Bei Insolvenz Lohnrückforderung?

vom 19.08.2008, 10:25 Uhr

Hallo zusammen!

Ich habe gestern bei WISO einen Bericht gesehen, der mich schon sehr entsetzt hat. Es ging dabei um Mitarbeitern von Firmen, die Insolvenz angemeldet hatten. Diese Mitarbeiter waren aufgrund der Pleite der Firma arbeitslos geworden. Nun verlangen die Insolvenzverwalter dieser Firmen, dass die ehemaligen Mitarbeiter ihre letzten drei Monatslöhne zurückerstatten sollen.

Die Begründung dafür lautete, dass die Arbeitnehmer bereits hätten erkennen müssen, wie es um den Betrieb stand und, dass dieser zahlungsunfähig war und damit vor der Insolvenz stehe. Damit hätten sie durch den Erhalt ihrer Löhne Geld aus der Insolvenzmasse gezogen und dies sei unrechtmäßig und müsse zurückerstattet werden. Das Makabere an den vorgestellten Fällen war, dass die betroffenen Angestellten in den letzten Monaten ihres Arbeitsverhältnisses unbezahlte Überstunden gemacht und Sonderleistungen erbracht hatten, in der Hoffnung den Betrieb dadurch retten zu können. Einige hatte sogar weiter gearbeitet, als ihr Geld nicht mehr kam. Für dieses solidarische Verhalten sollen sie nun bestraft werden.

Ich finde das einfach nur unfassbar! Da setzt man sich ein und versucht zusammenzuhalten, und als Dankeschön wird man verklagt. Und dann wundern sie sich, dass keiner mehr einen Handschlag umsonst tun will. Wenn man dafür mit finanziellen Forderungen rechnen muss, lässt man davon natürlich lieber die Finger. Die Quelle zu dieser Story übrigens hier.

Die Betroffenen haben sich übrigens einen Anwalt genommen und Widerspruch eingelegt. Ich drücke ihnen jedenfalls die Daumen, dass sie Recht bekommen und ihr Geld behalten dürfen. Schließlich haben die dafür gearbeitet und es kann wohl kaum sein, dass verlangt wird umsonst zu arbeiten.

Gruß
Sorcya

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das ist ja die frecheste aller Frechheiten! Ich meine die Arbeiter konnten doch nichts dafür, dass der Laden Pleite ging, jedenfall hätten sie es in den letzten drei Monaten kaum verhindern können. Ich drücke denen auf jedenfall auch fest die Daumen, denn das ist echt fies, was diese Anwälte machen. Natürlich muss da jetzt noch die letzte Kohle irgendwo rausgequätscht werden und dann müssen halt die armen Mitarbeiter dran glauben. Ich denke aber nicht, dass die Mitarbeiter den Fall nochmal verlieren, wenn der Richter ein Herz hat, dann geht alles gut!
Gruß Klartext

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» Klartext » Beiträge: 98 » Talkpoints: 1,10 »


Tja, das liebe Insolvenzrecht, denkbar ist da alles. Und ja, um zu den Fakten zu kommen, es ist möglich!

Geregelt in § 130 Inso und der Gesetzgeber nennt es Kongruente Deckung. Rückforderbar sind Beträge von bis zu drei Monaten, wenn der Zahlungsempfänger die Zahlungsunfähigkeit kannte.

Mit dem § 130 habe ich mich noch nicht intensiv beschäftigt allerdings haben wir schon ein paar Urteile (gegen uns) zum 133er kassiert. Demnach dürfen freiwillige Zahlungen 10 Jahre zurückgefordert werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit bekannt war. Das wird automatisch bei einer Ratenzahlung unterstellt.

Tja, so isses, das liebe Insolvenzrecht, bringt eben nicht nur Vorteile!

» Pippilotta » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,17 »



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