Brille nachträglich in Führerschein eintragen lassen?

vom 31.01.2012, 04:14 Uhr

Ich selbst habe bislang nur eine Brille für Arbeiten am Rechner tragen müssen. Nachdem es jetzt allerdings auch immer schlechter bei anderen Tätigkeiten wie dem Autofahren wurde, hatte ich vor ein paar Wochen einen Termin beim Augenarzt gemacht. Dort wurde mir dann empfohlen die Brille nun dauerhaft zu tragen. Nun habe ich mir im örtlichen Optiker eine neue Brille anfertigen lassen und trage diese auch durchgehend und seither klappt es mit dem sehen auch wieder besser.

Nun kam ich vor ein paar Tagen in eine Verkehrskontrolle, bei der ich von dem Polizeibeamten auch darauf angesprochen wurde warum die Brille in meinem Führerschein nicht eingetragen ist. Dort habe ich ihm die Situation wie oben geschildert erklärt, jedoch war er fest der Meinung das man eine Brille immer in einen Führerschein eintragen lassen muss, da die Brille auch eingetragen wird wenn man einen Führerschein neu erwirbt. Inzwischen habe ich beim Optiker und beim Augenarzt nachgefragt, und beide haben mir die Information gegeben das es nur eine Pflicht wäre die Brille eintragen zu lassen wenn man einen Führerschein der Klasse C oder der Klasse 2 besitzt und diesen auch beruflich benötigt, weil man zum Beispiel LKW Fahrer ist.

Welche Information ist denn nun richtig, generell die Brille eintragen lassen oder ist das kompletter Blödsinn und einfach so belassen wie es momentan ist? In der Führerscheinstelle habe ich die letzten Tage niemanden erreicht und einfach so vorbei fahren und fragen geht momentan aus zeitlichen Gründen auch nicht. Weiß dazu jemand etwas genaues?

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Die Eintragung im Führerschein wird dann gemacht, wenn du zum Zeitpunkt des Erwerbs des Führerscheins eine Brille tragen musstest. Eine nachträgliche Änderung ist hier nicht verpflichtend und da darf dir der Polizist sagen was er mag. Deine Antwort kann nur lauten, dass du den Führerschein so gemacht und erhalten hast. Du kannst natürlich freiwillig die Sehhilfe zur Pflicht machen und sie eintragen. Aber wozu der Aufwand, wenn es zum einen keine Verpflichtung ist und du zum anderen aus eigener Vernunft sowieso nicht ohne Brille fahren würdest?

Nebenbei prüfen die Verkehrspolizisten das Vorhandensein des Führerscheins. Was die Bedingungen angeht, die darin enthalten sind, haben sie nur dann eine Handhabe, wenn du gegen sie verstößt. So z.B. wenn eben die Brille eingetragen ist und du aber ohne unterwegs wärst. Für alles andere hätte ich nur ein Kopfschütteln übrig. Oder aber wird denn auch abgefragt, wie weit es mit den Erste-Hilfe-Kenntnissen her ist?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Bei mir war es ähnlich. Als ich den Führerschein gemacht habe, habe ich den Sehtest noch ohne Brille gemacht, da ich damals nur gelegentlich eine Brille hatte. Ich habe den Sehtest gerade noch ohne Brille bestanden. Allerdings habe ich von Anfang an eine Brille beim Autofahren getragen und inzwischen habe ich die Brille eigentlich durchgehend, weil sich mein Sehvermögen eben auch verschlechtert hat.

In meinem Führerschein ist nicht eingetragen, dass ich eine Brille brauche. Ich hatte auch schon ein paar Polizeikontrollen und da hatte ich natürlich auch immer eine Brille auf. Jedoch war das noch nie ein Problem. Es kam diesbezüglich auch noch nie zu einer Aufforderung oder dergleichen, dass ich das nachtragen müsste oder so.

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe meinen Führerschein jetzt vor knapp zwei Jahren gemacht und ich trage schon seit meinem Kindesalter an eine Brille - Ich selbst war in diesem Fall dazu verpflichtet, meine Brille in den Führerschein eintragen zu lassen und ich darf auch kein Fahrzeug führen, wenn ich die Brille nicht auf der Nase habe. Auch bin ich durch diesen Eintrag verpflichtet, alle Paar Jahre zum Augenarzt zu gehen um meine Augen überprüfen zu lassen, ob sich hier etwas verändert hat.

