Wie kaputt darf ein Geldschein sein?

vom 13.11.2012, 21:53 Uhr

Ich hatte heute im Betrieb einen Kunden, der mir beim Zahlen einen eingerissenen fünf Euroschein in die Hand gedrückt hat. Ich habe den Schein nicht weiter angeschaut und auch nicht richtig mitbekommen, dass dieser einen Riss hatte und habe ihn ganz normal in die Kasse gelegt.

Als ich den Geldschein dann dem nächsten Kunden wieder in die Hand gegeben habe, meinte dieser, dass der Schein einen Riss habe. Ich habe diese Bemerkung hingenommen, aber nichts weiter darauf geantwortet und der Kunde hat auch nichts weiter gesagt und den Schein dann wortlos eingesteckt.

Nun war meine Frage hinterher, wie weit ein Schein eingerissen sein darf, dass er noch als Zahlungsmittel anerkannt wird bzw. vom Verkäufer anerkannt werden sollte. Gibt es da irgendwo einen Richtwert? Ist zum Beispiel ein Geldschein, der nur noch an einem Faden hängt noch verkehrsfähig? Wo liegt die Grenze und was würdet ihr sagen, wenn euch jemand einen eingerissenen Geldschein in die Hand drücken wollen würde?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn ein Geldschein einen Riss hat ist dies nicht weiter schlimm. Man muss über die Hälfte des Scheines haben bzw. erkennen können, dann ist er als Zahlungsmittel noch zu gebrauchen. Ob er eingerissen, oder ein Teil verbannt ist, ist alles egal. Nur es müssen 51% des Scheines vorhanden sein. Dann kann man diesen auch umtauschen gegen einen neuen Schein.

» Lady86 » Beiträge: 671 » Talkpoints: 12,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Man kann einen Euro-Geldschein sogar halbieren oder in noch mehr Teile zerreißen, sodass er aus mehreren Stücken besteht. Meines Wissens ist es nur wichtig, dass das eine Stück mehr als 50% des Geldscheins ausmacht. Solange das also gegeben ist, wird dieser auch als als Zahlungsmittel anerkannt und du kannst ihn, falls du ihn gar nicht mehr loswirst, bei einer Bank eintauschen lassen. Welcher Teil des Geldscheins übrig bleiben muss, ist meines Wissens auch geregelt, es ist der Teil mit dem Silberstreifen. Solange du also den Teil des Geldscheins mit dem Silberstreifen hast und dieser mehr als 50% des Geldscheins ausmacht, kannst du mit ihm zahlen.

Ich schreibe oben bewusst Euro-Geldschein, weil ich nicht weiß, ob das in anderen Ländern ebenso bestimmt ist oder nicht. Ich habe das Wissen aus einer Reportage, auf welchem Programm das war, weiß ich nicht mehr, aber es war auf jeden Fall ein ernstzunehmender - nicht so ein Format wie Galileo eines ist. Ob man weiterhin alle teile benötigt, weiß ich auch nicht, aber für deine Fragestellung ist ja ohnehin nur wichtig, dass die Teile sogar komplett auseinander gerissen sein können und dennoch ihren Wert nicht verlieren.

» benutzer7 » Beiträge: 2116 » Talkpoints: 49,80 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



@benutzer7: Was aber macht man denn, wenn man nun den Teil ohne Silberstreifen zu mehr als 50 Prozent noch hat und von dem anderen nichts mehr? Ist der Schein dann ungültig?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ein Geldschein kann umgetauscht werden, wenn noch mindestens 51% vorhanden sind. Das ist ja auch logisch, sonst könnte man ja mit je einer Hälfte einen neuen Schein verlangen. Deine Geschichte ist ja aber etwas anders. Ich als Kunde würde auch nicht einen total eingerissenen Schein haben wollen. Ich weiß zwar nicht ob ich das Recht dazu hätte, aber ich hätte schon darum gebeten, einen heilen Schein zu bekommen.

» Anjwin » Beiträge: 360 » Talkpoints: 0,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wie auch schon überall geschrieben wurde, ist es wichtig das mindestens 51 % des Scheins vorhanden sind, dann kann man ihn umtauschen. Die andere Hälfte höchstens 49 % damit logischerweise nicht mehr.

