Schule schwänzen - wann greift das Ordnungsamt ein?

vom 19.05.2008, 21:55 Uhr

Hallo,

In diesem Schuljahr habe ich sicherlich an die 55 Tage versäumt, wenn nicht noch mehr. Ungefähr ein Drittel der Fehltage dürften unentschuldigt sein. Im Klartext: Habe bestimmt 4-5 Wochen unentschuldigt gefehlt!

Bis dato ist jedoch nichts besonderes passiert. Vor ca. 1 Monat wurde mir ledeglich mitgeteilt, man würde gegen mich Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. Dies ist allerdings dem Anschein nach noch nicht geschehen. Doch angenommen, die Schule erstattet gegen mich Anzeige (was immer wahrscheinlicher wird): Mit welcher Strafe muss man normalerweise rechnen? Ich habe etwas von Bußgeld gehört. Man müsse auch Sozialstunden leisten, heißt es.

Was ich beinahe vergessen hätte: Wie man auch einigen Threads entnehmen kann, leide ich teilweise an schweren Depressionen, was auch nicht schwer nachzuweisen wäre (wurde von einem Psychologen diagnoszitiert). Zudem kann man das, was mich zum "schwänzen" verleitet als Schulangst bezeichnen.

Spielen solche Umstände eine Rolle? Ich weiß im Moment überhaupt nicht mehr weiter und sehe einfach keinen Ausweg.

Wäre für jede Antwort dankbar!

MfG

» MotoMaster » Beiträge: 128 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo MotoMaster,

ich weiß leider nicht wie es in einem unentschuldigen Fall aussieht, doch hätten deine Eltern Probleme damit ein psychologisches Gutachten erstellen zu lassen? Verstehen sie denn deine Angst?

Ich habe einen guten Freund, einen sehr guten, der nie gemobbt oder gehänselt wurde und von allen aus der Klasse und aus seinem Umfeld respektiert und geachtet wurde, doch seit zirka zwei Monaten geht er nicht mehr in die Schule. Seine Mutter (sein Vater weiß es nicht, würde ihn enterben und verachten) versteht seine Ängste und steht ihm bei der psychologischen Behandlung bei Seite. Nun wird über einen stationären Aufenthalt in einer speziellen Kilnik nachgedacht, da eine ambulante Therapie nichts bringt. Er ist schon zu tief in ein Loch gefallen aus dem er selbst nicht mehr heraus kommt.

Als Aussenstehender braucht man erstmal eine Zeit um so eine Lage selbst verstehen zu können, deswegen würde ich dir raten deine Eltern nicht zu verurteilen, wenn sie die Lage erstmal kritisch betrachten.

Ich weiß ja nicht wie es bei dir im Moment aussieht, doch wie schaffst du es unentschuldigt solange fehlen zu können? Ich würde einfach ehrlich zu den Eltern sein und sie bitten es nicht als Ausrede für Unlust zu sehen. Mich würde es freuen, wenn du deine Lage etwas ausführen könntest, denn dein Hauptproblem wäre nicht eine eventuell folgende Strafe, sondern deine Zukunft.

Ich wünsche dir viel Kraft diese Situation ohne Verluste zu überstehen!

Viele, liebe Grüße,
Raphael22

» Raphael22 » Beiträge: 168 » Talkpoints: 1,66 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Danke für die Antworten.

Ich bin 16. Hatte schon oft die Möglichkeit ein ärztliches Attest vorzulegen. Meine Eltern wissen natürlich von meinen Problemen und es ist nicht so, dass ich heimlich schwänze.

Ein Attest von meinem Psychologen wäre sicherlich von Vorteil doch ob sowas als Entschuldigung angesehen wird sei dahingestellt. Desweiteren habe ich mit meinem Therapeuten nur zu oft über mein "schwänzen" gesprochen und er ist kein einziges Mal auf die Idee gekommen, mir ein Attest anzubieten. Daraus schließe ich, dass es einfach nicht möglich ist.

MfG

» MotoMaster » Beiträge: 128 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wie ist denn dein Schulleiter so drauf? Oder deine Klassenlehrerin?

Wir haben viele Fälle von Schwänzen bei uns, aber nur selten hat dies krasse Folgen. Die meisten machen es ja nur, um mal einen Tag freizuhaben oder so und die, die wirkliche Probleme haben, reden mit dem Schulleiter oder dem Klassenlehrer unter vier Augen und suchen eine Lösung. Ich denke die meisten Verantwortlichen sind da entgegenkommend, man muss es nur versuchen.

Dann solltest du dich vielleicht auf eine Therapie konzentrieren und das Jahr einfach wiederholen, sowas ist doch heutzutage kein Beinbruch mehr.

Gruß
Lukas

» LukasWill » Beiträge: 33 » Talkpoints: -0,05 »



Hallo MotoMaster,

mein betroffener Freund und ich selbst sind auch 16 Jahre alt. Er hat massive Probleme und kommt mit sich selbst nicht klar. Er kann sich den meisten Menschen nicht öffnen und frisst seine Sorgen eher in sich herein anstatt sie in der Hoffnung auf Besserung mit anderen zu teilen. Seine größte Sorge ist es verachtet zu werden oder als "Der Kranke" abgestempelt zu werden. Er kämpft mit Selbstmordgedanken und verletzte sich inzwischen schon selbst. Allerdings hat er bemerkt, dass diese Verletzungen nichts an seinem derzeitigen Zustand ändern können. Vielleicht geht es dir in etwa genauso?

