Wohnungsauflösung des Verstorbenen wenn man Erbe ablehnt?
A`s Mutter liegt im Sterben. A hat schon lange keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter. Alles was sie weiß ist, dass die Mutter hohe Schulden hat. Wenn die Mutter stirbt, will sie das Erbe auf jeden Fall ausschlagen, weil sie keine Schulden erben will. Aber selbst, wenn die Mutter Geld hätte, würde sie nichts wollen, weil sie eben schon lange keinen Kontakt zu ihr hatte und von ihr nichts will. Für A steht fest, dass sie das Erbe ausschlagen will.
Nun hat A sich gefragt, wie es wohl ist, wenn die Mutter stirbt. Im Prinzip erbt ja der Erbe auch die Wohnung und die muss er dann kündigen und die Wohnung leer räumen. Aber wenn A nun das Erbe ausschlägt, wer ist dann für die Wohnungsauflösung zuständig? Wer kümmert sich darum? A ist Einzelkind. Es lebt auch keiner mehr aus A´s Verwandtschaft mütterlicherseits.
A ist nicht für die Räumung der Wohnung zuständig, nur für die Bestattung der Mutter. Um die Wohnung muss sich wohl oder übel der Vermieter kümmern. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, hat man nichts mit den Finanzen, der Wohnung oder sonst was zu tun und keine Verpflichtungen diesbezüglich - außer natürlich der Bestattungspflicht.
Das mit den Schulden ist natürlich ein Problem, denn dann muss die Person A definitiv für die Bestattungskosten aus eigener Tasche aufkommen. So weit ich informiert bin ist es dann aber auch gar nicht möglich, dass A das Erbe ausschlägt. Wenn man sein Erbe ausschlägt, dann erbt ja automatisch der nächste Angehörige, so weit ich weiß. Und in diesem Falle gibt es keinen nächsten Angehörigen, weil A ein Einzelkind ist und es keine lebende Verwandtschaft mütterlicherseits gibt.
Es gibt also nur eine Person, die die Schulden der Mutter übernehmen kann. Und das ist selbstverständlich A. Ich denke nicht, dass A dieses Erbe so einfach ausschlagen kann.
olisykes91 hat geschrieben:...... So weit ich informiert bin ist es dann aber auch gar nicht möglich, dass A das Erbe ausschlägt. Wenn man sein Erbe ausschlägt, dann erbt ja automatisch der nächste Angehörige, so weit ich weiß. Und in diesem Falle gibt es keinen nächsten Angehörigen, weil A ein Einzelkind ist und es keine lebende Verwandtschaft mütterlicherseits gibt.
Es gibt also nur eine Person, die die Schulden der Mutter übernehmen kann. Und das ist selbstverständlich A. Ich denke nicht, dass A dieses Erbe so einfach ausschlagen kann.
Unsinn. Jeder kann ein Erbe ausschlagen. auch ein Einzelkind und wenn auch keine andere Erben da sind. Wenn sich dann keiner findet, der die Wohnung leer räumt und das Erbe annimmt, ist der Staat dann dafür verantwortlich. Denn der Staat erbt ja auch, wenn viel Geld da ist und kein Erbe zu finden ist.
Ich habe das Erbe meiner Mutter ausgeschlagen und meine einzige Schwester auch. Meine Kinder und die Kinder meiner Schwester haben das Erbe auch ausgeschlagen und andere Verwandte hatte meine Mutter nicht. Keiner von uns hat sich um die Wohnung gekümmert und keiner von uns musste für die Schulden aufkommen.
Frau A. schlägt das Erbe aus und alles ist in Butter. Sie hat keine Verpflichtung. Sie braucht sich nicht um die Wohnung und anfallende Formalitäten zu kümmern. Darum kümmert sich dann das Nachlassgericht, quasi der Staat. Wenn sie aber Kinder hat, kommen sie als Nachfolger für das Erbe in Betracht, sofern sie schon 18 Jahre alt sind.
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