Wie werden Betriebskostenvorauszahlungen berechnet
vom 28.03.2013, 22:26 Uhr
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Wenn ich so die Wohnungsanzeigen durchforste, dann sehe ich immer unterschiedliche Nebenkosten, die man als Betriebskostenvorauszahlung leisten muss. Manchmal ist es sehr wenig und manchmal erscheinen mir die Betriebskosten sehr hoch. Selbst, wenn man die Heizung abrechnet komme ich bei der gleichen Quadratmeterzahl oft zu einem anderen Ergebnis.
Wie werden diese Vorauszahlungen eigentlich berechnet? Geht es überwiegend nach Quadratmetern oder wie kann ich verstehen, warum sie so unterschiedlich sind?
Geht es überwiegend nach Quadratmetern oder wie kann ich verstehen, warum sie so unterschiedlich sind?
Das wird unterschiedlich gehandhabt. Wäre ja sonst auch unfair, wenn in einer Wohnung zwei Personen wohnen und in einer gleichgroßen Wohnung im selben Haus zehn Personen leben. Die zehn Personen haben mit Sicherheit mehr Betriebskosten verursacht. Deshalb wird oft eine gemischte Kalkulation genutzt, die sich einmal aus der Größe der Wohnung, der Bewohnerzahl und je nach dem auch nach dem Verbrauch richtet.
Es gibt Kosten, die ein Vermieter hat, die er auf die Mieter umlegen darf. Genauso gibt es Kosten, die darf der Vermieter nicht umlegen. Ganz sicher umlegen darf er Kosten für die Müllabfuhr, Strom oder Gas für Gemeinschaftsräume, wie zum Beispiel den Waschkeller. Wenn nun zehn Wohnungen im Haus sind und dort zwanzig Mieter wohnen, kann er die Kosten durch 20 teilen.
Als Grundlage für die Betriebskosten werden in der Regel die Werte des Vormieters genommen. Da sollte man als Mieter dann aber auch ein wenig darauf achten. Wenn man zu zweit in eine Wohnung zieht und hauptsächlich daheim ist, ist der Verbrauch höher, wie beim Vormieter, der alleine in der Wohnung lebte und nur am Wochenende zu Hause war.
Wasser wird ja auch oftmals über die Betriebskosten abgerechnet. Oftmals gibt es in jeder Wohnung Wasseruhren. So bald nur eine Wohnung ohne Wasseruhr ist, müssen die Wasserkosten über eine Mischkalkulation gemacht werden. Wobei hier in der Regel so wohl die Wohnungsgröße, wie auch die Mieteranzahl mit berücksichtigt werden.
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