Beinhalten alle Verträge ein Sonderkündigungsrecht?
Von Versicherungsverträgen oder auch von Handyverträgen her, kenne ich ja ein so genanntes Sonderkündigungsrecht. Aber gilt denn dieses Sonderkündigungsrecht bei nahezu allen Vertragsarten? Wie sieht es denn bei beispielsweise Pachtnehmern oder auch Darlehensnehmern aus, welche Sonderkündigungsgründe könnten diese denn vorbringen?
Ein Sonderkündigungsrecht liegt in einigen Fällen nicht automatisch vor und muss vorher vertraglich vereinbart werden, sprich in den Vertrag aufgenommen werden um nachher in Anspruch genommen werden zu können.
Anders verhält es sich bei den Arten des Sonderkündigungsrechts, die sich aus verschiedenen Gesetzgrundlagen ergeben. Diese müssten nicht gesondert in einen Vertrag aufgenommen werden, um ergriffen werden zu können, da sich diese Möglichkeit durch die Allgemeingültigkeit des übergeordneten Gesetzes ergibt.
Im Mietrecht gibt es durchaus ein Sonderkündigungsrecht, weshalb dieses auch für das Pachten angewendet wird. Ein Beispiel für das vorzeitige Aufkündigen eines Vertrages mit erheblich längerer Laufzeit könnte sein:
Der Pachtnehmer einer Gaststätte hat einen Unfall welcher Art auch immer, der es ihm nicht mehr ermöglicht, die Gaststätte weiterzuführen und er hat auch keine Personen, die dies für ihn übernehmen könnte. Dann kann er unter Umständen von einem Sonderkündigungsrecht im Rahmen des Mietgesetzes profitieren. Auch dann, wenn ein solches Sonderkündigungsrecht im Pachtvertrag selbst niedergeschrieben wurde.
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