ALG2 wird gekürzt - ist das richtig?

vom 11.09.2008, 08:51 Uhr

Hallo,

Ich habe mal eine Frage zu Thema ALG 2, vielleicht ist hier ja sogar jemand, der bei der ARGE arbeitet und kennt sich damit aus. Mein Mann und ich bekommen ALG2. Ich würde sagen, dass wir eher zu den angenehmen Kunden zählen. Wir bemühen uns immer und erscheinen immer zu unseren Terminen. Noch nie waren irgendwelche Unterlagen nicht vollständig und wenn wir mal ein paar Tage nicht erreichbar waren, haben wir uns immer abgemeldet. Nun gibt es folgendes Problem: Mein Mann hat Verwandtschaft im Ausland und ein sehr naher Angehöriger ist verstorben. Wir standen so unter Schock, dass wir an die ARGE gar nicht gedacht haben, nur rein in den Zug und los.

Ich blieb zuhause und bekam dann Post für meinen Mann: Eine Einladung - ausgerechnet jetzt! Ich habe dann den Bogen ausgefüllt, dass er nicht kommen kann und ausführlich erklärt weshalb, habe mich natürlich auch entschuldigt. Nun sagt unsere Sachbearbeiterin, der Brief wäre nie angekommen und uns wird das Geld gekürzt. Das kann doch einfach nicht wahr sein - kann ich da denn nichts machen?

» Taipan » Beiträge: 127 » Talkpoints: 0,11 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wichtig ist, dass du auf jeden Fall Widerspruch einlegst, dazu müsstest du einen Brief bekommen, wo eine Frist für diesen Widerspruch gegeben ist. Im Widerspruch erläuterst du den Fall und versucht zu jeder Angabe auch Beweise zu liefern. Kopie des Tickets, b.z.w. Sterbeurkunde, wobei dies problematisch sein kann, da die Person sich im Ausland befand.

Wie gesagt den Fall genau schildern und Beweise sammeln. Im Widerspruch die Tatsache erläutern, dass du sogar fristgemäß eine Entschuldigung und Begründung für deinen Mann abgegeben hast.

Für das nächste mal: Solche Briefe, wie Kündigungen ect IMMER per Einschreiben verschicken, so kannst du dir sicher sein, dass diese auch ankommen.

» mrblackwhite » Beiträge: 72 » Talkpoints: 0,26 »


mrblackwhite hat geschrieben:Für das nächste mal: Solche Briefe, wie Kündigungen ect IMMER per Einschreiben verschicken, so kannst du dir sicher sein, dass diese auch ankommen.

Bevor hier solche Behauptungen veröffentlicht werden, bitte mal hier schauen: Das Einschreiben - Vorzüge und Nachteile.

Am besten wäre es sicher gewesen, den Brief persönlich mit Zeugen abzugeben. Allerdings - wenn bisher alles glatt lief, rechnet wohl kaum jemand damit, dass es dieses eine und wichtige Mal schief gehen könnte.

Hier ist wohl in der Tat ein Widerspruch das Mittel der Wahl, in welcher Form und welche Unterlagen dazu nötig sind, das sollte auf dem Bescheid stehen. Wenn Du den Widerspruch zur Niederschrift bei der ARGE selbst einlegen kannst, dann erfährst Du dort sicher, welche Unterlagen Du dazu einreichen musst.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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