Sanitärgeräusche Lärmbelästigung?

vom 27.09.2008, 01:14 Uhr

Angenommen jemand hat da ein Problem mit seinem Nachbarn. Und zwar hat z. B. Person A vor kurzem einen Brief vom Vermieter bekommen, dass sich die Nachbarn beschwert hätten, dass A in den Nachstunden zu laut wäre. Da A aber selbst recht früh ins Bett geht, kann das nicht sein. A verwendet nachts höchstens mal die Toilettenspülung oder betätigt die Dusche, wenn A einmal von der Nachtschicht nach Hause kommt.

Kann sowas als „Lärmbelästigung“ gelten? Oder auch das Öffnen der Balkontüre und der Jalousien, um eine Zigarette zu rauchen? Muss A den Brief ernst nehmen, oder will der Nachbar A einfach etwas auswischen?

» Kuhfuß » Beiträge: 26 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo Kuhfuß,

also ehrlich gesagt, ich würden diesen Brief sicher nicht ernst nehmen. Das nächtliche auf die Toilette gehen kann dir niemand verbieten (es sei denn du gehst wirklich alle 5 Minuten :lol: ) und auch das Duschen kann nicht verboten werden. Allerdings habe ich gelesen, dass es geräuscharmes Duschen und/oder Baden sein muß und eine gewisse Dauer nicht überschreiten darf.

Hier habe ich auch gleich den Artikel dazu gefunden, incl. Aktenzeichen und diverse Gerichtsurteile dazu.
Im Hinblick auf diese braucht Person A den Brief erst recht nicht ernst zu nehmen, denn der Vermieter kann da gar nichts machen, selbst wenn der Nachbar von Person A sich noch so oft beschwert, dass diese zu laut ist nachts.

Selbst Waschen gehört laut diesem Artikel zu den Grundbedürfnissen (was Hygiene angeht) und kann nachts nicht verboten werden. Gegen den Schleudergang mit 1600 Umdrehungen ist ja eine Klospülung nichts. Da soll der Nachbar von A mal froh sein, dass diese "nur" zum Pieseln geht, hat der Brief keinerlei Bedeutung oder Konsequenzen.

LG P-P

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


P-P hat geschrieben:Das nächtliche auf die Toilette gehen kann dir niemand verbieten (es sei denn du gehst wirklich alle 5 Minuten :lol: ) LG P-P

Ich hab zwar gerade keine rechtliche Grundlage fuer diese Behauptung, aber ich sage jetzt mal ganz dreist, dass nicht mal das verboten werden kann. Jede Blase arbeitet anders, manche muessen oft aufs Klo und manche sehr selten. Sollen die, die nachts haeufiger muessen es sich dann verkneifen, oder was? Und Menschen, die Blasenentzuendungen haben, womoeglich chronische? Ich glaube jeder kann so oft auf die Toilette gehen, wie er will, egal welche Tageszeit. Und wenn er alle fuenf Minuten geht, dann geht er eben alle fuenf Minuten.

Kurz und gut: A sollte die Ruhe bewahren und den Brief einfach ignorieren. Manche Leute produzieren halt gerne Stress und ziehen sich die Gruende dafuer zur Not auch an den Haaren dabei, was mir hier gegeben scheint.
Also einfach nicht zur Kenntnis nehmen;

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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