Behinderung aufgrund fehlender U-Untersuchungen

vom 01.02.2013, 19:46 Uhr

Herr B. ist 26 Jahre alt und seit Geburt an stark behindert. Durch einen Zufall fand Herr A. das Heftchen zu seinen Vorsorgeuntersuchungen und er war ziemlich erstaunt. Seine Mutter hat bei ihm nur die erste U1 – Erstuntersuchung machen lassen und danach erfolgte keine der U- Untersuchungen mehr. Außerdem geht aus dem Untersuchungsheft hervor, dass seine Mutter wohl einen Blasensprung hatte, aber nicht gleich in ein Krankenhaus ging. Dadurch kam es zu einem Vorfall der Nabelschnur, die dann bei der Geburt gequetscht wurde und zu der Behinderung führte. Der Sauerstoffmangel führte zu einer Cerebralparese. Herr B. leidet sowohl physisch wie auch psychisch stark unter seiner Behinderung.

Ist die Mutter für ihr Verhalten heute noch haftbar zu machen? Herr B. hat nur wenig Geld zum Leben, da er erwerbsgemindert ist. Kann seine Mutter zu irgendwelchen Zahlungen gezwungen werden?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Überschrift macht irgendwie keinen Sinn. Dass die Mutter die Vorsorgeuntersuchungen nicht durchführen lassen hat, ist ja nicht der Grund für die Behinderung. Der Sauerstoffmangel durch die gequetschte Nabelschnur konnte als Ursache sicher eindeutig festgestellt werden, aber ich finde nicht, dass man daran der Mutter irgendeine Schuld geben kann. Auch wenn sie gleich ins Krankenhaus gegangen wäre, hätte das trotzdem passieren können und vielleicht gab es ja einen Grund, warum es nicht zeitnah ins Krankenhaus geschafft hat. Außerdem wünscht sich doch normalerweise jede Mutter ein gesundes Kind. Warum sollte sie also absichtlich etwas getan haben, was ihrem Baby geschadet hat? Um sie für irgendetwas haftbar zu machen, müsste man ihr schon Absicht unterstellen.

Allzu verantwortungsvoll scheint sich die Mutter ja nicht verhalten zu haben und das Verhältnis scheint auch nicht gut zu sein, wenn Herr B sie sogar zu Zahlungen zwingen will. Eine liebende Mutter würde ihr erwachsenes, behindertes Kind vermutlich von sich aus so gut unterstützen, wie sie es kann. Für schwerbehinderte Kinder besteht unter Umständen eine lebenslange Unterhaltspflicht, die genauen Bedingungen dafür kenne ich aber nicht. Die Frage ist auch, wie viel Geld die Mutter überhaupt selbst hat. Wenn sie selbst gerade so über die Runden kommt, kann man ja nicht verlangen, dass sie davon noch großartig etwas abgibt.

Benutzeravatar

» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Der Fall ist wirklich tragisch und sehr speziell. Vermutlich wird es da wenig Leute geben, die ihm da aus eigener Erfahrung Ratschläge geben können. Ich würde da meine Hoffnung nicht alleine auf das Internet stützen, sondern Fachleute fragen.

Auch mit wenig Geld kann sich Herr B Hilfe und Beratung beim Rechtsanwalt holen. So genannte Beratungsscheine und Prozesskostenhilfe kann man beantragen und bekommt die Kosten dann ganz oder teilweise ersetzt. Nur der Rechtsanwalt kann einem sagen, in wie fern man die Mutter da haftbar machen kann. Ob man juristisch davon ausgehen kann, dass ihr Handeln gesundheitliche Schäden beim Kind verursacht. Ebenso kann nur der Rechtsanwalt sagen, ob diese Vorgänge überhaupt noch verfolgbar oder schon verjährt sind.

Noch am Rande wollte ich erwähnen, dass diese U Untersuchungen zumindest in den alten Bundesländern noch nicht lange und immer noch nicht überall verpflichtend sind.

Ferner würde ich alle möglichen Arten von Sozialberatung befragen, welche finanzielle Unterstützung einem zusteht. Auf jeden Fall würde ich auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Ab einem bestimmten Grad der Behinderung hat das nämlich durchaus auch finanzielle Vorteile. Aber auch da sollte man sich beraten lassen, wenn man den Bescheid erhält, ob sich ein Einspruch vielleicht lohnt.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Ich finde auch, dass die Überschrift nicht passend zu dem Beitrag ist, da die Behinderung, die der Herr. B hat, nun nicht von den fehlenden Vorsorgeuntersuchungen kommt, sondern durch die mangelnde Luftzufuhr und durch den Sauerstoffmangel, unter den Herrn. B leiden musste, weil seine Mutter einen Blasensprung hatte, und desgleichen.

