Gewonnene Kündigungsschutzklage - kann das gut gehen?

vom 13.10.2014, 13:31 Uhr

Wie ich hier schon geschrieben habe, ist Person A nach einer Wiedereinstellung, bzw. Kündigungsrücknahme nicht mehr glücklich in der Firma. Person A bekommt auch von allen Seiten gesagt, dass eine Wiedereinstellung nach einer Kündigung niemals gut gehen kann, weil das Vertrauensverhältnis ja total gelitten hätte. Der Arbeitgeber würde immer wieder versuchen einen bereits gekündigten Mitarbeiter wieder los zu werden.

Kennt ihr Fälle, wo das gut gegangen ist oder geht das immer schief? Sollte man eher auf eine Abfindung bestehen, wenn man eine Kündigungsschutzklage einreicht? Da aber A bereits ca. 50 Jahre alt ist, wäre das ja auch nicht gerade einfach wieder einen Job zu finden, der auch seinen Gehaltsvorstellungen entspricht.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ob die Fortführung des Arbeitsverhältnisses gut geht, das hängt sehr von der Firma ab. In einem kleinen Familienbetrieb oder wenn die Chemie mit Kollegen und Vorgesetzten einfach nicht stimmt, dann wird es schwer. Da ist eine gütliche Einigung mit einer ordentlichen Abfindung oft die bessere Wahl, Ansonsten macht man sich nur die Nerven kaputt.

Aber es kann auch gut gehen. Meine Mutter hat in einer großen Firma gearbeitet, ihr wurde gekündigt, weil die Abteilung geschlossen werden sollte. Allerdings stimmte die Sozialauswahl nicht. Die Verwaltung wäre diese vergleichsweise teure Arbeitnehmerin halt gerne los geworden und hätte lieber jemanden mit weniger langer Betriebszugehörigkeit und vor allem weniger Berufserfahrung behalten, weil das eben günstiger ist. Der Versuch scheiterte vor Gericht.

Da die Verwaltung aber in einem ganz anderen Gebäude sitzt und die "normalen" Mitarbeiter mit der Geschäftsführung rein gar nichts zu tun haben, war die Arbeit danach kein Thema. Es lief wie vorher. Zig Kollegen hatten Angst vor einer Kündigung, die faden es gut, dass meine Mutter geklagt hat. Daher war das Arbeiten danach ebenso wie zuvor. Nur der Wechsel der Abteilung und das Fehlen vieler Kollegen, deren Kündigung eben Bestand hatte, das drückte die gesamte Stimmung im Betrieb, Aber diese dicke Luft hatte nichts mit dem Verbleib am Arbeitsplatz zu tun.

» cooper75 » Beiträge: 13440 » Talkpoints: 521,87 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Eine Wiedereinstellung musste nicht sein, denn das Arbeitsverhältnis läuft weiter, wurde eben nicht unterbrochen. Allerdings muss der Arbeitgeber zu den bisherigen Beschäftigungsbedingungen den Arbeitnehmer weiter beschäftigen. Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter nicht denselben Arbeitsplatz geben. Eine Versetzung kann im Rahmen des Weisungsrechtes des Arbeitgebers erfolgen.

Es gibt auch andere Fälle, nur weiß man nicht, warum die Kündigung erfolgte, ob aus Arbeitsmangel oder sonstigen Gründen. Unter „Weiterbeschäftigung und Wiedereinstellungsanspruch“ habe ich das gefunden. Da könntest du noch mehr erfahren.

Aber generell finde ich das schon unzumutbar, wenn man einen Arbeitnehmer nach einem verlorenen Prozess dann so behandelt. Aber für den Arbeitgeber ist es die beste Möglichkeit den Mitarbeiter loszuwerden. Denn ob er diese Maßnahme lange durchhält, glaube ich nicht. Das ist das Gemeine, weil der Arbeitgeber auch genau informiert ist, dass ein anderer Arbeitsplatz in dem Alter nicht leicht zu bekommen ist.

Welche genauen Rechte Person A hat, wenn er dagegen vorgeht, müsste man ihm am Arbeitsgericht aufgrund des Urteils sagen können. Wenn Person A in der Gewerkschaft ist, könnte er sonst da einen Anwalt befragen. Vielleicht kann er aufgrund des Urteils auch klagen, um seinen alten Arbeitsplatz wieder zu bekommen. Anzuraten ist aber, dass Person A sich um einen anderen Arbeitsplatz bemüht, und sollte er einen finden, dann zu versuchen, eine Abfindung zu erhalten.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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