Freistellung nach Kündigung durch den Arbeitgeber

vom 07.07.2012, 00:10 Uhr

Zweimal in der Woche kommt meine Nichte zu mir. Meine Schwester muss nämlich in Schichten arbeiten und deshalb kümmere ich mich auch verstärkt um sie. Ich helfe ihr bei den Hausaufgaben so gut ich kann. Wenn eine Prüfungsarbeit bevorsteht, lerne ich auch mir ihr. Gestern war meine Nichte wieder bei mir und sie hat mich gefragt ob ich ihr helfen kann.

Sie muss einen Bericht schreiben mit dem Thema „Freistellung nach Kündigung durch den Arbeitgeber“. Ich habe über dieses Thema bisher noch nie etwas gehört und deshalb bin ich auf der Suche um möglichst erschöpfende Informationen zu erhalten. Wer von euch kennt ein derartiges Gebaren einer Kündigung und Freistellung und wann und wo wird es praktiziert?

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» friedchen » Beiträge: 1312 » Talkpoints: 940,01 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das ist aber ein ganz schön merkwürdiges Thema, was das Kind da in den Hausaufgaben bearbeiten soll. Wir haben uns früher in der Schule nie mit sowas beschäftigt und ich finde es von den Lehrern auch nicht sinnvoll, einem Kind solche Aufgaben zu geben. Aber na ja, wer weiß, was die sich dabei denken.

Man wird dann freigestellt, wenn man selber gekündigt hat oder gekündigt wurde. Meistens gibt es eine gewisse Kündigungsfrist, etwa einen Monat. Also bekommt man noch den Lohn für einen Monat. Manche Firmen schicken die Mitarbeiter dann aber nachhause, d.h. jemand erhält noch den Lohn für vier Wochen, soll aber nicht mehr zur Arbeit kommen. Meistens haben die Firmen Angst, dass ein gekündigter Mitarbeiter ansonsten die Zeit nutzt, um Firmendaten mitgehen zu lassen oder zumindest nicht mehr wirklich motiviert arbeitet.

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