Uneheliches Kind will zum leiblichen Vater - was beachten?

vom 01.10.2008, 23:34 Uhr

In meinem Bekanntenkreis steht wohl bald ein Umbruch wie oben beschrieben an. Dazu erst ml in kurzer Fassung die bisherige Geschichte: Ein Mann und eine Frau leben in "wilder Ehe" zusammen und haben ein Kind. Der leibliche Vater und die Mutter trennen sich, sie haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben. Das Kind bleibt also bei der Mutter. Zwischen den Beiden gibt es so eine Art Haßliebe - sie verklagt ihn auf Unterhaltszahlungen für die Zeit in der sie beim im lebte und unterhalten wurde, nur ein Beispiel. Trotzdem, das Kind sieht seinen leiblichen Vater regelmäßig. Dieser zahlt den vom Jugendamt errechneten Barunterhalt.

Die Mutter heiratet, das Kind (das sie mit in die Beziehung bringt) bekommt den gemeinsamen Familiennamen und die Mutter bekommt mit ihrem Ehemann ein zweites Kind. Das ältere Kind fühlt sich zunehmend unwohl in der neuen Familie, wird es doch augenscheinlich gegenüber dem jüngeren Geschwisterkind benachteiligt, besonders von den Stiefgroßeltern. Die Mutter nimmt mit ihrem Ehemann auch noch ein pubertierendes Pflegekind auf - mit allen Problemen.

Das uneheliche Kind möchte nun immer häufiger und über immer längere Zeiträume bei seinem leiblichen Vater bleiben. Dieser macht das auch möglich. Es hat auch schon angedeutet gern "für immer" bei seinem leiblichen Vater wohnen und leben zu wollen. Der leibliche Vater würde das auch tun, hat dabei die Unterstützung seiner Familie. Doch bleibt die Frage, was alles zu beachten ist: es besteht keine gemeinsame Sorgeerklärung. Wie weit gilt überhaupt der Wunsch des 8-jährigen Kindes. Die Mutter und deren Mann wären sicher nicht begeistert, schon allein weil die monatlichen Unterhaltszahlungen fest ins monatliche Familienbudget eingeplant sind.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallo JotJot!

auch von einem 8 jährigen wird die Meinung, wo er hinwill beachtet. Allerdings wird das Jugendamt da in jedem Fall individuell entscheiden. Es wird sehen, wo es der Junge am besten hat und wenn er es bei beiden Elternteilen gleich gut hat, dann wird seine Meinung Gewicht haben. Hat er es bei der Mutter besser (nach Ansicht des Jugendamtes), dann wird die Meinung zwar auch gefragt, aber es wird schwerer werden, dass er zum Vater kann. Hat er es nach Meinung des Jugendamtes beim Vater besser, dann wird er auch zum Vater dürfen.

Einfacher macht das ganze, dass beide Elternteile, ob verheiratet oder nciht, das gemeinsame Sorgerecht haben. Wenn nur die Mutter sogeberechtigt wäre, dann müsste die Mutter auch zustimmen und das Sorgerecht übertragen.

Der Vater des Jungen soll sich umgehend mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzten und seine und vor allen Dingen die Wünsche des Jungen vortragen und dann einen Antrag stellen. Das Jugendamt wird dann alles weitere in die Wege leiten und es auch zu Gericht tragen wo dann letztendlich entschieden wird.

Ich denke, dass der Vater ziemlich sicher den Jungen zu sich holen kann, wenn das bei der Mutter wirklich so ist, wie du schilderst. Denn zum Wohle des Kindes ist das ja auf keinen Fall.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo Diamante, es handelt sich in dem Fall um ein Mädchen. Was die Sache wohl noch etwas verschärfen könnte - bei Jungen ist es wohl so, dass man da eher ein Einsehen hat, wenn ein Junge eine Zeit lang beim Vater leben möchte.

Nein, nur die Mutter hat das Sorgerecht, da das Jugendamt bei unverheirateten Paaren eher davon abrät eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben. In 90 % der Fälle klappt das auch super und macht nie Probleme.