Ich denke auch nicht, dass man der Mutter irgendeine Schuld dafür geben kann, wenn Herr. B an Sauerstoffmangel litt, während der Geburt. Natürlich hatte die Mutter einen Blasensprung und ist nicht sofort ins Krankenhaus gefahren. Aber es ist ja nun mal so, dass nicht jeder Blasensprung dazu führt, dass die Nabelschnur abgequetscht wird und das Kind somit unterversorgt wird. Das heißt, dass die Mutter im Endeffekt gar nicht wusste, dass die Nabelschnur abgequetscht wird und das Kind an Sauerstoffmangel leidet und somit kann man ihr nicht die Schuld für die Misere geben. Auch wenn der Fall sehr tragisch erscheint.

Aber allgemein mit den Vorsorgeuntersuchungen hat dies jetzt nichts zu tun, denn der Kinderarzt kann bei den Vorsorgeuntersuchungen die Behinderung auch nicht wegzaubern. Und im Großen und Ganzen denke ich, dass die Mutter dafür sicherlich nach den Jahren nicht mehr haftbar gemacht werden kann und sie deshalb auch keine Zahlungen an ihren behinderten Sohn leisten muss.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Eigentlich weiß man als Schwangere, dass man sich bitte sofort hin zu legen hat, wenn einen in der Schwangerschaft ein vorzeitiger Blasensprung ereilt. Dann sollte man sich möglichst einen Krankenwagen bestellen oder bestellen lassen. Dass sonst die Nabelschnur abgeklemmt werden kann und dem Kind Sauerstoffmangel entstehen kann ist hinlänglich bekannt und wurde mir in jeder Schwangerschaft vorsorglich von den Frauenärzten gepredigt. Das wird damals auch nicht anders gewesen sein, dass die Ärzte einen auf dieses Risiko hinwiesen.

Jetzt ist natürlich die Frage, ob die Mutter auch nicht zu den Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft ging und das nicht wissen konnte? Oder war es ihr einfach egal? Oder hat sie den Blasensprung nicht gemerkt, weil er nachts statt fand?

Dass die Vorsorgeuntersuchungen nicht durchgeführt wurden halte ich in dem Fall für sehr leichtsinnig und wenig mütterlich. Ich gehe mit meinen Kindern möglichst zu jeder Vorsorgeuntersuchung. Ich bin kein Mediziner, und auch wenn meine Kinder gesund und gut entwickelt sind, kann ein Mediziner eben mehr entdecken als Eltern. Bei Vorsorgeuntersuchungen wäre vielleicht im geschilderten Fall schon früher aufgefallen, dass das Kind so eine Schädigung hat. Denn schon im frühesten Säuglingsalter erkennt ein guter Kinderarzt das an der Körperhaltung des Kindes. Mit intensiver früher Krankengymnastik und Rehabilitation hätte man da sicher viel machen können.

Wenn man den Besuch der U-Untersuchungen versäumt ist zumindest nahe liegend anzunehmen, dass solche Therapien auch nicht gerade intensiv durchgeführt wurden. Aber das kann auch ein Trugschluss sein. Zumindest wäre das eine Erklärung dafür, dass das Verhältnis zwischen Kind und Mutter heute so angespannt ist.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Das ist alles sehr unlogisch. Ein Blasensprung vor der Geburt ist relativ normal und kein Grund für einen Nabelschnurvorfall. Man kann auch ganz normal ins Krankenhaus fahren und muss keinen Krankenwagen holen. Ein frühzeitiger Blasensprung ist da gefährlicher. Aber dann wäre der Sohn eine Frühgeburt gewesen und wäre von Haus aus schon im Krankenhaus länger versorgt worden.

Einen Blasensprung kann man als Schwangere auch schon einmal verwechseln, wenn die andere Blase gegen Ende der Schwangerschaft ein bisschen schwach ist. War bei mir so. Ich habe lange gebraucht, bis ich kapiert habe, dass ich jetzt wohl ins Krankenhaus muss. Aber im Krankenhaus bin ich mit der gesprungenen Blase noch stundenlang spazierengegangen.

Was hat denn die Behinderung mit den U-Untersuchungen zu tun?

