Gutscheine verkaufen laut AGB unzulässig, aber wird gemacht

vom 23.01.2014, 20:36 Uhr

In einem anderen Thread habe ich ja schon darüber berichtet, dass ich überlege bei Ebay einen Amazon-Gutschein zu verkaufen. Dies wird ja ständig bei Ebay gemacht und so kann man einen Gutschein, den man nicht braucht in bares Geld umwandeln.

Dann kam von zwei Mitgliedern aber der Einwand, dass der Verkauf von Amazon-Gutscheinen womöglich verboten ist. Und das ist er tatsächlich! In den AGB zu den Gutscheinen steht drin, dass ein Weiterverkauf von Gutscheinen unzulässig ist. Nun gibt es noch eine Unterscheidung in die regulären Gutscheine und sogenannte Aktionsgutscheine, aber bei beide Sorten steht dieser Satz mit drin.

Wie kann es dann aber sein, dass auf Ebay ständig Amazon-Gutscheine zum Verkauf stehen? Besteht Amazon nicht auf diese Regel und setzt sie nicht durch? Oder ist der Satz in den AGB vielleicht sogar selber unzulässig?

Ich weiß z.B. dass viele Unternehmen in ihre AGB schreiben, dass der Gerichtsstand bei einer Klage bei ihnen wäre. Das widerspricht aber einfach geltendem Recht und hat in den AGB überhaupt kein Gewicht. Wenn man jemanden verklagt, ist der Gerichtsstand am Heimatort des Klägers. Vielleicht trifft das auf den Wiederverkauf von Gutscheinen ebenso zu, dass man das gar nicht verbieten darf.

Habt ihr schon mal Amazon-Gutscheine verkauft und Ärger bekommen? Was wären die zu erwartenden Strafen? Gegen welches Recht hat man dann verstoßen? Auf der Grundlage welchen Rechtes könnte man angezeigt werden von Amazon?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Kann es sein, dass der Anbieter bei Ebay die Gutscheine erst bei Amazon kauft, wenn sich ein Käufer gefunden hat? Dann wäre es ja kein Weiterverkauf in dem Sinne, wie er bei Amazon beschrieben wurde. Wenn ich dir jetzt Geld gebe, damit du bei Amazon einen Gutschein kaufst, um diesen an mich zu schicken, wäre das schon umgangen. Wie wir beide da vorher zusammen gefunden haben, ist doch dann dabei nicht mehr relevant.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Nein, das kann ich mir nicht vorstellen. Das ist doch trotzdem ein Weiterverkauf. Ich kaufe etwas und gebe es jemanden anderem, der mir wiederum Geld dafür gibt. In welcher Reihenfolge das passiert, ist egal. Es ist Geld gegen Ware, Ware gegen Geld. Die Art und Weise, wie wir zusammengefunden haben, ist tatsächlich nicht relevant. Ich dürfte den Gutschein laut AGB auch nicht bei Kaffee und Kuchen an meine eigene Großmutter verkaufen.

Mir ist noch eingefallen, dass ich ja gar nicht mit Amazon einen Vertrag abgeschlossen habe, wenn ich den Gutschein dort nicht gekauft habe. Wenn ich ihn geschenkt bekomme oder wie in meinem Fall gegen Punkte auf einem Umfrageportal eingelöst habe, hatte ich nie etwas mit Amazon zu tun. Aber dennoch bin ich dann Besitzer eines Gutscheins, mit dem Rechte und Pflichten einhergehen und muss mich daran halten. Das kann es also auch nicht sein.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Auch wenn es bei Amazon so steht, muss man es aber auch von der wirtschaftlichen Seite her sehen. Immerhin verdient Amazon, weil irgendeine Person einmal für den Gutschein Geld bezahlt hat. Und ich wage mal zu behaupten, dass die meisten Käufer eines solchen Gutscheines auch noch drauf zahlen, weil der Gutschein nicht ausreicht.

Am Ende läuft es nach dem Motto wo kein Kläger, da kein Richter. Und sie sehen garantiert den wirtschaftlichen Vorteil dabei. Wenn der nicht vorhanden wäre, würden sie mit Sicherheit dagegen vorgehen. Zumal es sogar noch Werbung ist, die für das Unternehmen gemacht wird, die ihnen nicht mal Kosten verursachen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Nur weil es Leute gibt, die solche Gutscheine bei ebay verkaufen heißt das doch im Umkehrschluss noch lange nicht, dass Amazon da nichts gegen unternimmt. Möglicherweise unternehmen sie tatsächlich nichts. Möglicherweise haben sie denjenigen einfach noch nicht belangt.

Bei einer großen Firma wie Amazon würde ich erst mal lieber vorsichtig sein. Schließlich beschäftigen die sicherlich auch den einen oder anderen Juristen. Man selbst muss eine anwaltliche Vertretung erst extra beschäftigen. Fragt sich auch, ob sich das wegen einem Gutschein rentiert, sich potentiell Ärger einzuhandeln.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Man kann ohne Probleme seine Gutscheine weiter verkaufen, ohne irgendwelchen Ärger zu bekommen. Denn Gutscheine fallen genauso unter eigenes Eigentum wie jede andere Ware auch die man kauft und dann später verkauft.

Die Händler bauen in ihren AGBs absichtlich Verbote ein die meistens sowieso totaler Quatsch sind abzusichern, falls es dennoch Probleme geben sollte und der Händler im Falle eines gerichtlichen Streites etc. fein aus der Sache raus ist. Dabei sind AGBs keine Gesetzte, die man einhalten muss, da manche Texte einfach nur frei erfunden sind.

Dazu kommt noch, dass die Händler es nicht gerne sehen, wenn andere einen Gutschein verwenden, der auf sich selbst oder einer anderen Person ausgestellt ist. Also dies bedeutet generell ist es kein Problem Gutscheine weiter zu verkaufen

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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