Recht auf eine Rechnung ?

vom 22.08.2008, 08:10 Uhr

Ich hab mir erst letztens etwas auf Ebay gekauft gehabt, und dort hat der Verkäufer auf seiner Angebotsseite dann geschrieben gehabt "sie bekommen eine Rechnung mit ausgewiesenener Mehrwertsteuer", und weil ich es für die Arbeit gebraucht habe und damit auch wieder erstattet bekomme von meinem Chef (natürlich nur gegen Rechnung) habe ich es dort bestellt gehabt. Wenige Tage später kam dann das Paket mit der Ware, allerdings von der Rechnung her nichts im Karton drinnen. Deswegen hatte ich dann eine EMail an den Verkäufer geschrieben, dass er diese bitte noch nachschicken soll da ich die brauche. Nachdem mehrere Tage keine Antwort gekommen ist, habe ich dort direkt angerufen und wurde blöd angemacht, dass so etwas noch nie passiert ist das keine Rechnung dabei ist und so weiter.

Aber aus dem guten Willen herraus, würden sie mir eine Ersatzrechnung schicken. Pustekuchen, nach 7 Tagen war immer noch nichts da also habe ich wieder eine Email hingeschickt und auf Ebay natürlich dann auch entsprechendes Kommentar eingestellt. Obwohl es eine positive Bewertung war, halt mit dem Text keine Rechnung erhalten hinterher nur lauferein haben die sich sehr schnell gemeldet. Keine 30 Minuten nachdem ich diese Bewertung abgegeben habe, hatte ich eine EMail in meinem Postfach in der stand, dass so etwas mal passieren kann mit der vergessenen Rechnung und man doch bitte erst eine Email schreiben soll vor dem Bewerten ... Alles klar, so wird man als Kunde behandelt.

Habe also eine Mail zurück geschrieben, in der ich auf meine erste EMail und den Anruf verwiesen habe und als Antwort habe ich bekommen "das ich perfekt sei" und das so nicht stimmt und man auch meinen Standort über die Mailkennung rausfinden kann, was übrigens sehr geistreich ist wenn man es kompliziert haben möchte, denn ich habe meine Signatur mit meinem Wohnort an jeder EMail angehängt. Fand ich schon sehr lustig, deswegen auch noch einmal bei dem in die Wunde gestochen und dann kam er an, das ich auch verkaufe und man sich immer zweimal begegnet ... natürlich habe ich das an Ebay weiter geleitet, aber wie es so ist die machen mal wieder nichts (wundert mich auch nicht mehr).

Dann meinte der nur ganz trocken in der letzten Mail, das er nicht verpflichtet ist eine Rechnung auszustellen ? Soweit ich weiß, ist doch jeder Gewerbliche Veräufer verpflichtet Rechnungen auszustellen und an den Kunden auzuhändigen. Denn ansonsten bräuchte man auch keinen Kassenbon im Supermarkt usw. und in einigen anderen Ländern muss man diese sogar annehmen als Kunde, ist widerrrum eine andere Geschichte. Nachdem ich allerdings um eine Rechnung explizit gebeten habe und es auch im Artikelangebot stand, fand ich auch das eine Unverschämtheit zu sagen das man mir keine Rechnung ausstellen muss. Wie sieht denn dazu die Rechtliche Grundlage aus, denn auf google hab ich nicht wirklich eine Anwort darauf gefunden ob man nun eine Rechnung ausstellen muss, oder ob das alleine auf einer freiwilligen Basis entsteht ? Ich könnte es mir schon vorstellen, da es auch ein Nachweis für die Steuererklärung des Unternehmens ist was er eingenommen hat, und wieviel Steuer er abzuführen hat oder sehe ich das falsch ?

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ein gewerblicher Verkäufer muss eine Rechnung ausstellen, schon alleine, weil das für Dich im Zweifelsfall die einzige MÖglichkeit ist, zu beweisen, dass Du die Ware korrekt erworben hast und daher Gewährleistungsansprüche hat.

man auch meinen Standort über die Mailkennung rausfinden kann

Bei dem von DIr geschilderten Verhalten nehme ich an, es soll der Versuch sein, Dich einzuschüchtern, weil er ja herausfinden könnte, wo Du arbeitest und dann irgendwas Deinem arbeitgeber stekcne könnte oder sowas. Eine sehr billige MAsche, die der Verkäufer da fährt. Als ich nuelich einen längeren Beitrag über Ebay schrieb, widersprachen mir alle, aber sowas negatives wie dies hier wiegt doch 5 positive Sachen wieder auf, oder?

