Krankmeldung per Telefon auch im Kindergarten?

vom 20.01.2013, 01:20 Uhr

Eine Pflicht besteht grundsätzlich nicht. Natürlich kann es bei Kindergärten eine solche Regelung geben. Prinzipiell geht es aber nicht darum, ob man es machen muss oder nicht, sondern es geht darum, dass die Erzieherinnen schon wissen sollten, ob ein Kind kommt oder nicht. Schließlich machen sie auch mal Ausflüge und warten dann sinnlos auf ein Kind oder wissen nicht, ob sie nun loslaufen können oder warten sollen. Dann warten sie und warten und das Kind kommt nicht. Wenn sie es gewusst hätten, dann hätten sie gleich loslaufen können. Ich bin der Meinung, dass es sich einfach so gehört, dass man anruft und ein Kind krank meldet.

Ich rufe im Regelfall an und sage, dass unser Kind krank ist. Wir hatten aber auch schon mal den Fall, dass ich mit den Kindern früh allein war und ich mit einem kranken Kind alle Hände voll zu tun hatte und zum Kinderarzt bin und früh dann ganz vergessen habe, noch im Kindergarten anzurufen. Dann habe ich mich gemeldet, wenn wir vom Arzt wieder zu Hause waren und habe dann auch gleich gesagt, wie lange unser Kind voraussichtlich krank sein wird. Das ist bisher aber auch nur in ganz akuten Fällen passiert und so oft hatten wir zum Glück nicht so einen Fall. Dafür haben Erzieherinnen dann natürlich auch Verständnis und mit einer Entschuldigung war das auch kein Problem. Aber im Regelfall rufe ich früh an.

» floraikal » Beiträge: 1127 » Talkpoints: 2,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mein Sohn ist noch zu klein und geht nicht in den Kindergarten. Aber ich bin Erzieherin und habe selber dort gearbeitet. Wir haben den Eltern schon beim Einführungsgespräch gesagt, dass sie wenn ihr Kind krank sein wollte uns bitte Bescheid geben. Ich bin der Meinung, dass es wichtig ist Bescheid zu sagen, damit die Erzieher bescheid wissen. Manchmal werden ja auch Ausflüge gemacht oder bestimmte Angebote. Da ist es dann schon wichtig zu wissen, wenn ein Kind nicht kommt. Und es ist ja nicht schwer kurz zum Telefon zu greifen und anzurufen.

Meiner Meinung nach ist es immer noch ein weit verbreitetes Problem, dass der Kindergarten nicht wirklich ernst genommen wird. Da spielen die Kinder ja nur. Aber dass die Kinder dort auch jede Menge lernen wird gerne mal vergessen. Wenn die Kinder in die Grundschule gehen, würden die Eltern sofort Bescheid geben. Leider habe ich es auch schon oft erlebt, dass wir etwas gesagt haben und die Eltern darauf überhaupt nicht reagiert haben. Wenn aber die Grundschullehrerin dasselbe gesagt hat, wurde sofort reagiert.

» Lady86 » Beiträge: 671 » Talkpoints: 12,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also bei uns ist es auch so, dass wir von den Eltern verlangen, dass sie ihr Kind abmelden, wenn es nicht kommt. Immerhin ist der Kindergarten ja eine Bildungseinrichtung, die leider noch immer zu wenig ernst genommen wird. Auch die Pädagoginnen werden leider nicht so ernst genommen wie ein Lehrer oder eine Lehrerin.

Im zweiten Jahr ist es bei uns so, dass ein Pflichtjahr besteht. Wenn das Kind zu wenig Kenntnisse in Deutsch hat, weil es Deutsch als Zweitsprache hat, also eine andere Muttersprache spricht, dann kann es sogar zum ersten Kindergartenjahr verpflichtet werden.

Das bedeutet, dass das Kind weder unentschuldigt noch entschuldigt über einen Großteil des Jahres fehlen darf. Ich bin nicht ganz sicher, wie viele Wochen das Kind entschuldigt fehlen darf, aber sollte das Kind wirklich auffallend viele Fehlzeiten aufweisen, wobei diese auch teilweise oder gänzlich nicht entschuldigt werden, kann den Eltern gleich wie beim Schuleschwänzen ein Ordnungsgeld drohen.

Für mich selber war es immer selbstverständlich, dass ich meine Tochter abgemeldet habe, wenn sie krank war. Sowohl von der Schule als auch vom Kindergarten und sonstigen Einrichtungen wie Musikschule oder wo sie überall teil genommen hatte. Es gehört für mich zum Anstand.

Außerdem müssen die Pädagoginnen wie schon erwähnt wurde, genau Buch führen über Anwesenheit und Fehlzeiten. Sie machen sich auch Notizen ob die Kinder entschuldigt oder unentschuldigt gefehlt haben. Immerhin ist der Kindergarten wirklich als eine Art Vorschule zu sehen, in der die Kinder sehr viel lernen.

Sowohl soziale Kompetenzen als auch schulische, also kognitive Kompetenzen können im Kindergarten erworben werden. Und das noch zu einem relativ günstigen Preis pro Monat, was ich ebenfalls klasse finde. Die Eltern sollten eigentlich froh und dankbar sein, dass wir diese Möglichkeit haben und sollten selber davon überzeugt sein und auch die Kinder vom Besuch des Kindergartens überzeugen.

