Neue Regelungen in Sachen Führerschein in Sicht

vom 16.05.2007, 17:40 Uhr

Seit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie, die ab 2013 verbindlich gelten soll, scheint sich ja einiges wieder geändert zu haben, so

- muss man den Führerschein als Führerscheininhaberinnerhalb regelmäßiger Abstände gegen ein neues Exmeplar tauschen, auch Caravan- und Motorradfahrer. Als vorstellbarer Zeitraum sind angeblich 10 Jahre vorgesehen, damit das Bild aktuell bleibe :D. Auch eine dann stattfindende Gesundheitsprüfung, die feststellt, ob man überhaupt noch in der Lage ist zu fahren, soll es geben (damit rechnen sollten vor allem Führer größerer Gespanne, z. B: ab 3500 Kilo).
- werden ausländische Führerscheine (gab`s ja mal eine richtige Welle) wenn ihr Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar 2007 liege, bei Führerscheinentzug nicht mehr anerkannt

Für Inhaber der Klasse B ändert sich im Grunde gar nichts bzw. nur recht wenig. Alle, die mal mit 3500 bis 4250 Kilo unterwegs sind, müssen jedoch, laut ADAC-Jurist Markus Schäpe, "eine Schulung oder eine Fahrprüfung ablegen müssen".

Weitere Änderungen gibt es auch bei den Zweirädern, so darf z. B. bereits mit Führerschein Klasse A2 auch eine 35 kW/48 PS starke Maschine (statt 25 kW/34 PS) gefahren werden. Bei Leichtkrafträdern soll die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h heraufgereglt werden, da laut Ansicht von Experten diese dann eher dazu geeignet wären, im normalen Verkehr sozusagen "mitzuschwimmen", da laut Erfahrungen mit Leichtkrafträdern langsame Fahrt nicht unbedingt sichere Fahrt bedeute.

Heißt das dann für mich, dass ich in Zukunft auch mit der Klasse M mich schneller als mit 45/60 km/h, also 80 km/h, fortbewegen darf?

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Midgaardslang hat geschrieben:Auch eine dann stattfindende Gesundheitsprüfung, die feststellt, ob man überhaupt noch in der Lage ist zu fahren, soll es geben (damit rechnen sollten vor allem Führer größerer Gespanne, z. B: ab 3500 Kilo).

Ich hätte nichts dagegen, dass alle Führerscheininhaber zumindest einen neuen Sehtest worweisen müssten. Wenn ich daran denke, wie viele Menschen erstaunt sind, wie schlecht ihr Sehvermögen geworden ist, wenn sie mal zufällig beim Augenarzt oder Optiker einen Test machen lassen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Also für den C1 (7,5 t) Schein braucht man schon diese Gesundheitliche Eignung, dazu auch noch ein Augenärztliches Gutachten. Allerdings reicht das bis zum 50 Lebensjahr aus, danach alle 2 Jahre zur erneuten Überprüfung. Und darin liegt primär das Problem. Manche sind schon mit 40 oder früher nicht mehr in der Lage ein solches Fahrzeug zu führen.

Es sollte allgemein für alle Klassen eingeführt werden, alle 2 Jahre zur Gesundheits- und Augenärztlichen Überprüfung. Dazu wäre es auch noch Sinnvoll wenn man alle 2 Jahre zu einem Kurs über die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen verpflichtet werden müsste.

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Hallöchen,

Da ich nur den B-Führerschein hab, tangiert mich das nun scheinbar nicht so ;) Aber wer weiß...

JotJot hat geschrieben:Ich hätte nichts dagegen, dass alle Führerscheininhaber zumindest einen neuen Sehtest worweisen müssten.

Find ich gut. Meine Wenigkeit, hatte zum Ersten Sehtest eine nicht ganz aktuelle Brille mit und wäre prompt durchgefallen. Mit der neuen gings natürlich Problemlos.
Ich bin nun eh ab und an Gast beim AA. Aber manche wissen wirklich nicht, dass sie eine Sehschwäche haben.
Ich könnte ohne Brille kein Autofahren (nicht nur weils verboten ist, vorrangig weil ich die Schilder und Menschen nicht sehen würde ;)) Schon schlimm.

