Ausbildungsstätte wechseln

vom 19.07.2007, 11:45 Uhr

Hallo

bei meiner besten Freundin gibt es zur Zeit ein Problem:

sie macht eine kaufmännische Ausbildung und ist in dem Betrieb, in dem sie jetzt arbeitet, sehr sehr unglücklich. Das hat verschiedene Gründe

- sie muss früher kommen und länger bleiben - macht also Überstunden, die der Betrieb weder bezahlt, noch in Freizeit ausgleicht

- ständige Sticheleien und kleine Hänseleien seitens des Chefs

- Berichtsheft und Zeugnisse werden nicht unterschrieben, obwohl der Ausbilder bzw. Chef das machen MUSS

Sie möchte unbedingt den Betrieb wechseln und die Ausbildung in einem neuen Betrieb fortsetzen. Da gibt es jedoch nur zwei Möglichkeiten:

1. Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einverständnis
2. fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

zu 1. einem solchen Aufhebungsvertrag im beidseitigen Einverständnis würde der Chef nicht zustimmen

zu 2. bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen (die ja bestehen würden, siehe Überstunden, Sticheleien, Berichtsheft) kann es sein, dass die Sache vor dem Arbeitsgericht landet, und der alte Betrieb Schadensersatz fordert. Geschieht dies nicht bzw. zusätzlich kann es immer noch sein, dass der Betrieb die Sozialversicherungsunterlagen und das Berichtsheft nicht herausrückt - obwohl er, rechtlich gesehen, dazu verpfichtet ist.

Eine letzte Möglichkeit wäre, die Ausbildung zu kündigen, also die Lehre abzubrechen, und sich einen anderen Ausbildungsberuf zu suchen - was meine Freundin aber eigentlich nicht möchte.

Habt ihr einen Rat für uns, war jemand hier schon mal in derselben Situation?
Sie ist wirklich sehr unglücklich und weiß im Moment gar nicht, wie es noch weitergehen soll :(

Vielen Dank und liebe Grüße
Feinripp

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» Feinripp » Beiträge: 111 » Talkpoints: 0,13 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Sie sollte sich vlt erstmal von einem Rechtsanwalt beraten lassen, da der Chef in ihrem Betrieb ja anscheinend gegen geltendes Recht verstößt. Sie muss sich das ja nicht bieten lassen und kann ggf. ja Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Sie muß sich nicht vom Rechtsanwalt beraten lassen, sondern sollte zuerst bei ihrer IHK oder HK anrufen - dort wird das meist verschwiegen (kannst ja zusätzlich drum bitten) behandelt und Dir werden auch weitreichende Auskünfte (und auch einigermaßen sichere) erteilt.

Falls der ehemalige Chef Rechtsansprüche geltend machen will und die Sache vors Gericht bringen möchte, kannst Du immernoch zum Anwalt und Geld ausgeben. Das mit dem Berichtsheft ist natürlich blöd, da der Betrieb, wenn er schon so verschlagen ist, es vielliecht verschwinden läßt und dann alles mögliche behauptet. Das Berichtsheft sollte man in einem be*******senen Ausbildungsbetrieb nur zum unterschreiben aus der Hand geben und gleich wieder einfordern, es ist der große Trumpf bzw. fast der einzige, den Du hast.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Deine Freundin tut mir leid, ich war auch in einer ähnlichen Situation allerdings mit meinen Kolleginnen. Denen konnte man nichts recht machen und die haben immer was gefunden wo ich dann Ärger bekommen hab. Ich hab meine Ausbildung zu ende gemacht das war eine große Überwindung. Wenn sie nur noch ein Jahr muss, ich weiß es ja nicht, dann würde ich das durchziehen egal wie, weil als Lehrling bist du in fast jedem Betrieb der ge..schte. Vielleicht sollte sie mal wirklich bei der zuständigen Kammer anrufen oft könne die einen auch woanders unterbringen. Man könnte auch mal in der Berufsschule den Lehrer fragen.

» Georgie » Beiträge: 5 » Talkpoints: 2,34 »



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