Vater verweigert Unterschrift bei Ausbildungsvertrag

vom 24.04.2013, 08:36 Uhr

A wird in diesem Jahr mit der Realschule fertig und hat die Chance ihren Wunschberuf zu erlernen. Die Eltern von A sind seit Jahren geschieden, aber für den Ausbildungsvertrag wird natürlich die Unterschrift von beiden Elternteilen verlangt, da sie beide das Sorgerecht haben. Der Vater will aber den Ausbildungsvertrag nicht unterschreiben, da seine Tochter einen typischen Männerberuf erlernen will.

Im Moment versucht das Jugendamt noch positiv auf den Vater einzuwirken, aber die Chancen für die Unterschrift sind eher gering. Welchen Weg müsste nun die Mutter gehen, wenn der Vater weiterhin die Unterschrift verweigert? Müsste die Mutter für ihre Tochter dann Klage beim Familiengericht einreichen und wie wird man dann dort entscheiden? Gibt es dann ein Urteil, das besagt, dass die Unterschrift der Mutter in dem Fall ausreichend ist oder wird man dem Vater die Unterschrift quasi aufzwingen?

Der Berufswunsch steht bei A schon länger fest und die schulischen Praktikas wurden in verschiedenen Betrieben durchgeführt, die eine solche Ausbildung anbieten. Überall war man von A begeistert, da sie mit viel Freunde und Engagement bei der Sache war. Es liegen dazu auch drei entsprechende schriftliche Beurteilungen vor. Haben diese Schriftstücke auch vor Gericht eine Aussagekraft oder interessieren die dabei gar nicht?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Die Mutter, beziehungsweise A, kann vor dem Familiengericht (ich glaube, dass es das Familiengericht ist) klagen, und die entscheiden dann im Interesse des Jugendlichen. In dem Alter sollte man eigentlich selber entscheiden dürfen, was für einen gut ist oder nicht. In diesem speziellen Fall sollte sich die Mutter auch dazu entscheiden zu klagen, weil es um eine lebenswichtige Entscheidung geht.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich würde mich an der Stelle erst ein Mal anwaltlich beraten lassen und dann auch klagen, wenn der Vater nicht einlenkt. Vor dem Familiengericht, wird das Kind nach der Meinung gefragt und wenn es dann noch mit positiven Bewertungen aus Praktika glänzen kann, sehe ich da kein Problem. Es ist aber schon ziemlich schlimm, dass der Vater nicht bereit ist nachzugeben. Vielleicht lenkt er ja noch ein, ansonsten muss man ihm eben mit dem rechtlichen Schritt drohen, was ja auch nicht schön ist.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Der Vater wünscht sich halt für seine Tochter einen Beruf, wo sie immer schick gestylt in einem Büro arbeitet. Das Mädchen ist aber handwerklich so talentiert und hat entsprechende berufliche Träume bis hin zur Selbständigkeit. Man sieht also, dass die Tochter sich schon sehr genau mit ihrem Berufswunsch auseinander gesetzt hat. Vor allem was eben die späteren Perspektiven angeht.

Daher ist es für sie selbst und auch für die Mutter eben unerklärlich, dass sich der Vater so sträubt. Zumal es ihm eben schon seit langem bekannt ist, was die Tochter sich wünscht. Bisher hat er da nie dagegen etwas gesagt. Jetzt wo es um den Ausbildungsvertrag geht, sperrt er sich.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



In so einem Fall kann dann tatsächlich das Familiengericht entscheiden, was aber immer unschön für alle Beteiligten ist. Aber hier wird kaum ein Richter oder eine Richterin irgendwelche Bedenken des Vaters ernst nehmen können. Und mit dem Argument, es sei ein "Männerberuf" der für seine Tochter nichts ist, sollte er wirklich sehr vorsichtig sein. Damit würde er definitiv alle Seiten gegen sich aufbringen und er sollte sich schon einen vernünftigen Grund einfallen lassen, wieso er die Unterschrift verweigert.

