Verzugszinsen? Brauche Hilfe

vom 24.08.2008, 19:46 Uhr

Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass mir jemand meine Fragen beantworten kann. Es geht um eine private Rechnung. Diese Rechnung ist schon seit Monaten im Verzug. Jetzt möchte die Gegenseite nun doch zahlen.

Kann ich den Verzugszinssatz von 8,19% (3,19% Basiszinssatz + 5% Verzugszinsen) anrechnen, oder ist dieser zu hoch?

» clu25 » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,98 »



Ich habe keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht, aber ich würde sowas überhaupt nur dann in Erwägung ziehen, wenn ich durch den Verzug selber einen Nachteil gehabt habe. Und ausschlaggebend wäre noch, in welchen Verhältnis ich zum Schuldner stehe.

Wenn ich jemandem Geld leihe und der es mir erst viel später als abgemacht zurück zahlt würde ich keine Zinsen verlangen. Wenn ich zum Schuldner ein gutes Verhältnis habe, weil es mein bester Freund ist, mein Bruder, meine Eltern, etc. ebenfalls nicht.

Habe ich aber etwas verkauft und das Geld nicht bekommen und hätte beispielsweise in der Zwischenzeit die Möglichkeit gehabt das Teil anderweitig zu verkaufen, würde ich Zinsen verlangen. Auch wenn der Schuldner weder mein Freund, noch mit mir Verwandt und bei mir beliebt ist.

Je nach Betrag finde ich 8% da auch völlig okay. Aus dem Stegreif hätte ich pi Mal Daumen sogar 10 genommen. ;)

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» ArcaNoé » Beiträge: 299 » Talkpoints: 2,45 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Kurze Erklärung, warum ich Verzugszinsen nehmen möchte. Ich habe einen Teil meines Grundstückes verkauft. Leider musste ich feststellen, dass die neuen Eigentümer sehr großzügig mit ihrem Geld umgegangen sind.

Neues Auto (ML400) sehr luxuriöse Ausstattung im Haus. Nach diesen Ausgaben blieb kein Geld mehr über, den Restbetrag des Grundstückes zu zahlen. So komme ich auch dazu Verzugszinsen zu verlangen.

» clu25 » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,98 »



Ja, das wäre ein Fall, bei dem ich ganz eindeutig Verzugszinsen verlangen würde. Und wenn sie sich dann weigern zu zahlen ruhig den Anwalt einschalten. (Oder es zumindest schonmal androhen)

Da kann ich es absolut verstehen und würde genauso handeln. Nur ob der Zinssatz okay ist, kann ich nicht sagen. Ich würde mich da bei einem Anwalt erkundigen. Ein Beratungsgespräch ist ja meist kostenlos.

Denn sollte es doch dazu kommen, dass Du das Geld einklagen musst wäre es sicher angenehm, wenn Du Dich innerhalb des rechtlichen Rahmens bewegst, was die Höhe der Zinsen angeht. Alleine schon deshalb, damit der Käufer nicht nachher der ist, der das Lachen hat, weil er doch weniger zahlen muss als angedroht. ;)

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» ArcaNoé » Beiträge: 299 » Talkpoints: 2,45 » Auszeichnung für 100 Beiträge



So einfach kannst du keine Verzugszinsen berechnen. Was steht denn in Eurem Kaufvertrag? Da müsste eigentlich ein Zahldatum drin stehen und evtl auch ob danach Zinsen und wenn ja, wie hoch anfallen.

Sollte das nicht drin stehen, stehen Dir eigentlich grundsätzlich welche zu. Doch eben nur grundsätzlich. Wäre ich nun Dein "Schuldner", und würdest du mir Zinsen berechnen, würde ich die nicht bezahlen und dann würde Dir nur die Möglichkeit bleiben diese gerichtlich durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid durch zu setzen. Ich :D würde Widerspruch dagegen einlegen und es auf eine Verhandlung ankommen lassen. Bis dahin bezahlst du nämlich die ganzen Kosten.Klar, dass es total ärgerlich ist und bei Grundstückskaufangelegenheiten ist der Betrag ja auch nicht so gering, aber lohnt sich der Aufwand wirklich?

Die Zinssätze soweit sind schon richtig, findest man in § 288 BGB (nicht einfach mal 10 %!). Berechnen kann man sich das übrigens im Netz unter basiszinssatz.de

» Pippilotta » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,17 »


Vielen Dank für die Tips und Beiträge! Einen Anwalt haben wir schon eingeschaltet. Dieser hat das Geld auch schon angemahnt und hat die Klage vorbereitet. Es würden ca. 5.000€ an vermeidbaren Kosten auf die Schuldner zukommen. Die müssten wir zwar vorstrecken, aber zum Schluß hat diese der Schuldner zu tragen.

Rechtzeitig haben die Schuldner kalte Füße bekommen und möchten nun doch zahlen. Im Kaufvertrag haben wir einen niedrigen Zinsatz von 3% bis 30.06.2008 festgeschrieben. Außerdem haben wir festgehalten, dass das Geld bis zum 30.06.2008 gezahlt werden muss.

» clu25 » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,98 »


Pippilotta hat geschrieben:Die Zinssätze soweit sind schon richtig, findest man in § 288 BGB (nicht einfach mal 10 %!).

Deswegen schrieb ich ja extra, dass ich absolut keine Ahnung von der Thematik habe. Ich würde eh eher einen Anwalt einschalten, bevor ich eigenmächtig irgendwelche Zinsen verlange. Sonst hab ja im Zweifelsfall ich das Nachsehen und der Schuldner das Lachen. Aber ich hab mit einer super Rechtsschutz vermutlich leicht reden. ;)

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» ArcaNoé » Beiträge: 299 » Talkpoints: 2,45 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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