Reha beantragen - wann Arbeitgeber informieren?

vom 28.02.2012, 08:50 Uhr

Manchmal tut es nun einem gesundheitlich gut, wenn man auf eine Reha geschickt wird. Dies sollte man natürlich in erster Linie mit dem Arzt besprechen, der ja dann auch den Antrag stellt. Wenn nun der Antrag auf eine Reha über den Arzt läuft und die Reha dient zum Beispiel zur Verbesserung einer chronischen Krankheit, wird wohl die Krankenkasse der Kostenträger sein.

Aber wann und vor allem wie sollte man den Arbeitgeber informieren, dass man nun mindestens drei Wochen ausfällt, um eben an einer Reha teilzunehmen? Muss ein Arbeitgeber dies überhaupt wissen oder ist es ausreichend, wenn man ein entsprechendes Attest über die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber vorlegt?

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



So lange die Reha nur beantragt wurde, muss der Arbeitgeber darüber nicht informiert werden. Es ist noch kein Bescheid vorhanden, dass die Reha bewilligt wurde, sodass in diesem Fall gewartet werden kann. Wenn die Reha dann bewilligt wurde, muss der Arbeitgeber informiert werden! Dieser muss ja vorbereitet sein, wenn Du ein paar Wochen fehlst, sodass er einen Ersatz für diese Zeit finden kann. Der Arbeitgeber wird darüber sowieso informiert werden, denn Deine Bescheinigung wird dann von der Reha-Klinik ausgeschrieben. Ein Attest allein reicht nicht, denn so etwas wirst Du ja auch nicht bekommen!

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Bei den Kostenträgern für Rehamaßnahmen, egal ob nun Krankenkasse oder Rentenversicherung, hat es sich mittlerweile fast eingebürgert, dass der erste Antrag erst mal abgelehnt wird. Zumindest bei den meisten Fällen. Deshalb halte ich es für nicht sinnvoll, bereits beim Antrag den Arbeitgeber zu informieren. Wobei die Bewilligung in den meisten Fällen auch längere Zeit dauert und dann in der Regel auch längere Zeit vergeht, bis man einen Platz in einer Klinik hat.

Wenn man vorher nicht gerade wegen einem Unfall oder ähnlichem längere Zeit im Krankenhaus war und man direkt danach eh nicht arbeiten kann, muss in meinen Augen der Arbeitgeber beim Antrag noch nicht informiert werden. Wobei viele Arbeitgeber auch durchaus nicht begeistert sind, wenn sie wissen, ihr Arbeitnehmer wird demnächst längere Zeit nicht da sein. Je nach Arbeitgeber könnte der noch auf die Idee kommen, den Arbeitnehmer zu kündigen. Gründe finden sich immer.

Bis die Bewilligung einer Rehamaßnahme durch ist, können Monate ins Land gehen. Ich habe für meinen Rehaantrag ein halbes Jahr gekämpft. Der ging auch nur "so schnell" durch, weil die Krankenkasse schon Druck bei der Rentenversicherung machte. Und dann musste ich noch auf einen Platz in einer Klinik warten. Je nach Fachgebiet haben die auch ziemlich lange Wartelisten. Was bei mir auch nur aufgrund des Drucks der Krankenkasse ein wenig schneller ging, beziehungsweise ich eine Klinik gefunden hatte, die relativ bald aufnimmt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^
cron