Wie kaputt darf ein Geldschein sein?
vom 13.11.2012, 20:53 Uhr
Es spielt keine Rolle, ob man über 50 Prozent von der Seite ohne Streifen oder von der Seite mit dem Streifen hat. So lange man über 50 Prozent hat, ist es doch klar, dass man die Bank nicht betrügen kann. Ein eingerissener Schein habe ich ebenfalls noch nie als Problem gesehen, ansonsten Tixo drüber und weiter gehts. Hauptsache ist, wie gesagt, dass man einen Großteil des Scheines noch hat, oder eben beide Teile, denn es ist ja auf beiden Seiten dieselbe Nummer drauf.
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