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» Karen 1 » Beiträge: 1344 » Talkpoints: 0,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Eine Rechnung dokumentiert lediglich das Bestehen einer Forderung, mehr erst mal nicht :?

Rein rechtlich sieht es wohl so aus, dass ein Unternehmer nur dann verpflichtet ist eine Rechnung auszustellen, wenn er eine Leistung für ein anderes Unternehmen erbracht hat. Diese Rechnung muss spätestens 6 Monate nach Erbringen der Leistung gestellt werden. Lediglich berechtigt ist der Unternehmer zur Rechnungsausstellung, wenn er die Leistung für eine Privatperson erbringt.

Soweit hat Dein Verkäufer zwar recht, aber wenn Du als Kunde eine Rechnung verlangst, dann muss der Verkäufer Dir diese Rechnung auch ausstellen.

Ich denke übrigens auch, dass der Verkäufer Dich "nur" einschüchtern will. Eine Rechnung ist aber (meines Wissens) Dein gutes Recht und als gewerblicher Verkäufer sollte das auch kein Problem sein.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallöchen,

Du kannst eine Rechnung verlangen. Gewerbliche Verkäufer sollten das eigentlich ohne Aufforderung tun, schon allein,weil sie es selbst für dei Buchhaltung bräuchten. Manchen gefällt das nur nicht, weil da vielleicht was nicht mit rechten Dingen zu geht.

Ebenso besteht ein Umtauschrecht, wenn nicht durch Zusatzklauseln ausgeschrieben und wenn nicht ein besonderer Grund vorliegen sollte, bei gewerblichen Verkäufern und wie sollte man das belegen, wenn man keine Rechnung hat.

Lass dich nicht einschüchtern und verlange eine. Achte darauf, dass es sich nicht um eine elektronische Rechnung handelt, die sind in der Regel rechtswidrig. Bestehe darauf, dass er dir eine zuschickt - zu seinen Kosten natürlich, er hat es schließlich verschlumbert dir gleich eine zukommen zu lassen.

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» winny2311 » Beiträge: 15008 » Talkpoints: 3,49 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



JotJot hat geschrieben:Rein rechtlich sieht es wohl so aus, dass ein Unternehmer nur dann verpflichtet ist eine Rechnung auszustellen, wenn er eine Leistung für ein anderes Unternehmen erbracht hat. Diese Rechnung muss spätestens 6 Monate nach Erbringen der Leistung gestellt werden. Lediglich berechtigt ist der Unternehmer zur Rechnungsausstellung, wenn er die Leistung für eine Privatperson erbringt.

Soweit hat Dein Verkäufer zwar recht, aber wenn Du als Kunde eine Rechnung verlangst, dann muss der Verkäufer Dir diese Rechnung auch ausstellen.


Wusste doch das es da irgend eine Regelung gibt, danke für die Information. Der Typ möchte mir immer noch keine Rechnung schreiben, aber nun hab ich ja etwas in der Hand gegen ihn. Zum einen passt es dann nicht zu dem was er auf ebay reingeschrieben hat, und deswegen hab ich denen das nochmal gemeldet (ich denke da wird zwar wieder nichts passieren, denn das ist es noch nie) aber vielleicht geschehen noch wunder.

Aber ich lasse ihm einmal eine Aufforderung von meinem Anwalt zukommen, ich hab da eh Termin am Monatg wegen dem Umzugsunternehmen, und ich hatte ihn schon angerufen er macht ein Schreiben fertig damit ich zu meiner Rechnung komme. Einschüchtern lass ich mich nicht, aber ich kann auch zurück schiessen und das soll er einmal merken ;) Trotzdem einfach nur lustig mit seinem Text "ich weiß wo Sie wohnen über die Mailerkennung", da musste ich mich schon Totlachen hier daheim einfach weiter runter rollen da steht meine Adresse in der Signatur oder eben aus der Kundendatei bzw. Kaufabwicklung von Ebay. Wieso denn einfach machen wenns auch Kompliziert geht, und bis er über die Kennung meinen Standort hat, bin ich schon wieder umgezogen denn die bekommt man auch nicht so einfach mitgeteilt.

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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