Während der Probezeit in der Ausbildung gekündigt!
vom 03.10.2008, 00:11 Uhr
Genau das stimmt eben meines Wissen nach nicht immer, sondern nur in einigen Bundesländern. Wie schon oben von mir geschrieben, besteht diese Pflicht z.B. in Sachsen-Anhalt nicht in der Form. Dort reicht es nach 9 Jahren Schule eine Berufsschule für 1 Jahr zu besuchen oder ein kooperatives Bildungsangebot für 1 Jahr zu nutzen. Man kann also deutlich vor dem 18. Lebensjahr von der Schul- sowie Berufsschulpflicht befreit werden.
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