Wie werden die Kosten für ärztliche Gutachten berechnet?

vom 25.01.2013, 14:58 Uhr

A braucht ein ärztliches Gutachten für ihre kranke Mutter. Dieses ärztliche Gutachten soll nach einem Unfall der Mutter erstellt werden. Der eine Arzt meinte, dass so ein Gutachten um die 200 Euro kosten würde. Das erscheint A doch erheblich viel für ein Gutachten und sie würde nun gerne wissen, wie sich so ein ärztliches Gutachten berechnet. Was wird alles in einem ärztlichen Gutachten berechnet, was so teuer ist. Die Mutter wird regelmäßig untersucht und behandelt. Sie hatte einen Unfall und wird wohl nicht mehr voll rehabilitiert werden können. Das muss aber durch ein Gutachten genau festgestellt werden.

Kann es sein, dass so ein Gutachten wirklich so teuer ist? Könnte A sich an einen anderen Arzt wenden, der vielleicht billiger ist oder ist es so eine Arzt Liste, wonach sich jeder Arzt richten muss, wenn er ein Gutachten schreibt?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Für wen braucht Frau A. das Gutachten denn? Ich kenne es so, dass man Gutachten für die Rentenversicherung braucht. Dann werden die Kosten aber auch von der Rentenversicherung übernommen. Wenn das Arbeitsamt oder die Arge ein Gutachten wollen, dann schicken die ihre Klienten meistens zu einem eigenen Gutachter. Die Kosten dafür muss aber der Klient nie selbst tragen, außer eventuell die Fahrtkosten bis zu einer bestimmten Höhe.

Die Kosten für ein Gutachten dürften ansonsten in der Gebührenverordnung für Ärzte festgelegt sein. Da mir aber in dem genannten Fall kein Grund einfallen würde, warum Frau A. ein Gutachten selbst bezahlen muss, sollte erst mal der Punkt geklärt werden. Denn, wenn eh eine andere Stelle die Kosten trägt, braucht sich nicht Frau A. darum zu kümmern, den möglichst günstigsten Arzt zu finden.

Und ja es kann sein, dass Gutachten wirklich so teuer sind. Auch wenn der Arzt einen behandelt, ist ein Gutachten ja auch mit Arbeit verbunden. Die betreffenden Punkte müssen raus gesucht werden, zusammen gefasst werden, eventuell kopiert werden und so weiter. Wenn weitere Untersuchungen gemacht werden müssen, Kosten die auch noch mal Zeit und somit auch Geld. Wobei an sich in den seltensten Fällen der behandelnde Arzt ein Gutachten erstellt, welches von Rentenversicherungen und ähnlichem voll anerkannt wird. Die beauftragen in der Regel einen eigenen Gutachter.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Es kommt ganz auf das Gutachten an und wofür es benötigt wird. Wie LittleSister schon schrieb gibt es ja auch Gutachten, die man gar nicht selber bezahlen muss. Geht es zum Beispiel darum, dass nach einem Unfall über eine mögliche Berufs- oder Erwerbsminderung entschieden werden soll, treten in erster Linie die zukünftiger Leistungserbringer ein. Das sind in den meisten Fällen dann die Berufsgenossenschaften oder die Rentenversicherung.

Möglich ist aber auch, dass nach einem Unfall für die gesetzliche oder auch eine private Unfallversicherung ein Leistungsfall eintreten könnte und diese nun überprüfen möchten, in welchem Umfang sie nun eintreten müssen. Aber auch hier bezahlen die Versicherungen die Gutachterkosten.

Natürlich kann man aber auch selber ein Gutachten erstellen lassen. Glaubt man zum Beispiel den Leistungserbringern nicht, dass kein Leistungsfall besteht oder man möchte nach einem Unfall einen Schadensersatz erstreiten, kann man dafür ein Gutachten erstellen lassen um seinen eigenen Gesundheitsschaden dokumentieren zu lassen. Da muss man dann aber natürlich als Gutachtenauftraggeber auch die Kosten des Gutachtens übernehmen.

Die Kosten für ein Gutachten richtigen sich nach Art des Gutachtens und werden durch die Gebührenordnung für Ärzte festgelegt. Je umfangreicher ein Gutachten ist umso teurer wird es, erst recht wenn noch Zusatzbegutachtungen erfolgen müssen, weil verschiedene Fachrrichtungen in das Gutachten einfließen müssen. Da sind 200 Euro im Grunde nicht mal wirklich teuer für ein Gutachten. So ein Gutachten wird ja nicht mal eben in 10 Minuten erstellt. Dazu gehört ja neben der reinen Untersuchung auch die Sichtung der ganzen Unterlagen und der Vergleich mit ähnlichen Fällen, die in der Literatur beschrieben sind um zu prüfen wie hoch der Schaden letztendlich geltend gemacht werden kann. Schlussendlich muss dann das ganze auch noch schriftlich abgefasst werden.

» Klehmchen » Beiträge: 5497 » Talkpoints: 1.016,89 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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