Trennungsunterhalt ein Jahr oder bis zur Scheidung?
Als A und B sich trennten und der Unterhalt per Gericht festgesetzt wurde, den Herr A an seine Frau B zahlen muss, hat die Anwältin von Herrn A von einem Jahr gesprochen. Herr A und Frau b sind nun ein Jahr getrennt und der Scheidungstermin steht noch nicht fest. Herr A würde nun gerne den Trennungsunterhalt einstellen. Für das gemeinsame Kind zahlt er nach wie vor. aber kann er den Trennungsunterhalt einstellen oder geht ein Trennungsunterhalt immer bis zur Scheidung? Was ist, wenn Frau B die Scheidung hin zieht? Muss Herr A dann immer weiter zahlen?
Grundsätzlich ist Trennungsunterhalt nicht nur bis zum Ablauf des Trennungsjahres zu zahlen, sondern bis zur Scheidung.
Allerdings können sich während der Trennungszeit die Umstände verändern, was dazu führen kann, dass nur noch weniger oder gar kein Trennungsunterhalt mehr geschuldet wird. So ist Deine Frau z.B. mit Ablauf des Trennungsjahrs zu einer Vollzeittätigkeit verpflichtet, falls das jüngste Kind mindestens drei Jahre alt ist.
Je nachdem, wie viel sie dann verdient bzw. verdienen könnte (falls sie vollschichtig berufstätig sein müsste, es aber nicht ist, wird ihr ein fiktives Einkommen angerechnet), entfällt der Unterhaltsanspruch. Allerdings: wurde der Unterhalt gerichtlich festgesetzt, so entfällt der Unterhalt nicht automatisch. Vielmehr musst Du beim Familiengericht einen Antrag auf Abänderung der Unterhaltsfestsetzung stellen.
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