Sollte es eine Arbeitspflicht für 'Knackis' geben?
vom 12.09.2013, 13:05 Uhr
Nach § 41 des Strafvollzugsgesetzes gibt es bereits eine Arbeitspflicht für Gefangene. Also erübrigt sich die Diskussion. Außerdem sind die meisten Gefangenen froh, wenn sie arbeiten können und sich ein bisschen Geld dazu verdienen können. Aber wenn sie absolut nicht wollen und dafür Nachteile wie etwa eine frühere Entlassung in Kauf nehmen, kann man Sie natürlich, ohne gegen die Menschenrechte zu verstoßen, nicht dazu zwingen.
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