Wieso hat die Mutter, wenn sie denn überhaupt keine Eintragungen im Untersuchungsheft hat, dieses Heft überhaupt noch? Wieso wühlt der Sohn in den Unterlagen der Mutter? Fragen über Fragen. Die Geschichte ist sehr unlogisch aufgebaut, ich glaube sie einfach nicht.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 01.02.2013, 21:20, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Ein Blasensprung vor der Geburt ist häufig, das stimmt. Wenn der Kopf des Babys aber noch nicht tief genug und noch nicht richtig im mütterlichen Becken sitzt, ist noch genug Platz, dass die Nabelschnur heraus rutscht und abgedrückt werden kann. Erst wenn der Kopf des Kindes schon tief genug gerutscht ist, dann kann das nicht mehr passieren. Das aber sagt einem der Arzt oder die Hebamme während der Untersuchungen in der Schwangerschaft, ob man sich bei einem Blasensprung noch hin legen muss oder nicht.

Auf jeden Fall sollte man sich nach einem Blasensprung sowieso schnell zur Hebamme oder ins Krankenhaus begeben, weil durch die Öffnung in der Fruchtblase natürlich auch Keime aufsteigen und das Kind mit Infektionen belasten können, die ihm die Anfangszeit auf der Welt extrem schwer machen können.

Wenn du im Krankenhaus noch nach dem Blasensprung laufen solltest, anlupa, dann hat dir sicherlich die Hebamme davor das OK gegeben und du wurdest sicher vorher untersucht, damit dem Kind nichts geschieht.

Ob man die Geschichte glaubwürdig findet, ist eigentlich im einem Diskussionsforum egal, finde ich. Ich halte den Thread für eine schöne Diskussionsvorlage. Beratung in echten Fällen dürfen wir hier sowieso nicht leisten.

Ich habe hier noch mal weiter recherchiert. Hier findet man ein Merkblatt klick das darüber aufklärt, unter welchen Umständen behinderte Kinder Geldzahlungen von ihren Eltern beziehen können. Außerdem bietet die Lebenshilfe in Dortmund wohl auch regelmäßig Termine an, wo ein kooperierender Rechtsanwalt kostenlos Rechtstipps und Rechtsberatung an Behinderte Menschen anbietet. klick . Unter dem letzten Link ist auch eine Telefonnummer angegeben. Wenn man nicht in der Nähe von Dortmund kommt, dann können die Leute dort einem vielleicht Tipps geben, wo es in Deutschland möglicherweise ähnliche Angebote gibt.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Mir fehlen da auch ein paar Details, um der Logik dieser Geschichte folgen zu können. Natürlich ist es nicht ausgeschlossen, dass die Mutter von Herrn B in irgendeiner Form fahrlässig gehandelt und so den Sauerstoffmangel während der Geburt mehr oder weniger verschuldet haben könnte, aber das lässt sich nach einem Vierteljahrhundert, und vor allem an Hand von mageren Fakten aus dem Internet wohl kaum noch feststellen.

Ich kann mir zudem nicht vorstellen, dass die Mutter aus reinem Spaß an der Freude nach dem Blasensprung erst noch ein paar Sachen erledigt hat. Schließlich war sie ja nicht nur Zeugin der Geburt, sondern hat auch ihre eigene Gesundheit in die Waagschale geworfen. Vielleicht haben ja auch die Ärzte oder die Hebammen die Situation falsch eingeschätzt? Oder es war wirklich einfach nur Pech. Auch heute gehen bei weitem nicht alle Geburten für Mutter und/oder Kind gut aus und nicht immer sind irgendwelche Fehler der Beteiligten die Ursache, die strafrechtlich verfolgt werden können.

Darüber hinaus sind diese U-Untersuchungen doch eigentlich dafür gedacht, zu überprüfen, ob sich das Kind normal entwickelt? Mütter, korrigiert mich bitte, aber wenn von Vornherein klar ist, dass das Baby "etwas abbekommen" hat, machen die standardisierten Untersuchungen dann überhaupt noch Sinn? Wenn sich eine Behinderung abzeichnet, müssen doch eigentlich andere Maßstäbe angesetzt werden als bei Babys, die sich normal entwickeln. Vielleicht wurde die Entwicklung von Herrn B anhand anderer Untersuchungen und Tests überwacht? Das Fehlen dieser Nachweise allein stellt für mich jedenfalls keinen Beweis dar, dass Herr B locker seinem Schicksal überlassen wurde.

