Kann die Krankenkassenkarte zum Altersnachweis dienen?

vom 29.01.2013, 20:20 Uhr

Frau A. ist 19 Jahre alt, wirkt aber wesentlich jünger und wird meistens auf höchstens 16 Jahre alt geschätzt. Nun bat Frau A.s Mutter sie, doch eine Flasche Amaretto für ein Tiramisu zu besorgen. Frau A. ging nach dem Arztbesuch in einen Supermarkt. An der Kasse wurde Frau A. dann nach ihrem Ausweis gefragt, da alkoholische Getränke nicht an Minderjährige abgegeben werden dürfen. Frau A. suchte verzweifelt nach ihrem Ausweis, konnte ihn aber nicht finden. Nun hatte sie aber eine Krankenkassenkarte dabei und fragte die Verkäuferin, ob sie diese als Altersnachweis annehmen würde. Die Verkäuferin lehnte das allerdings ab.

Frau A. hat eine dieser neuen Krankenkassenkarten mit Lichtbild. Dort steht auch ihr Geburtsdatum drauf. Somit wäre ja an sich der Altersnachweis erbracht? Wie seht ihr die Sachlage? Wie entscheidet ihr als Verkäuferin?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Sache ist die, dass die Verkäuferinnen angehalten sind, dass sie nur ein wirkliches Ausweispapier, wie Personalausweis oder auch Reisepass annehmen dürfen als Altersnachweis. Nicht einmal ein Führerschein ist der Verkäuferin erlaubt anzuerkennen. Sie riskiert mit der Annahme der Krankenkassenkarte oder des Führerscheins ihren Job oder zumindest eine Abmahnung. Wenn man es ganz genau nimmt, dann hätte A ja eine Testeinkäuferin gewesen sein können, die testen will, wie die Verkäuferin reagiert. Hätte die Verkäuferin da eine Ausnahme gemacht, hätte sie eine Abmahnung riskiert.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Nicht einmal ein Führerschein ist der Verkäuferin erlaubt anzuerkennen.

Wie kommst du denn darauf? Der Führerschein ist genau wie Personalausweis und Reisepass ein amtlicher Lichtbildausweis. Grundsätzlich stehen da nur die Daten drauf, die vom Personalausweis bzw. Reisepass bei Beantragung übertragen wurden und es ist ein Bild drauf was zur Identifikation dienen kann und vor allem ist er von einer staatlichen Behörde ausgestellt.

Im Grunde ist das aber alles graue Theorie und vor allem völlig egal. Wichtig ist was der Laden verlangt und was er schreibt wie er den Altersnachweis haben will. Wird da zum Beispiel nur ein amtlicher Lichtbildausweis verlangt, muss der Führerschein akzeptiert werden. Genauso kann der Ladeninhaber aber eben auch ein Schild anbringen, auf dem er explizit den Personalausweis verlangt.

Man darf ja nie vergessen, dass man keinen Rechtsanspruch auf Vertragsabschluss hat. Dem Geschäft müssen ja Kunde und Verkäufer zustimmen und als Vertreter des Ladeninhabers kann die Kassiererin da theoretisch machen was sie will, sofern man nicht etwas anderes schreibt als man in der Praxis tut. Gerade beim Führerschein kann man ja auch sagen, dass Bild ist so alt, dass man sich nicht sicher ist, dass da wirklich die richtige Person vor einem steht und dann verkauft man halt keinen Alkohol.

Bei der Krankenkassekarte denke ich kommt es ganz darauf an, was die Verkäuferin meint. Klar stehen da auch alle wichtigen Daten drauf und auf den meisten sind schon Fotos drauf, aber die Karten stammen eben nicht von einer staatlichen Behörde und sind damit einem Personalausweis oder Reisepass nicht wirklich gleichwertig (im Gegensatz zum Führerschein!). Aber da man damit das Alter ja nachweisen kann, kann die Karte durchaus reichen. Aber du kannst eben niemanden zwingen, so eine Karte als Altersnachweis zu akzeptieren.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



@Klehmchen: Der Führerschein ist in Deutschland kein anerkanntes Ausweispapier. In Amerika kann man sich mit dem Führerschein ausweisen. In Deutschland ist es aber kein Ausweispapier und da gilt es den Personalausweis oder einen Reisepass vorzulegen. Mittlerweile bin ich da auch schlauer. Lies dir mal diesen Thread hier durch Der neue Führerschein als Ausweisdokument nutzbar?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:In Deutschland ist es aber kein Ausweispapier und da gilt es den Personalausweis oder einen Reisepass vorzulegen.

Natürlich ist er ein Ausweispapier. Wie schon geschrieben verfügt er über ein Lichtbild und enthält alle Daten um deine Identität nachzuweisen. Zum reinen ausweisen reicht er also. Einschränkend muss man natürlich sagen, dass der Führerschein nicht 100% gleichwertig ist und nicht für für sämtliche Anwendungen genutzt werden kann wie der Personalausweis.

Gerade wenn es um Ausreisen oder Bankgeschäfte geht, dann reicht der reine Identitätsausweis ja nicht, sondern man verlangt auch Angaben zum Wohnort. Die liefert der Führerschein aber nicht und daher wird er dafür dann nicht anerkannt. Das ändert aber rein gar nichts daran, dass man die Identität zunächst auch mit dem Führerschein nachweisen kann.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wer eine Krankenkassenkarte mit Foto hat kann diese Theoretisch als Altersnachweis benutzen. Die meisten Geschäfte oder andere Institutionen werden sich darauf einlassen. Es gibt jedoch momentan keine Gesetzliche Vorschrift, diese als Altersnachweis oder Ausweisdokument an zu erkennen. Ähnlich ist es mit dem Führerschein oder einem Behindertenausweis.

Hat man jedoch noch genau wie ich eine Krankenkassenkarte die keinerlei Foto besitzt, weil man sich weigert eine Digitale Krankenkassenkarte sich zu zu legen auf der dann Daten gespeichert werden können, so ist das Problem, das man einfach keine Chance hat, Diese als Altersnachweis zu nutzen. Es wird den ein oder anderen geben, der sich darauf einlässt, aber wie soll die Person entscheiden können ob die Karte geliehen, gestohlen oder wirklich die eigene ist? Daher ist dies immer ein Risiko.

Daher mein Fazit mit der neuen Krankenkassenkarte lässt sich in den meisten Fällen das Alter bestätigen.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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