Regelungen zum Rückgaberecht von Gebrauchtware

vom 30.04.2014, 13:03 Uhr

Wenn man bei einem Händler im Netz Gebrauchtwaren bestellt, gibt es da auch ein Rückgaberecht wie bei Neuware? Bei Amazon habe ich ja 4 Wochen Rückgaberecht. Aber im Allgemeinen kann man laut Gesetz ja Ware aus dem Netz innerhalb 2 Wochen zurücksenden. Ist das bei Gebrauchtwaren, egal, ob von einem Online Shop oder ob bei ebay auch so? Wie sieht das mit den Regelungen zum Rückgaberecht von Gebrauchtwaren aus?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Das Fernabsatzgesetz gilt auch für Gebrauchtwaren und ein Händler hat hier höchstens die Möglichkeit, die Gewährleistung auf 1 Jahr zu begrenzen. Aber davon unberührt bleibt die Möglichkeit, die Ware zurückzugeben. Wenn man sich auch überlegt, was die Überlegung des Gesetzgebers dazu war, wird auch klar, dass ein Ausschluss von Gebrauchtwaren gar nicht erklärbar wäre. Der Kunde muss ja die Möglichkeit haben, sich einen Eindruck von dem zu kaufenden Objekt zu machen - eben so, wie es auch im Laden wäre.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^