Für mich klingt diese etwas dürre Geschichte ehrlich gesagt eher danach, als würde jemand nach einer Möglichkeit suchen, Herrn B's Mutter (die übrigens selbst überhaupt nicht zu Wort kommt) nach all den Jahren noch an den Karren zu fahren, um daraus finanzielle Vorteile für Herrn B zu ziehen. Um dieses Vorgehen quasi "moralisch" beurteilen zu können, bleiben mir noch zu viele Fragen unbeantwortet.

» Gerbera » Beiträge: 11346 » Talkpoints: 56,04 » Auszeichnung für 11000 Beiträge


Fugasi hat geschrieben:Ist die Mutter für ihr Verhalten heute noch haftbar zu machen?

Wofür sollte sie denn haftbar sein? Die U-Untersuchungen waren keine Pflicht, sind es ja teilweise heute noch nicht und es wird auch niemand gezwungen im Krankenhaus zu entbinden. Da musst du dann erst mal nachweisen können, dass die Mutter es hätte erkennen müssen, dass da eine bedrohliche Situation für das Kind bestand und das dürfte sicher nicht so einfach sein.

Ich denke es wird sicherlich schwer, da eine rechtliche Handhabe zu finden, gerade weil es schon so lange her ist. Aber das wird man nur herausfinden können, wenn man zu einem Anwalt geht. Und da kann man sich ja gerade bei niedrigen Einkommen eine Bescheinigung holen, dass man nur einen kleinen Teil der Kosten zahlen muss.

» Klehmchen » Beiträge: 5497 » Talkpoints: 1.016,89 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


So weit ich gelesen habe, sind bei den meisten Leuten mit einer Cerebralparese die Denkleistungen ganz normal. Das klingt etwas komisch, weil Cerebralparese eigentlich Hirnlähmung heißt, wenn man es wörtlich übersetzt. Wenn man bei vollem klaren Verstand mit bekommt, dass man während der Schwangerschaft ein völlig gesundes Baby war und um ein Haar das ganze eigene Leben viel leichter hätte sein können, dann denke ich schon, dass man da ganz leicht in die Situation kommt, dem mit Groll zu begegnen, der dafür verantwortlich zu sein scheint. Auch wenn es die eigene Mutter ist.

Wenn man als Mutter in einer anderen Situation in einer Klinik entbindet und durch Pfusch oder Unglück bei der Entbindung das Kind eine Behinderung davon trägt, die durch Sauerstoffmangel entstanden ist und vielleicht vermeidbar gewesen wäre (zum Beispiel durch rechtzeitigen Notkaiserschnitt) dann hegt man ja als Eltern auch Groll gegen das Personal und versucht diese vielleicht sogar zu verklagen.

Der geschilderte Mensch hier ist also zumindest von Geburt ab lediglich in der Motorik eingeschränkt, da die Muskeln zu sehr krampfen. Lediglich ist hier nicht verharmlosend gemeint, denn das ist schlimm genug, wenn man sich nicht bewegen kann, wie man gern möchte. Bei den U Untersuchungen werden eben auch Dinge wie Hörfähigkeit, Sehfähigkeit, Sprachentwicklung, Gewichtsentwicklung und Größenwachstum genau betrachtet und mit dem Soll verglichen. Ebenso sehen gute Kinderärzte nach, ob es bei dem Kind Misshandlungszeichen gibt. Bei Jungs wird zum Beispiel im frühen alter noch geprüft, ob die Hoden schon ordnungsgemäß in den Hodensack gerutscht sind um Unfruchtbarkeit zu meiden. Später wird bei Jungs auch geprüft, ob sich ein früher Hodenkrebs entwickelt, der in bestimmten Altersstufen wohl gar nicht so selten vor kommt.

Das sind also alles noch Bereiche, wo es sinnvoll gewesen wäre, nach weiteren Schwierigkeiten und Handycaps zu suchen, um dem Kind bei Bedarf zu helfen. In wie weit die unterlassenen Besuche bei den U Untersuchungen die Behinderungen verschlimmert haben oder eine gezielte Hilfe durch frühzeitige Therapien unterblieb, weil die Mutter dafür nicht beim Arzt war, kann nur der Threadersteller klar stellen, wenn er Herrn B kennt und dazu befragen kann. Denkbar wäre aber, dass eine zu spät erkannte Sehschwäche ihn noch mehr und länger eingeschränkt hat als nötig, obwohl man das bei rechtzeitiger Untersuchung mit einer Brille hätte leicht kompensieren können.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^
cron