Schule schwänzen - wann greift das Ordnungsamt ein?

vom 19.05.2008, 21:55 Uhr

Ich kann dich gar nicht verstehen und habe dafür auch kein Verständnis, wenn du schon nicht am Unterricht Teilnehmen kannst, wo ist das Problem sich in der früh am Telefon krank zu melden und danach eine Entschuldigung von den Eltern mitbringen oder ein Attest vom Arzt. Denn wenn du schon schreibst, dass dir die Diagnosen schon von Ärzten gestellt bekommen hast, dann kannst du dir das auch Attestieren lassen und es in der Schule einreichen.

Deswegen bist du selbst Schuld wenn du über die Schule angezeigt wirst und du eine Geldsumme bis zum 4-stelligen Bereich bezahlen müsstest oder in Arrest kommst. Denn es ist so, wie Subbotnik bereits geschrieben hatte. Und du hast auch mehrere Chancen gehabt ein Attest vorzulegen oder einmal mit dem Klassenleiter oder Schulrektor zu sprechen, und das hast du alles nicht gemacht und nicht genutzt. Trotz deiner Depressionen hast du immer noch bestimmte Pflichten und bist nicht unzurechnungsfähig. Somit kann man auch erwarten, dass du dich abmeldest oder es deine Eltern für dich tun. Und ein Arzt wird dir kein Attest aufnötigen, da muss man schon einmal selbst nachfragen damit man eines bekommt.

Bei uns war es übrigens so, wer mehr als 70 Fehltage im Jahr hatte (entschuldigt) musste das Jahr komplett wiederholen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass er/sie im folgenden Jahr noch mitkommen würde. Hingegen haben 50 unentschuldigte Tage gefehlt um das Jahr nicht zu bestehen, und damit hat man sich nun wirklich keinen Gefallen getan. In der Ausbildung dann, hatten wir maximal 20 Tage die wir Krank sein konnten um noch zum Staatsexamen zugelassen zu werden, alle die drüber lagen mussten einen Sonderantrag stellen der abgelehnt wurde ... Das ganze ist allerdings von Bundesland zu Bundesland und auch noch auf den verschiedenen Schularten unterschiedlich.

@1337 dann mache dich einmal in der Materie schlau. Bereits mit 14 Jahren ist man bedingt Straffähig und muss für seinen Bockmist gerade stehen. Dazu gehört auch das Schule schwänzen und auch eine Geldstrafe kann auferlegt werden oder alternativ ein Arrest verhängt werden. Es ist ebenfalls unsinn, dass die Eltern ein paar Tage ins Gefängniss gehen können, weil der Sproß keine Lust auf Schule hat. Sie können zwar die Geldstrafe übernehmen, aber Arrest ist nicht auf eine andere Person übertragbar.

Liebe Grüße
Sorae

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