Es muss auch nicht immer über Telefon entschuldigt werden. Es kann auch per E-Mail passieren.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wir haben das kranke Kind schon deshalb immer im Kindergarten abgemeldet, damit die Erzieher das Mittagessen abbestellten. Einen anderen Grund hatten wir sonst nie gesehen. Aber wir wollten ja nicht umsonst bezahlen. Als Bildungseinrichtung habe ich einen Kindergarten nie wahr genommen. Eher als Betreuungseinrichtung. Pflichten gibt es später noch genug. Die Kinder sollen unbeschwert in den ersten Lebensjahren aufwachsen und ihr Hauptinhalt sollte das Spielen sein. Und das funktioniert nun einmal im Kindergarten am allerbesten. Andere Gründe, als den der Betreuung und des gemeinsamen Spieles sehe ich für einen Kindergartenbesuch nicht.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wir haben zwar keine Kinder, aber wir würden es als selbstverständlich ansehen, auch dem Kindergarten Bescheid zu geben, dass das Kind an dem Tag oder für ein paar Tage nicht erscheinen wird. Das hat zum einen mit dem Essen zu tun, aber auch damit, dass der Kindergarten sich keine Sorgen machen muss oder erfährt, welche Krankheitswelle wieder im Anflug ist.

Dazu kommt, dass einige Kinder vielleicht schon alleine in den Kindergarten gehen. Da könnte ja auch etwas auf dem Weg passiert sein. Und wenn die Eltern denken, das Kind ist im Kindergarten und der Kindergarten sich denkt, die Eltern haben nur mal wieder nicht Bescheid gesagt, könnte dem Kind unter Umständen viel zu spät geholfen werden. Da mag man sich gar nicht ausmalen, was alles passiert sein könnte.

Ich finde auch, dass es generell eine Frage der Höflichkeit und des guten Benehmens ist, auch im Kindergarten abzusagen. So kann man den anderen Kindern auch Auskunft geben, warum Kind A oder B heute nicht da ist.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wie kommt ihr darauf, dass keine Pflicht besteht? Denn das ganze ist doch einfach geregelt vom Betreuungsvertrag her und in vielen steht es auch drinnen, dass ab dem ersten Tag telefonisch das Kind krank gemeldet werden muss. Dort muss man zwar nicht anfangen mit Attesten und solchen Geschichten für eine Erkältung, aber ist es etwas ansteckendes und Meldepflichtiges, dann darf das Kind auch die Einrichtung nur wieder besuchen, wenn ein Attest vorgelegt wird, dass das ganze überstanden ist und nicht mehr ansteckend.

Von daher stellt sich die Frage bei uns nicht, denn im Betreuungsvertrag ist es eindeutig gekennzeichnet und wurde auch bei der Anmeldung darauf hingewiesen. Meldet man sein Kind nicht am ersten Tag krank bis 10 Uhr spätestens, dann kann der Platz auch außerordentlich gekündigt werden, da man seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist. Denn das Essen für die Kinder wird jeden Tag angeliefert und wenn eines übrig ist weil das Kind krank ist und nicht mit isst, dann zahlt man das dennoch. Ist das Kind krank und wurde krank gemeldet, dann entfallen diese Kosten auch für die Dauer der Krankheit. Die Uhrzeit ist deswegen, da bis 10 Uhr auch das Essen gemeldet sein muss.

Darauf angelegt haben es hier schon Eltern die hinterher die Quittung dafür bekommen haben und ihren Betreuungsplatz verloren. Hier stehen so viele Kinder auf der Warteliste, dass man niemanden nachrennt der seine Pflichten nicht erfüllt und nicht mal das schafft kurz telefonisch Bescheid zu geben, dass das Kind nicht kommt. Die voraussichtliche Dauer sollte man auch angeben können oder das Kind einen Tag bevor es wieder kommt, dann auch zurück melden. Aber das ist dann auch keine Pflicht, sondern erleichtert eben nur die Essensplanung und so kann man dann auch sicher sein, dass das eigene Kind am nächsten Tag wenn es wieder da ist auch ein warmes Mittagessen bekommt. Ansonsten kann es auch einfach mal Pech gehabt haben und bekommt nichts, wenn die Eltern nachlässig sind.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


@Quasselfee: Das ist genau das Problem, dass viele den Kindergarten nur als Betreuungseinrichtung sehen. Ich weiß ja nicht, wie das bei euch in Bitterfeld gehandhabt wird, aber bei uns lernen die Kinder im Kindergarten sehr viel schon auf die Schule. Und ich denke kaum, dass die Kinder zu Hause so viel lernen würden, wie sie im Kindergarten lernen können.

Das mit dem Mittagessen verstehe ich allerdings. Ich würde auch nicht gerne ein Essen bezahlen wollen, welches mein Kind nicht konsumieren kann, weil es krank ist oder weil es sonst einen Grund gibt, das Kind nicht zu schicken. So lange es diese Möglichkeit gibt, das Essen ab zu bestellen, sollte man das natürlich schon nutzen.

Wie gesagt, ich weiß nicht wie es in Deutschland so ist, aber bei uns wird ein häufiges unentschuldigtes Fernbleiben des Kindergartens ebenso geahndet wie es bei den Schuleschwänzern der Fall ist, und zwar mit mehreren Verwarnungen und schlussendlichen Geldstrafen. Das ist auch richtig, da bei uns Kinder ab dem zweiten Kindergartenjahr einer Besuchspflicht unterliegen, die gleich ernst genommen wird, wie in der Schule.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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