Wann bekommt man in der Regel die Kaution zurück?

vom 16.09.2012, 20:00 Uhr

Wir sind nur einmal in eine Wohnung eingezogen, bei der eine Kaution hinterlegt werden musste. Das Geld haben wir relativ zeitnah nach der Wohnungsübergabe wieder bekommen, lass es vier Wochen, wenn überhaupt gewesen sein. Allerdings hatten wir gesagt, dass wir die noch ausstehende Miete mit der Kaution verrechnet haben wollten, den Versorger für Strom und Heizung hatten wir selbst gezahlt. So gab es also da nichts abzurechnen. Die Summe wurde dann ausgerechnet und die ausgerechnete Summe wieder zurück überwiesen oder ausgehändigt in Bargeld. Genau weiß ich es nicht mehr.

Ich wüsste nun keine Regel, ab wann man die Kaution quasi einfordern oder sogar einklagen dürfte, aber man kann ja mal direkt beim Vermieter nachfragen. Man hätte das sowieso schon machen sollen, als die Wohnungsübergabe gemacht wurde und die Wohnung auch so abgenommen wurde. Da erfährt man ja auch in aller Regel, ob und was noch erledigt werden muss. Wenn aber alles okay ist und war, sollte eine Kaution binnen weniger Wochen zurückgegeben werden. Eine Nebenkostenabrechnung kann ja noch nachgeschickt werden, die dann beglichen werden muss.

Man kann ja mal unverbindlich beim Vermieter nachfragen, wie es denn damit aussehe, wovon es abhängig sei, die Kaution zurückzuerhalten. Leider scheinen es manche Vermieter mit der Kaution nicht ganz so ernst zu nehmen und behalten sie vorerst ein, weil angebliche Schäden vorhanden sind oder weil die Miete mal nicht gezahlt wurde und so weiter. Da sollte man schon immer mal auf der Hut sein, aber wenn Ihr eine ordentliche Wohnungsübergabe hattet, die auch protokolliert wurde, ist alles in Ordnung und es gibt auch keinen Anlass, die Kaution einzubehalten.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Es gibt wohl kein Gesetz, in dem geschrieben steht, dass der Vermieter maximal sechs Monate Zeit hat oder die Kaution unbegründet bis zu sechs Monate zurückhalten kann. Hier regelt zunächst alles der Vermieter mit dem Mieter. Denn der Mieter kann nach dem Auszug vom Vermieter schriftlich die Auszahlung der Kaution anmahnen. Wenn dann von der Seite des Vermieters nichts kommt, beginnt der Verzug. Erst wenn der Vermieter dann seine Gründe anbringt, warum es nicht gleich geht (und hier kommt die allgemein zugesprochene Frist von sechs Monaten zum Tragen) kann dieser für die Endabrechnung zusätzlich Zeit gewinnen. Gibt es objektive Gründe für einen weiteren Verzug, dann kann das Ganze auch länger als das halbe Jahr dauern. Oder aber die ganze Sache kann binnen drei Tagen abgeschlossen werden.

In aller Regel wird davon ausgegangen, dass weder der Mieter noch der Vermieter ein Interesse daran haben, hier einen Streit vom Zaun zu brechen und die Abwicklung künstlich zu verzögern. Streit kann es hier höchstens dann geben, wenn die Übergabe verweigert oder die Wohnung nicht abgenommen wird bzw. Mieter und Vermieter uneins darüber sind, ob der Zustand der Wohnung vereinbarungsgemäß ist. Und so was wirkt sich dann auf die Rückzahlung der Kaution aus.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Bei meinem Letzten Auszug aus einer Mietwohnung habe ich fast 6 Monate auf meine Kaution warten müssen. Das lag aber daran, dass ich mit dem Vermieter beim Auszug eben nichts ausgemacht hatte, wir das Konto gewechselt hatten und eigentlich beim Umzug etwas kaputt gegangen ist, wovon ich dachte, dass wir das noch übernehmen müssen.

Aber als ich dann nach 5 Monaten mal freundlich nachgefragt habe, hat sich mein Vermieter sehr nett entschuldigt und mir beinahe umgehend meine Kaution überwiesen. Laut Gesetzt darf sich ein Vermieter auch bis zu 6 Monate Zeit lassen mit der Rückzahlung der Kaution. Und das scheint auch nicht sehr unüblich zu sein. Wobei es bei mir jetzt eben ein Missverständnis und mangelnde Kommunikation war.

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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