das finde ich auch unmöglich. Wenn ein Kind offensichtlich nicht mehr will und das Essen stattdessen wegschmeißt oder damit spielt, dann kommt es weg. Wenn es aber was gemacht hat, dann kann man es nicht einfach mit hungrigem Magen ins Bett schicken. Was soll das auch bringen? Auch hier sollte man ganz klar unterscheiden, was sinnvoll ist und was nicht.

Natürlich sollte man auch darauf achten, dass das Kind nicht ständig nascht, aber das hat ja mit dem Thread hier nichts zu tun.
Und Fernsehverbot und dergleichen war bei mir zum Beispiel vollkommen unnötig. Ich hab sowieso lieber gelesen. Ebenso sinnlos finde ich Hausarest. Denn man sollte sein Kind shcon an die frische Luft lassen. Dann vielleicht ohne Freundin,wie es geplant war, aber raus lassen schon.

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


winny2311 hat geschrieben:Hallöchen,

Ebenso finde ich ein temporäres Essensverbot dann sinnvoll, wenn nur ein wenig am Wunschessen genippt wurde.

Das finde ich auch unmöglich. Wenn ein Kind offensichtlich nicht mehr will und das Essen stattdessen wegschmeißt oder damit spielt, dann kommt es weg. Wenn es aber was gemacht hat, dann kann man es nicht einfach mit hungrigem Magen ins Bett schicken. Was soll das auch bringen?

Hast Du auch meinen zweiten Post zu dem Thema gelesen?

Und diese Konsequenz gibt es auch nur in Bezug auf das Essen, also nicht weil Du böse warst bekommst Du nichts zu essen.

Und schon gar nicht hungrig ins Bett. Aber wenn Du schon mehrfach in der Situation warst, dass Dein Kind sich etwas zu essen wünscht und dann nur noch lustlos am Essen nippt, dann siehst das vielleicht auch anders.

Was ist überhaupt der Unterschied, wenn ich dem Kind nur das Essen wegnehme und wenn ich zusätzlich sage, wenn es scheinbar keinen Hunger hat, dann braucht es auch bis zur Vesper nicht mehr nach fester Nahrung zu fragen?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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