Während der Probezeit in der Ausbildung gekündigt!

vom 03.10.2008, 00:11 Uhr

Genau das stimmt eben meines Wissen nach nicht immer, sondern nur in einigen Bundesländern. Wie schon oben von mir geschrieben, besteht diese Pflicht z.B. in Sachsen-Anhalt nicht in der Form. Dort reicht es nach 9 Jahren Schule eine Berufsschule für 1 Jahr zu besuchen oder ein kooperatives Bildungsangebot für 1 Jahr zu nutzen. Man kann also deutlich vor dem 18. Lebensjahr von der Schul- sowie Berufsschulpflicht befreit werden.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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