Praxisgebühr - wie oft im Quartal zahlen?
Seit einigen Jahren wurde die sogenannte Praxisgebühr - manchmal auch als Krankenkassengebühr bekannt - eingeführt. Sofern mir geläufig ist, muss man hierbei jedes Quartal eine Gebühr von 10 € entrichten, sofern man nicht befreit ist. Man muss aber in drei verschiedenen Bereichen unanhängig voneinader diese Gebühr bezahlen: allgemeine ärztliche Untersuchungen, zahnärztliche Behandlungen und die Nutzung von Notdiensten. Demzufolge kann es durchaus vorkommen, dass man innerhalb eines Quartals bis zu drei mal diese Gebühr entrichten muss. Als Beleg dafür, dass man diese Gebühr bereits entrichtet hat, erhält man eine Quittung.
Diese Quittung sollte ich bei anderen Ärzten derselben Sparte, z. B. einem alternativen Zahnarzt, während eines noch laufenden Quartals vorlegen können, damit ich diese Gebühr nicht ein weiteres mal entrichten muss. Das kann passieren, wenn man z. B. innerhalb eines Quartals den Arzt wechseln möchte. Nun kommt es aber in der letzten Zeit in meinem Bekanntenkreis gehäuft vor, dass bei etwaigen Begebenheiten, die Praxen eine erneute Entrichtung der Gebühr verlangen und diese Quittung nicht anerkennen möchten.
Wozu wird dann eine Quittung erstellt, wenn die dann nachher niemand anerkennt? Der bisherige Arzt verlangt während eines laufenden Quartals diese Quittung selten oder gar nicht, da er in seinem System darüber informiert ist, ob man im Laufenden Quartal bereits da gewesen ist oder nicht. Da stellt sich mir doch die Frage, ob diese Gebühr tatsächlich bei den Krankenkassen landen oder die Praxen diese für sich einbehalten.
Erst einmal hast du recht damit, dass man die Gebühr sowohl beim praktischen Arzt als auch beim Zahnarzt entrichten muss. Ob man bei einem Notdienst noch einmal zahlen muss, wenn man vorher schon beim praktischen Arzt bezahlt hat, weiß ich nicht, damit habe ich keine Erfahrung. Was allerdings glaube ich nicht geht ist einfach zu einem anderen Arzt zu gehen.
Will man zu einem anderen Arzt braucht man eine Überweisung des Arztes, bei dem man schon bezahlt hat, da die Gebühr ansonsten noch mal fällig wird. Die Quittung bei dem Arzt, bei dem man schon bezahlt hat, erneut vorlegen musste ich bisher nicht. Wozu auch, da dieser die Zahlung ja in seinem System notiert hat und außerdem ja einsehen kann, ob man in dem entsprechenden Quartal schon einmal da war.
Die Quittung dient letztendlich hauptsächlich für deine eigenen Unterlagen und auch eventuell als Nachweis, dass du die für dich zu zahlenden Beträge im Laufe eines Jahres bereits bezahlt hast und deshalb von weiteren Zuzahlungen befreit werden kannst. Die Höhe der Beträge, die du jährlich zahlen musst, richtet sich nach deinem Einkommen und danach, ob du eine chronische Erkrankung hast. Falls du eine derartige Erkrankung hast, musst du 1% deines Jahreseinkommen zahlen, ohne chronische Erkrankung 2%. Darübergehende Beträge kannst du dir von deiner Krankenkasse erstatten lassen und dir ein Befreiungskärtchen geben lassen, welches dich eben von weiteren Zahlungen befreit.
Das Ausstellen der Quittung für die Praxisgebühr ist nicht völlig sinnfrei. So verlangt z.B. neben dem Arzt, Zahnarzt und dem ambulanten Notdienst auch ein Psychotherapeut die Praxisgebühr. Letzterer ist nicht immer ein Arzt und darf daher auch keine Überweisung zu einem anderen Mediziner ausstellen. Hat man also beim Psychotherapeuten die Praxisgebühr bereits entrichtet, ist der "normale" Arzt verpflichtet, die vorgelegte Quittung als Nachweis für die im betreffenden Quartal bereits geleistete Zahlung anzuerkennen.
Auch wenn man den ambulanten Notdienst innerhalb eines Quartals mehr als einmal aufsuchen muss, gilt die Quittung als Nachweis und man muss nicht jedes Mal erneut bezahlen.
Und zu guter Letzt stellen Praxisgebühren außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes dar. Somit können sie bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Dafür braucht man als Nachweis aber wiederum die ausgestellten Quittungen.
Das heißt also, ich muss unbedingt von meinem bisherigen Arzt zu einem neuen überwiesen werden, damit ich diese Gebühr nicht erneut zahlen muss, sofern ich mich noch im laufenden Quartal befinde? Und ich kann nicht einfach mitten im Quartal beschließen, dass ich mich in Zukunft von einem anderen Arzt behandeln lassen möchte, dem dann die Quittung als Nachweis vorlegen, dass das aktuelle Quartal bereits bezahlt ist? Im Zweifelsfall darf ich also ständig zahlen.
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