In dem Fall meines Freundes habe ich und seine Mutter oft mit unserem Klassenlehrer und dem Direktor unserer Schule gesprochen -> mit Erfolg. Ich denke das würde jeder verstehen oder verstehen sollen. Manchen Erwachsenen ist gar nicht bewusst, dass viele Schüler kein ausgeprägtes Selbstbewusstsein haben und nicht mit dem alltäglichen Umfeld umgehen können. Seitdem mein Freund davon betroffen ist, kann ich seine Gedankengänge immer mehr nachvollziehen und verstehen. Es wird in deinem Umfeld Leute geben, die damit längere Zeit beschäftigt sind, doch gute Freunde, und laut meinem Freund merkt man erst dann wer wirklich um sein Wohl besorgt ist, werden alles tun um dir zu helfen. Er war überrascht wie viele Leute sich um ihn sorgten und interessiert waren seine momentane Situation zu verstehen.

Ich hoffe ich kann dir etwas helfen, wenn ich die Erfahrungen meines Freundes mit dir teile.

Viele, liebe Grüße,
Raphael22

» Raphael22 » Beiträge: 168 » Talkpoints: 1,66 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Um mal beim Thema zu bleiben (lest mal die Überschrift):

Wenn die Schule sich zu einer Anzeige entschließt kann dass ein / mehrere Bußgelder bis in den vierstelligen Bereich bedeuten, ersatzweise Sozialstunden - wenn das nicht fruchtet ist auch ein Arrest möglich.

Wenn das Ordnungsamt erst einmal loslegt wird es schwer, denn offensichtlich wurde ja eine Ordnungswidrigkeit begangen - die müsste man dann also widerlegen können, z. B. durch ein Attest dass einen Schulbesuch nicht möglich machte.

Depressionen und Ängste kann man nicht nur diagnostizieren lassen sondern auch attestieren lassen - sprich: Krankschreibung weil ein weiterer Besuch der Arbeit / Schule unzumutbar ist und sich negativ auf den Krankheitsverlauf auswirken könnte.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Danke für die sachliche Antwort.

Nach meiner eigenen Einschätzung würde sich der Schulbesuch jedoch nicht zwangsläufig negativ auf meinen Krankheitsverlauf auswirken. Ein Bisschen unklar ist die Sache für mich daher schon. Um es nochmal etwas genauer zu beschreiben: Ich "schwänze" meistens wenn eine Arbeit geschrieben wird. Klar: Erstmal hört sich das nach purer Faulheit an, denn da habe ich einfach "keine Lust" zu lernen.

Dieser Faulheit oder Depression wenn man so will, liegen jedoch zahlreiche andere Faktoren zugrunde. Beispielsweise meine Vergangenheit. Letztendlich lässt sich alles auf meine früheren negativen bzw. traumatischen Erfahrungen in der Schule zurückführen. Und diese Schulangst ist wiederrum ein bedeutender Bestandteil meiner Depression.

Das ganze ist also nicht ganz offensichtlich.

MfG

» MotoMaster » Beiträge: 128 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Solang ein Arzt das teilen und bestätigen kann sind dem Ordnungsamt zwar nicht unbedingt die Hände gebunden aber es hat es schwerer - denn wegen Krankheit kann man niemandem ein Bußgeld aufbrummen.

Trotzdem: Mahlen erst einmal die Mühlen der Behörden ist das ganze schwer aufzuhalten - das OA wird sich vornehmlich auf die Aussagen der Schule stützen die man dann entkräften darf was nicht immer leicht ist. Ich hatte auch einmal eine "unfreiwillige Schwänzerphase". Gegen eine AU kann man nichts machen außer verlangen, dass man zum Amtsarzt geht - bei mir war das egal, da der die Diagnosen der anderen Ärzte bestätigte womit die Schule bzw. deren Verwaltung soweit nichts mehr machen konnte.

Jedoch können sie noch einen Strick draus drehen, dass man nur soundsoviel Stunden versäumen darf damit das Schuljahr "besucht" wurde, also man versetzt werden kann. Dazu kommt der Fakt dass die Lehrer auch ordentlich in die Zensuren über die mündliche Note eingreifen können.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Jedoch können sie noch einen Strick draus drehen, dass man nur soundsoviel Stunden versäumen darf damit das Schuljahr "besucht" wurde, also man versetzt werden kann.


Davon habe ich auch schon gehört. Nun ist die Frage, wieviele Stunden das mindestens sein müssen bzw. wieviel Stunden man maximal versäumt haben darf um versetzt zu werden. Bei Google findet man diesbezüglich anscheinend nichts.

MfG

» MotoMaster » Beiträge: 128 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo an euch

Also ich denke du als Schüler wirst mit keiner Geldstrafe rechnen müssen, da du noch nicht volljährig bist. Deine Eltern hingegen müssen aber mit allem rechnen. Meistens ist die Strafe jedoch nicht gerade hoch so zwischen 500- 1000€. Meistens kann der Erziehungsberechtigter auch einige Tage in der VA absitzen. Ich würde sagen du zeigst wieder interesse an der Schule und vermeidest somit eine Strafe für deine Eltern.

MFG
1337

» 1337 » Beiträge: 692 » Talkpoints: 7,29 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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