Welche Kosten und Gebühren bei Sozialgerichtsverfahren?

vom 11.02.2014, 23:55 Uhr

Neulich habe ich gelesen, dass immer mehr Leute, die Sozialleistungen bekommen gegen das Amt ein Gerichtsverfahren einleiten, weil sie zu wenig Geld bekommen haben. Ich habe mich da gefragt, was es eigentlich kostet, wenn man ein Sozialgerichtsverfahren einleitet. Die Kosten und Gebühren können sich doch die Leute, die Hilfe vom Amt bekommen, bestimmt nicht leisten. Also wird das wohl der Steuerzahler zahlen.

Wisst ihr, welche Kosten und Gebühren der Steuerzahler durch solche Verfahren zahlen müssen? Was kostet so ein Sozialgerichtsverfahren und denkt ihr, dass so was eigentlich gar nicht erst entstehen darf?

Benutzeravatar

» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es ist richtig, dass sich das nicht alle selbst leisten können. Dann kann man die sogenannte Prozesskostenbeihilfe beantragen, bei dem ein Teil durch den Steuerzahler finanziert wird. Einen Mindestsatz müssen die einzelnen jedoch selbst tragen um das komplette Ausnutzen dessen zu verhindern.

Wieso sollte das ganze auch ungerecht sein? Würdest du Sozialleistungen beziehen und dabei ein Fehler in der Berechnung bemerken wärst du auch nicht erfreut. Wer schon einmal Bekanntschaft mit den deutschen Ämtern gemacht hat, der wird feststellen, dass diese niemals solche Fehler zugeben würden. Anders als über den Klageweg kommt man leider nicht zu seinem Recht und damit zu seinen zustehenden Leistungen.

Natürlich dürfte so etwas gar nicht erst entstehen. Die Anträge werden jedoch von Menschen bearbeitet und auch Menschen machen einmal Fehler. Dabei muss es noch nicht einmal böswillig sein, es reicht schon ein Zahlendreher beim Eintippen und dann bekommt der Sozialhilfeempfänger halt weniger oder die Leistung zu unrecht komplett gestrichen.

Beschwert dieser sich dann, wird man gerne abgewimmelt da so viele Anträge vorliegen, dass man mit der Arbeit schon nicht mehr nach kommt. Da kann man nicht noch zusätzliche Arbeit brauchen indem man jeden einzelnen Antrag nochmals prüfen soll. Der einfachste Weg ist also das bestreiten von Seiten des Amtes.

Die Kosten für ein solches Gesamtverfahren richten sich danach um welche Summe es geht und auch wie lange die Verhandlung an sich dauert. Auch die Kosten für den Anwalt sind unterschiedlich, da diese nur einen Mindestsatz haben aber nach oben hin alles offen ist. Wenn das ganze in der ersten Instanz nicht entschieden werden kann oder das Ergebnis angefochten wird, dann verursacht es auch mehr Kosten wenn es eine Instanz weiter geht. So pauschal lässt sich das ganze nicht in Zahlen beziffern.

Die Prozesskostenbeihilfe bekommen im übrigen nicht nur Leute mit keinem Einkommen sondern auch Menschen mit einem geringen Einkommen. Somit steht es eigentlich jedermann offen sich in einer Notlage durch einen Anwalt beraten und vertreten zu lassen. Somit sehe ich das ganze schon als Sozial gerechtfertigt, jemand der ausreichend Einkommen hat kann sich das selbst Leisten. Bei 404 Euro im Monat kann man sich den Anwalt der 150 Euro für eine Stunde Beratung nimmt halt nicht leisten und müsste sich vom Amt auf der Nase herum tanzen lassen.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^