Liebe Grüße

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Midgaardslang hat geschrieben:Weitere Änderungen gibt es auch bei den Zweirädern, so darf z. B. bereits mit Führerschein Klasse A2 auch eine 35 kW/48 PS starke Maschine (statt 25 kW/34 PS) gefahren werden. Bei Leichtkrafträdern soll die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h heraufgereglt werden, da laut Ansicht von Experten diese dann eher dazu geeignet wären, im normalen Verkehr sozusagen "mitzuschwimmen", da laut Erfahrungen mit Leichtkrafträdern langsame Fahrt nicht unbedingt sichere Fahrt bedeute.

Heißt das dann für mich, dass ich in Zukunft auch mit der Klasse M mich schneller als mit 45/60 km/h, also 80 km/h, fortbewegen darf?

Wenn ich die neuen Regelungen richtig verstanden habe, dann hast du da was durcheinander gebracht (oder deine Quelle ist falsch).
Einen Führerschein der Klasse A2 gibt es gibt es in diesem Sinne nicht, sondern A (richtige Motorräder) und A1 (Hubraum 50 - 125 ccm mit max. 11 kW Nennleistung).
Mit A1 darf man unter 18 Jahren bisher aber nur maximal 80 km/h fahren (deswegen die "Drosselungen").
A2 (auch: A beschränkt) ist für Motorradneulinge. Macht man den Führerschein Klasse A und ist unter 25 Jahre alt, dann muss man 2 Jahre eine Maschine mit geringerer Leistung bzw. eine gedrosselte Maschine fahren (das ist dann ein beschränkter Führerschein Klasse A).

Was sich ändern soll:
- Die 80 km/h-Grenze bei unter 18-jährigen beim Führerschein A1 soll gestrichen werden.
Außerdem soll Klasse A1 als erste Stufe des Motorradführerscheins neu definiert werden. Soll heißen: Nach 2 Jahren Fahrerfahrung mit einer Maschine mit max. 125 ccm und 11kW darf man dann auch größere Maschinen fahren. (Wobei ich keine genauen Informationen finden konnte ob man nun nach 2 Jahren A1 dann automatisch A2 bekommt oder ob man dann noch eine Prüfung machen muss)
- Wie schon richtig gesagt wird die Leistungsgrenze bei A2 hochgesetzt.

Geplant sind diese Änderungen für Deutschland für Anfang 2009. Dass bei M was geändert werden soll wäre mir allerdings nicht bekannt.

Zu den anderen Änderungen:
Dass der Führerschein wegen des Fotos verfällt, finde ich ehrlichgesagt dämlich. Im Zweifelsfall gleicht man eben mit dem Personalausweis ab, der ja aktuell gehalten werden muss.

Die medizinische Prüfung geht mir noch nicht weit genug. Gerade sehr alte Menschen sollten meiner Meinung nach in regelmäßigen Abständen einen Check machen müssen ob sie überhaupt noch in der Lage sind zu fahren.

MfG
Phantomlord

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» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Phantomlord hat geschrieben:Die medizinische Prüfung geht mir noch nicht weit genug. Gerade sehr alte Menschen sollten meiner Meinung nach in regelmäßigen Abständen einen Check machen müssen ob sie überhaupt noch in der Lage sind zu fahren.

Dafür hast Du schonmal meine Stimme, daran habe ich auch schon oft gedacht, dass so etwas sinnvoll wäre - aber nicht nur auf alte Menschen beschränkt auch so wäre ich für eine erneute Prüfung nach 5 Jahren und dann in 10 Jahresabständen bzw. ab 60 wieder mit 2 - 3 Jahren Abstand. Aber ist angesichts der Kosten kaum realisierbar und viele würden sich dann wieder "eingeschränkt" fühlen, obwohl es eigentlich durchaus seinen Sinn hätte, da ein Kfz eben kein Spielzeug ist.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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