Muss das Finanzamt den Verdacht auf Straftaten melden?
Nehmen wir einmal an, Herr H. habe ein Geschäft, in dem er Hehlerware verkauft. Nehmen wir zusätzlich an, dass er zwar ein Hehler ist, aber angesichts der drakonischen Strafen für Steuerhinterziehung seine Steuern auf den Gewinn der verkauften Waren entrichten möchte und dies bei der Steuerklärung angibt. Wenn sich der Finanzbeamte nun aus einem bestimmten Grund, vielleicht aufgrund eines verkauften Gegenstandes, sicher ist, dass die Ware Hehlerware ist - muss er dies der Polizei melden? Oder greift hier auch das Steuergeheimnis? Ein anderes Beispiel wäre illegales Online-Pokern, für dessen Gewinne man aber seine Steuern bezahlen möchte.
Das was du beschreibst wird auf jeden Fall seitens des Finanzamtes, der Staatsanwaltschaft und der Polizei verfolgt. Denn du beschreibst ja im Prinzip Geldwäsche. Illegal erwirtschaftet Geld über ein vermeintlich legales Geschäft zu versteuern, führt dazu dass das Geld gewaschen ist. Da ist das Finanzamt ganz besonders stark hinterher. Abgesehen davon müssen die Behörden immer einem konkreten Verdacht nachgehen.
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