Wenn der Ex der Familie droht

vom 26.08.2008, 10:37 Uhr

Hallo!

Wie in diesem Thread diskutiert wird Wenn der Ex mit Selbstmord droht?! gibt es auch Expartner, die damit drohen der Familie oder dem Expartner/in weas anzutun. Wie sollte man sich da verhalten? Es nur als Drohung sehen und genauso "locker" sehen, wie , wenn er droht sich selber umzubringen, oder sollte man das ernster nehmen?

Der gleiche Partner, wie in dem oben genannten Thread hat nämlich damals auch gedroht, meinen Kindern oder mir was anzutun, nachdem er gesehen hat, dass ich mich nciht einschüchtern lasse, wenn er sich selber was antut. Ich bin damals zur Polizei, weil ich Angst hatte und die meinte nur, dass sie nichts tun können, bevor nicht wirklich was passiert ist. OK, nachdem ich dann ein blaues Auge hatte und Prellungen am Oberkörper bekam ich eine gerichtliche Verfügung, dass er sich nicht mehr nähern darf.Dran gehalten hat er sich nicht, aber er hat wenigstens nichts mehr getan.

Aber verhält man sich richtig, wenn diese Drohung kommt? Polizei? Anwalt? Warum darf die Polizei nicht schon eine Drohung ernst nehmen?

Es gibt bestimmt zig Menschen, denen es so ergeht und ich denke, dass der oder die Drohende weniger Hemmschwelle hat jemand anderen was anzutun als sich selber.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Polizei darf leider erst dann eingreifen, wenn wirklich etwas passiert ist. Ich vermute, dass das daran liegt, dass oft genug einfach nur diese Bedrohungen als scherzhaft abgestempelt werden. In den Augen der Polizei gibt es ja leider wichtigere Dinge, als Menschen vor der Gewalt ihrer Expartner zu schützen.

In so einem Fall, wo einem damit gedroht wird, würde ich persönlich mir eine Auszeit nehmen und irgendwohin fahren, um mir sicher sein zu können, dass ich Ruhe habe. Einen Anwalt einzuschalten wäre zwar vielleicht effektiv, ist aber nicht billig, daher können es sich viele Menschen nicht leisten. Ich würde zur Polizei gehen und dann wie gesagt wegfahren.

» yamreader01 » Beiträge: 99 » Talkpoints: 0,00 »


Ich weiss ja nicht, wie lange diese Trennung, die du da beschreibst zurück liegt, aber bis vor einem oder zwei Jahren ging da tatsächlich nichts. Inzwischen gibt es ja den Stalking-Paragraphen und darüber müsste sich doch in einem solchen Fall etwas bewirken lassen. Denn um dir zu drohen muss er ja irgendwie in Kontakt treten und das sicher nicht nur einmal, um der ganzen Sache Nachdruck zu verleihen. Das würde ja dann die Kriterien des Nachstellens erfüllen und deswegen kann man Anzeige erstatten.

Ich weiss leider nicht, wie das Strafmaß dafür aussieht, aber es ist sicher besser als nichts. Auf jeden Fall vereinfacht dieser Paragraph das Erwirken eines Beschlusses, der ihn auffordert dich in Ruhe zu lassen. Es muss dann nicht erst was passiert sein, bevor du den bekommen kannst. Das ist ja schonmal ein Anfang.

Was die Verfügung angeht, an die er sich nicht gehalten hat: Soweit ich weiss, kannst du, wenn du über einen solchen Beschluss verfügst und er den ignoriert, hat die Polizei Möglichkeiten gegen ihn vorzugehen. Zunächst bedeutet das finanzielle Strafen für ihn, langfristig kann er aber auch in den Bau wandern. Das ist heute ziemlich sicher so und galt glaube ich auch schon vor Jahren.

Das wäre denke ich auch der Weg, den ich gehen würde: Anzeige wegen Stalkings zu erstatten und jede noch so kleine Belästigung, sei es ein Anruf, ein Brief, eine E-Mail oder eine Begegnung, sofort melden. Falls dann doch etwas passiert, wie ein blaues Auge oder ähnliches würde ich auch sofort Anzeige wegen Körperverletzung erstatten. Auch Beleidigung ist ein Straftatbestand, den du anzeigen kannst. Das dauert zwar etwas, aber langfristig wirst du ihn auf diese Weise los. Das einzige andere, was dir übrig bliebe wäre ihn deinerseits einzuschüchtern, das wäre aber nicht der Weg, den ich wählen würde.

Erstens will ich mich nicht auf sein Niveau runter begeben. Zum zweiten denke ich, dass Menschen, die sich nach einer Trennung derart verhalten nicht mehr ganz bei Verstand sind. Sie sind weder durch rationale Argumente noch durch Drohungen zu beeindrucken. Die Anzeige interessiert sie dann vermutlich auch nicht besonders, zumindest nicht in der Weise, dass sie zu Verstand kommen und realisieren, was sie da eigentlich tun, weil sie den Realitätsbezug verloren haben. Aber damit ziehst du sie wenigstens langfristig aus dem Verkehr.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo Sorcya!

Das ist schon einige Jahre her bei mir . Aber eine Bekannte einer Freundin passiert nun fast das gleiche. Sie ist seit 2 Jahren mit dem Mann zusammen, der auch bei ihr gewohnt hat. Sie hat 3 Kinder von ihrer ersten Beziehung und der Mann, mit dem sie 2 Jahre zusammen war hat auch noch Klamotten bei ihr. Er ist zwar ausgezogen, sie weiß aber nicht wohin und er kommt ab und an um Klamotten zu holen. Jedesmal ist dann auch eine Drohung dabei, die soweit geht, dass er ihr sagt, dass sie ihre Kinder nie aus den Augen lassen soll.

Die Drohungen sind aber immer nur, wenn er mit ihr alleine ist und da steht Aussage gegen Aussage. Die Polizei macht nichts. Sie hat tierisch Angst, dass ihren Kindern was passiert. Und da er ja "nur" seine Klamotten holt, und er auch sehr glaubwürdig und harmlos rüberkommt, glaubt ihm die Polizei, dass er keine bösen Absichten hat. Da er auch denn Mietvertrag unterschrieben hat und er noch bis Ende September im Mietvertrag drin steht, kann sie ihm nicht mal verbieten seine Klamotten noch so lange bei ihr zu lassen.

Verzwickte Lage. Aber die Drohungen sind schon heftig und ich würde da auch Angst haben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Aber verhält man sich richtig, wenn diese Drohung kommt? Polizei? Anwalt? Warum darf die Polizei nicht schon eine Drohung ernst nehmen?

Die Polizei darf eine Drohung nicht ernst nehmen? Natürlich "darf" sie das, bzw. muss das - nur gibt`s hier mal wieder ein Definitionsdefizit bei Laien, denn es gibt verschiedene Arten der Drohung (Zivilrecht -> § 123 BGB) oder Erpressung / (sexuelle) Nötigung (Strafrecht), irgendwas trifft schon zu, je nachdem. Und damit die Polizei handeln kann, müssen verschiedene Gegebenheiten vorliegen, sprich: ein konkreter Nachteil.

Und wenn Aussage gegen Aussage steht: Tja, dann ist es halt wirklich immer problematisch, denn hier geht es nach Glaubwürdigkeit - aber es gibt ja auch noch andere Mittel der Beweisführung.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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