Wann ist 'abgewohnter' Boden mit Miete abgegolten?
Seit 5 Jahren wohnen Familie Sp. in einer 3 Raum Wohnung. Sie haben ein Kind und bekommen bald das zweite Kind und wollen nun ausziehen. In der Wohnung wurde, als sie eingezogen sind ein neuer Teppichboden verlegt. In der Küche wurde ein PVC Boden verlegt und im Badezimmer auch. Nun meint der Vermieter zur Familie Sp. dass sie daran denken sollten einen neuen Teppichboden und neuen PVC in die Wohnung zu legen, weil er die Wohnung so übergeben haben will, wie er sie der Familie vor 5 Jahren gegeben hat.
Familie Sp. ist aus allen Wolken gefallen, weil sie eigentlich dachte, dass man den Bodenbelag ja 'abwohnt' und dies mit der Miete ja abgegolten ist. Im Mietvertrag steht drin, dass in der Wohnung Teppich und PVC vorhanden ist. Weiterhin steht wohl auch drin, dass man die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand wieder abgeben muss. Aber was gilt als ordnungsgemäß? Muss Familie Sp. wirklich neuen Bodenbelag kaufen oder hat die Familie den Bodenbelag durch die Miete bezahlt?
Der Teppich ist sicherlich normal gebraucht wurden und nicht mit Absicht verunreinigt wurden. Man kann den Teppich noch mal reinigen lassen und dann sollte es eigentlich geregelt sein. Wenn ein Vermieter ein Recht auf einen neuen Teppich haben würde, müsste auch nur ein Zeitwert und nicht der komplette Teppich bezahlt werden. Eigentlich sollte es also mit der Miete getan sein. Ich würde mich daher einfach noch mal mit dem Vermieter auseinandersetzen.
Wenn der Vermieter da nicht mit sich reden lässt, ist das schon sehr ungewöhnlich. Das hört sich fast so an, als ob der Vermieter ein Privatmensch ist, der wenig Ahnung von Mietrecht hat. So etwas ist mir noch nie unter gekommen.
Auf jeden Fall würde ich den Mietvertrag mal einem Fachmenschen vorlegen. Entweder kann man dazu dem Mieterbund beitreten und dort Beratung bekommen oder man geht gleich zu einem Anwalt für Mietrecht. Dort kann man fundiert informiert werden, ob das überhaupt zulässig ist. Ich habe da nämlich arge Zweifel. Selbst wenn da etwas entsprechendes im Mietvertrag stehen sollte heißt das nicht automatisch, dass der Mieter daran gebunden ist, das auch zu erfüllen. Gerade beim Mietrecht gibt es viele Musterurteile die ganz klar abgrenzen, was Vermieter fordern dürfen und welche Klauseln im Mietvertrag unwirksam sind.
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