Das Problem ist, dass die Mutter das Mädchen wohl kaum aus freien Stücken ziehen lassen wird. Weil eben der Barunterhalt des Vaters sogar in die Kreditwürdigkeit einberechnet wurde. Das ist aktuell gerade ein Problem, da der Vater eine Vollzeit-Aufstiegsfortbildung macht - mit den entsprechenden finanziellen Einbußen, auch im Bereich Barunterhalt. Da steht wohl dann mal wieder eine Klage an, wobei der leibliche Vater aus Erfahrung schon die Zeiten notiert hat und auch Zeugen dafür beibringen kann, dass er auch Naturalunterhalt für das Kind geleistet hat, über das Maß hinaus, was eigentlich normal ist. Also eine wirklich komplizierte Geschichte :?

Dass es in der Familie, in der das Mädchen jetzt (noch) lebt, so große Probleme gibt, wird nach außen auch gern vertuscht. Dazu muss man das Kind schon etwas kennen. Allerdings habe ich es erst gestern wieder erlebt, dass das Kind tränenüberströmt beim leiblichen Vater anrief, ob es nicht den Rest der Woche dort verbringen kann :shock:

Im Prinzip läuft es wohl darauf hinaus, dass der Vater die Initiative ergreifen sollte und möglichst gerichtsfeste Beweise sammeln sollte. Würden als Beweise auch eidesstattliche Erklärungen von Familienangehörigen des Vaters gelten? Bei meinem Bruder war es in einem Streit mit dessen Ex möglich.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallo JotJot!

Der Vater soll eine Art Tagebuch schreiben, wann das Mädchen anruft und wie es da drauf war. Er soll auch aufschreiben, wann das Kind bei ihm war und er soll auf jeden Fall das Jugendamt so schnell wie möglich kontaktieren. Wenn er will, kann er das sogar machen, wenn er grade das Kind bei sich hat und mit dem Kind gemeinsam dort hingehen. Dann wird das beim Jugendamt auch als "dringlich" gemacht, weil das Kind dann auch direkt seine Meinung äussern kann. Am besten ist es natürlich, wenn das Mädchen grade bei der Mutter weg wollte, weil was vorgefallen ist ;)

Das Jugendamt berücksichtigt das Wohl des Kindes und dem Jugendamt wird es herzlich egal sein, ob die Mutter dann weniger Geld hat. Normal kann Kindesunterhalt aber nciht in die Kreditwürdigkeit eingerechnet werden, weil dieses Geld nicht pfändbar ist. Also wenn die Mutter den kredit nicht zahlt, kann die Bank sowieso nicht ans Geld.

Ich hoffe, dass das Jugendamt auch schnell reagiert. Der Vater soll es auf jeden Fall dringend machen. Denn für ein Kind ist es furchtbar, hin und hergerissen zu sein und sich nicht wohl zu fühlen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Das Jugendamt berücksichtigt das Wohl des Kindes und dem Jugendamt wird es herzlich egal sein, ob die Mutter dann weniger Geld hat.

Das ist so richtig. Was ich aber damit ausdrücken will, die Familie wird mit allen Mitteln versuchen, eben nicht auf das Geld verzichten zu müssen. Inklusive kleiner Bestechungen, die das Kind erst mal wieder ruhig stellen. Und da sehe ich das Problem. Sicher könnte eine Befragung durch eine geschulte Person auch diesen Missstand aufdecken, aber passiert das wirklich.

Diamante hat geschrieben:Normal kann Kindesunterhalt aber nciht in die Kreditwürdigkeit eingerechnet werden, weil dieses Geld nicht pfändbar ist. Also wenn die Mutter den kredit nicht zahlt, kann die Bank sowieso nicht ans Geld.

Für mich ist das auch unverständlich, erst recht sich so auf das Geld zu verlassen, zumal der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss schon seit langem erloschen ist.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hallo JotJot!

Damit solche Mißstände, wie bei der Mutter sind vom Jugendamt wahr genommen werden, sollte der Vater alles schriflich dokumentieren, was ihm auffällt und auch Zeugen versuchen zu bekommen. Der Vater hat gute Chancen denke ich. Besonders, wenn er selber das Jugendamt schnell einschaltet und nicht wartet, bis es eskaliert. Denn die Initiative vom Vater wird beim Jugendamt auch als Positiv gesehen und wenn er sich so um die Tochter kümmert, dann ist es auch egal, ob es Sohn oder Tochter ist.

Ich drücke dem Vater und vor allem dem Kind die Daumen, dass alles so läuft, wie sie es sich wünschen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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