Blitzer- Verjährungsfristen Ländersache?
Es gibt ja schon einige Themen zu den Verjährungsfristen, leider konnte ich da keine Antwort auf meine Frage finden. Mal angenommen A ist vor vier Monaten in Berlin geblitzt worden, im Normalfall verjährt die Angelegenheit wenn A nach drei Monaten keine Post vom Ordnungsamt oder der Polizei bekommt. Nun meinte aber ein Ortsansässiger dass so eine Großstadt wie Berlin nicht mehr mit den Bußgeldbescheiden hinterher kommt und deshalb die Verjährungsfristen verlängert wurden.
Kann das wirklich stimmen, ist die Festlegung von Verjährungsfristen wirklich Ländersache?
Nein, die Verjährungsfrist ist bundeseinheitlich geregelt. Wenn Berlin also nicht mit der Bearbeitung der Bußgeldbescheide hinterher kommt, hat man halt Glück gehabt. Denn die Verjährungsfrist ist in § 26 Absatz 3 StVG geregelt und dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz. Das kann nicht einfach so umgangen werden.
Danke für die Antwort und für den Hinweis der gesetzlichen Grundlage. A hätte sich auch sehr gewundert wenn es anders gewesen wäre, aber man kann ja nie wissen. Für mich wäre es auch kein ausreichender Grund wenn eine Behörde angibt dass sie die anfallenden Arbeiten nicht in der vorgegebenen Zeit erledigen kann und wenn sie deshalb Ausnahmeregelungen schaffen darf die diese Vorschriften dann unterwandern.
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