Welche Aufbewahrungsfristen gibt es für Polizeiakten?
Frau A. erfährt bei einem Familientreffen, dass ein Bruder ihrer Mutter kurz nach dem Krieg ermordet wurde. Der Fall sei allerdings nie aufgeklärt worden. Nun interessieren Frau A. die Hintergründe. Ihr Mutter selbst kann ihre keine Auskunft mehr geben. Andere noch lebende Verwandte aus der Zeit gibt es auch nicht mehr.
Nun hat sich Frau A. überlegt, ob sie bei der Polizei mal nach der Ermittlungsakte fragen könnte? Allerdings fragt sich Frau A. wie es denn mit den Aufbewahrungsfristen von Polizeiakten aussieht? Wie lange müssen Ermittlungsakten aufgehoben werden? Besteht dabei vielleicht noch ein Unterschied zwischen geklärten und ungeklärten Fällen?
Da würde ich doch einfach einmal bei der Polizei nachfragen. Ich kann mir vorstellen, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Wahrscheinlich darf aber nicht jeder einfach Zugriff darauf haben. Auch Unterschiede zwischen geklärten und ungeklärten Fällen und Überlebenden des Verbrechens wird es meiner Laienmeinung nach wahrscheinlich geben.
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