Kosten eines Scheidungsverfahrens?
Wenn eine Ehe geschieden werden soll, besteht meines Wissens die Möglichkeit, dass beide Ehepartner sich einen gemeinsamen Scheidungsanwalt teilen, um die Kosten wenigstens für diesen Teil der Scheidung zu senken. Dass sich das wiederum nur anbietet, wenn die Verhältnisse eigentlich geklärt sind, liegt auf der Hand. Dennoch fallen ja aber wenigstens für die Scheidung vor Gericht wiederum Kosten an, und ich würde gerne wissen, mit welchen Kosten man hier eigentlich zu rechnen hat. Gibt es hier auch eine Art Streitwert, an dem sich die Gerichtskosten eines Scheidungsverfahrens berechnen? Ich könnte mir mit meinem laienhaften Denken vorstellen, dass hier die Vermögenswerte des Ehepaares für eine Berechnung herangezogen werden, aber müssen die wiederum notariell beglaubigt werden, um vor Gericht anerkannt zu werden?
Es geht mir bei dieser Fragestellung tatsächlich ausschließlich um die Kosten, die direkt mit dem Scheidungsverfahren in einem Zusammenhang stehen und nicht um die Frage nach einem Trennungsunterhalt, der für eine der Parteien anfällt und an die andere Partei üblicherweise bezahlt werden muss, denn dieser spielt hier absolut keine Rolle. Gibt es noch andere Kosten als denen für den Scheidungsanwalt, das Scheidungsverfahren vor Gericht und eventuell einen Notar? Sind diese Kosten in ihrer Höhe irgendwie im Vorfeld einschätzbar?
Wie schon richtig vermutet wurde, richtet sich die Höhe der Scheidungskosten nach dem Vermögen. Die Scheidung mit nur einem Anwalt setzt eine einvernehmliche Scheidung voraus. Wenn die Gefahr besteht, dass die Folgen für den Einzelnen ohne Anwalt nicht richtig eingeschätzt werden können, insbesondere, wenn auf den Vorsorgeausgleich verzichtet werden soll, braucht man zwei Anwälte.
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