Die angegebenen Schriftstücke usw. interessieren vor Gericht nicht, weil sie sonst suggerieren würden, dass der Vater mit seinen "Bedenken" doch Recht haben könnte und seine Tochter hier vielleicht die Ausnahme darstellen würde. Dem ist aber nicht so und jeder Beruf sollte jedem und jeder offen stehen.

Den Sinn der Verweigerung wird der Vater jedenfalls vor Gericht (aber auch schon vorher) nicht darlegen und plausibel erklären können. Spätestens jetzt würde dann eben auch das Jugendamt zum Führsprecher der Tochter, was eben auch entscheidend bei der Beurteilung vor Gericht (sofern es so weit kommen sollte, was nicht wahrscheinlich ist!) sein dürfte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Da sollte man definitiv vor Gericht gehen! Allerdings sollte man natürlich möglichst schnell sein, damit die Entscheidung auch noch rechtzeitig für die Tochter kommt. Ich gehe mal davon aus, dass die Sache eilig ist. Immerhin müsste der Ausbildungsvertrag ja so schnell wie möglich unterschrieben werden, damit die Ausbildung losgehen kann. Das wäre sicher auch finanziell wichtig.

Ich gehe davon aus, dass die Chancen, einen eventuellen Prozess zu gewinnen, sehr gut stehen. Im Zweifelsfall müsste ja im Interesse der Tochter entschieden werden. Und mit dem Argument "der Beruf ist aber nichts für Frauen" würde der Vater sich vor Gericht eher lächerlich machen.

Da hilft also wohl nichts, als sofort vor Gericht zu gehen, denn die wissen vermutlich am besten, was man in so einem Fall macht und wie die beste Vorgehensweise ist. So eine Sache ist zwar unschön, aber die Zukunft der Tochter ist hier ja wohl das Wichtigste. Und gut Zureden scheint bei dem Vater ja nichts zu helfen. Das Jugendamt ist eventuell zu lasch.

» arril » Beiträge: 739 » Talkpoints: 10,78 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Warum stellt sich der Vater nur so quer? Dass das eine vorgeschobene Antwort ist, ist für mich klar. Fragt sich nur, warum der Vater seine Tochter so enttäuscht. Ist es vielleicht ein Beruf, in dem er selbst gescheitert ist? Ist er selbstständig und möchte seine Tochter für einen bestimmten Platz in seiner Firma haben?

Ich glaube nicht, dass er es auf einen Gerichtstermin ankommen lässt. Das wäre dumm für ihn. Weil er dann mit seiner Einstellung scheitern würde. Vielleicht lenkt er noch ein. In den sogenannten Männerberufen haben sich schon seit langem auch Frauen bewährt. So langsam vermischen sich viele Berufe und man kann nicht mehr von speziellen Männerberufen sprechen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Man kann nur Vermutungen darüber anstellen, warum der Vater bisher die Unterschrift verweigert. Immerhin wohnt er nicht in der Nähe und die Tochter verspürt nicht so oft den Drang ihn zu besuchen. Freunde und Hobbys sind ihr wichtiger und dagegen hat der Vater vor zwei oder drei Jahren schon mal versucht zu klagen. Er ist damit beim Gericht auch gescheitert, da man dort der Meinung war, dass das soziale Umfeld sehr wichtig ist und wenn die Tochter andere Interessen hat, dann muss man das hinnehmen.

Man könnte also einen kleinen Racheakt dahinter sehen. Noch dazu, wo sich dadurch eben auch abzeichnet, dass die Tochter keine Ambitionen hat ihre Zukunft in der Nähe des Vaters aufzubauen. Es fehlt also quasi der Erbe, der dass Elternhaus des Vaters irgendwann mal übernimmt und darin wohnt. Da der Vater aber bisher nur mit dem Männerberuf argumentiert, kann man halt über die wahren Gründe nur spekulieren.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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