Wenn du aber zu dem Zeitpunkt, indem du deinen Führerschein gemacht hast (was bei dir ja wohl schon ein bisschen länger her zu sein scheint), keine Brille getragen hast, dann bist du meines Wissens auch nicht dazu verpflichtet, die Brille nachträglich eintragen zu lassen. Ob sich hier jedoch die Gesetzeslage oder so jetzt geändert hat, kann ich dir nicht sagen - Das beste wäre wirklich, wenn du dich bei der Führerscheinstelle meldest und dort mal nachfragst - Zur Not wird auch sicherlich ein kurzer Anruf genügen, oder wenn dies auch nicht klappt, sei es aus Zeitgründen oder was auch sonst - Frage doch einfach mal in einer Fahrschule in deiner Nähe nach. Die Fahrlehrer dort werden dies mit Sicherheit wissen und dir auch gerne helfen.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich denke nicht, dass du die Brille nachträglich in den Führerschein eintragen lassen musst, da es sich beim Führerschein ja nur um eine Moment Aufnahme deiner Gesundheit zum Zeitpunkt der Antragstellung handelt. Was du natürlich auf jeden Fall tun solltest ist eine Brille beim Autofahren zu tragen, wenn das deine Sehkraft jetzt erforderlich macht. Falls du das nicht tust und einen Unfall verursachst oder in einen Unfall verwickelt werden solltest, könnte es dir passieren, dass man dir eine Teilschuld ankreidet und du auf einem Teil der Kosten sitzen bleibst.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Inzwischen habe ich jemanden in der Führerscheinstelle erreicht und dort gab man mir ebenfalls die Auskunft, dass man die Brille nachträglich nur eintragen lassen muss wenn man beruflich als Fahrer arbeitet. Also wenn man zum Beispiel Taxifahrer, Busfahrer oder LKW Fahrer wäre. Als LKW und Busfahrer muss man sowieso alle paar Jahre zur Gesundheitsprüfung und spätestens dort würde man feststellen, dass man eine Brille tragen muss zum Autofahren und damit das ganze auch Dokumentiert wird muss man sich das ganze dann in den Führerschein eintragen lassen. Immerhin trägt man dort nicht nur die Verantwortung für sich selbst, sondern auch für die Fahrgäste und bei einer Kontrolle soll die Polizei dann auch feststellen können, ob sich der entsprechende Fahrer auch daran hält seine Brille aufzusetzen während des Fahrens.

In der Fahrschule hatte ich ebenfalls angerufen, die wussten davon auch nichts das man das ganze eintragen lassen muss wenn man Berufskraftfahrer ist. Somit hatte die Polizei bei mir sogar recht, da ich zum einen beruflich ein Fahrzeug lenke und zum anderen auch einen entsprechenden LKW Führerschein habe. Nachdem das ganze allerdings noch nicht eingetragen ist bei mir, dürften sie mich nicht belangen wenn ich in meinem privaten Pkw unterwegs bin und die Brille nicht auf hätte. Erst wenn das eingetragen ist und man sie nicht auf hat, gibt es eine Verwarnung oder kostet ein paar Euros. Darüber habe ich mich nicht weiter erkundigt.

Und weil derpunkt auch geschrieben hat, ob jemals die Erste Hilfe Kenntnisse abgefragt worden sind - ja habe ich auch schon erlebt. Das ganze war dann aber eher Scherzhaft gemeint, da wir zu diesem Zeitpunkt mit dem Rettungswagen unterwegs waren. Ansonsten kann die Polizei das wohl eher schlecht abfragen, da es leider meistens so ist das es bei denen selbst eine ganze Ecke her ist und ihre eigenen Kenntnisse bereits verblasst sind. Wäre aber generell zu überlegen wenn man schon ein Ordnungsgeld bekommt wenn der Verbandskasten abgelaufen ist, denn alleine das Mitführen von dem Ding bringt ja nichts wenn man die Sachen nicht anwenden kann oder damit weiß umzugehen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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