Bab und Kindergeld Frage

vom 20.09.2008, 15:21 Uhr

Hallo,

ich habe nun doch schneller als erwartet mein Bab Bescheid bekommen, bin ja richtig fassungslos die haben den innerhalb von 3 Tagen Bearbeitet und das von einer Behörde wie dem Arbeitsamt. Nun sind dort einige Fragen die ich momentan mir leider nicht zu beantworten weiß, deswegen frage ich mal hier in der Hoffnung das mir jemand helfen kann.

1) Wieviel Bab darf man bekommen sodas man noch Kindergeld erhält? (Ich bekomme nur Bab und keine Ausbildungsvegütung)

2) In dem Brief steht das ich die Höhe meines Bab der Kindergeldstelle melden muss den so berechnen die das Kindergeld. Ist das Kindergeld nicht immer einheitlich und beträgt 154,00€ oder kann es da auch abweichungen geben wenn man zuviel Bab erhält?

Ich erhalte 525,00€ Bab davon sind 52,00€ für die Fahrkarte berechnet worden und dann steht dort 476,00€ für Kindergeldkasse zur Berechnung, wie darf ich das verstehen?

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo!

Den Bescheid über Bab übergibst du der Kindergeldkasse. Und die errechnen dann , ob du Kindergeld in der Höhe von 154 Euro oder evt weniger erhältst. Meine Tochter hat im ersten Ausbildungsjahr eine Ausbildungsvergütung von 500 Euro bekommen und zusätzlich hat die Kindergeldkasse den vollen Betrag von 154 Euro gezahlt. Das wird dir also denke ich genauso zustehen, weil der Betrag von 476 Euro zur Berechnung des Kindergeldes ist. Die Fahrkarte wird also abgezogen.

Aber am besten gibst du den Bescheid schnell zur Kindergeldkasse. Denn die brauchen meistens eine Zeit um das zu errechnen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Danke erstmal für die Antwort.

Im Schreiben was ich von der Agentur erhalten habe, was an dem Bescheid mit dran war, stand ein Merksatz in dem steht:

Das mir für die Zeit der Maßnahem/Ausbildung eventuell Kindergeld zusteht, den Antrag an die Kindergeldkasse muss ich schriftlich machen. (Dies habe ich bereits getan). Wenn mir Kindergeld gewährt wird, bin ich verpflichtet die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe der Familienkase unverzüglich mitzuteilen.

Ich habe das so verstanden das wenn ich den Bescheid habe, das ich Kindergeld erhalte das ich denen, dann das beigefügte Blatt schicken muss wo zu ersehen ist was ich an Bab erhalte, oder habe ich das falsch verstanden und muss das voher schicken? Soweit ich weiß darf meine Einkommensgrenze nicht über glaub 7800,00€ im Jahr liegen, da liege ich mit 5712€ weit drunter so das mir ja eigentlich noch Kindergeld zustehn würde, oder irre ich mich da?

Gruß

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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