Wer oder was definiert den Gebietsschutz in Deutschland?
Frau A möchte sich gern als selbständige Vertreterin ihre Brötchen verdienen und hat sich zumindest auf dem Papier mal schon eine Vertriebsstrategie zurechtgelegt. Nun stößt sie immer mehr auf solche Schlagworte wie Gebietsschutz und dergleichen. Das verunsichert Frau A nun sehr, zumal sie sich nicht im klaren darüber ist, wer denn hier eigentlich wem einen Gebietsschutz verordnet oder zusichert.
Wer verhängt denn nun eigentlich einen Gebietsschutz, oder ist denn überhaupt autorisiert in Deutschland einen selbigen für den Vertrieb eines beliebigen Verbraucherproduktes zu definieren. Schränkt ein derartiges Prozedere nicht die Wettbewerbsfreiheit ein und stellt eher eine Wettbewerbsbeschränkung dar? Oder sind derartige Gebietsschutzzonen möglicherweise nur Unternehmensinterne Regelungen? Wer weiß da mehr darüber?
Ich kenne das eigentlich nur als firmeninterne Sache. Zum Beispiel im Versicherungsgeschäft, wo ein flächendeckender Außendienst vorhanden ist. Da bekommt dann jeder Außendienstler ein Gebiet und nur in Diesem darf er dann auch Werbung für sich machen. Hat er Kunden in dem Gebiet eines Kollegen, dann darf er sie zwar beraten, wenn sie ihn ansprechen und auch Verträge mit diesen Kunden abschließen, aber eben keinerlei Werbung für sich machen.
Bei unterschiedlichen Firmen ist mir ein solcher Gebietsschutz nicht bekannt. Wobei das wohl auch gar nicht ginge oder will man Getränkehändler A verbieten im Stadtzentrum ein Geschäft zu eröffnen, weil dort schon Getränkehändler B ein Geschäft betreibt?
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