Ich habe auch schon öfter einen zerrissenen Schein gehabt, aber ich habe ihn dann einfach so gehalten das man den Riss nicht sehen konnte, einfach aus Angewohnheit, obwohl das Geschäft ihn eigentlich nehmen müsste. Als Kunde würde ich den Schein dann natürlich auch nehmen, denn er hat ja immer noch denselben Wert wie vorher, nur halt mit einem Riss, ich würde aber dennoch erst nach einem Schein ohne Riss fragen.

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» Finja18 » Beiträge: 1296 » Talkpoints: 61,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Man kann bei einer Bank einen kaputten Geldschein wechseln lassen, wenn dieser ein kleines bisschen mehr als die Hälfte ausmacht. Also muss der Geldschein 51% des Gesamtscheines ausmachen. Das dient dazu, dass man nachweisen kann, dass man die Bank nicht betrügen möchte, weil sonst könnte man ja aus einem Schein zwei machen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich denke das ein Geldschein mit einem Riss genauso viel Wert hat, wie ein Geldschein der komplett unversehrt ist. So weit ich weiß, ist es so, das wenn bei einem beispielsweise fünf Euro ein Schein ein großer Riss ist, dass man damit trotzdem noch bezahlen kann, da beide Teile von diesem Schein zusammen hängen.

Wenn der Schein aber komplett auseinander gerissen wurde, ist der fünf Euro Schein nicht mehr als Bezahlmethode anwendbar, da es ja auch sein könnte, das man zwei unterschiedliche Teile von zwei fünf Euro Scheinen in der Hand hält und da man jeweils die andere Hälfte von den fünf Euro Scheinen verloren hat oder desgleichen, kann man nicht mehr nach vollziehen ob die beiden Teile zusammen gehören. Es sei denn die beiden Teile passen wirklich identisch aneinander ohne das es was zu bezweifeln gibt. Es gib ja auch Leute die die beiden Einzelteile von einem fünf Euro Schein wieder zusammen kleben mit einem Stück Tesa Film. Mich würde interessieren, ob das anerkannt wird.

Meist gehe ich mir zerrissenen Geldscheinen zur Bank. Die prüfen dann ob die beiden Einzelteile, die ich ihnen da vor gelegt habe von dem Schein zusammen gehören und tauschen ihn mir problemlos um. Dann habe ich das Problem im Geschäft nicht, das er nicht angenommen werden will, weil er zerrissen ist oder einen Riss hat.

» Sowieso12 » Beiträge: 193 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich hatte auch schon einen Geldschein, der beinahe durchgerissen war und da hat auch keiner etwas gesagt. Wie schon gesagt wurde, muss man im Grunde lediglich 51% des Scheins besitzen. 50% sind natürlich zu wenig, denn sonst könnte man ja einfach einen Geldschein halbieren und ihn zwei Mal ausgeben. Soweit ich weiß ist es auch nicht wichtig, welchen Teil man von dem Geldschein besitzt.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich habe kein Problem damit, einen eingerissenen Geldschein zu bekommen, denn wie ja schon zur Genüge geschrieben worden ist reicht es aus, einen Schein zu mehr als fünfzig Prozent zu besitzen. Ein Riss oder eine fehlende Ecke ist also überhaupt gar kein Problem.

Allerdings würde ich einen solchen Schein schnell wieder ausgeben, denn an und für sich finde ich es unpraktisch, einen angerissenen Schein in der Brieftasche zu haben, denn dieser hat natürlich immer das Potenzial komplett durch zu reißen. Und dann müsst ich wieder in eine Bank gehen und meine zwei Hälften wieder gegen einen vollständigen Schein eintauschen. Einen in zwei Teile gerissenen Schein würde ich als Zahlungsmittel nicht akzeptieren, wenn ich privat etwas akzeptiere, weil ich keine Lust darauf hätte, diesen wieder tauschen zu lassen.

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» olisykes91 » Beiträge: 5367 » Talkpoints: 24,16 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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