Ausfallgebühr bei Absage des Arzttermins

vom 08.01.2012, 11:35 Uhr

Gestern erhielt ich ein Schreiben einer Arztpraxis, in der ich in Kürze eine Behandlung habe, die ich selbst zahle. Dort bat man mich, den Termin abzusagen, sofern ich ihn nicht benötige. Würde man diesen Termin nicht mit einem anderen Patienten besetzen können, so wird man mir eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen. Da ich jedoch vorhabe, diesen Termin wahrzunehmen, gehe ich nun nicht davon aus, dass diese Ausfallgebühr für mich in Frage kommt. Dennoch habe ich dazu einige Fragen.

Wie wird eine solche Ausfallgebühr berechnet? Kommt es darauf an, welchen Grund es für die Behandlung gegeben hat oder was der Anlass des Termins war? Wie ist es, wenn man beispielsweise durch einen unglücklichen Umstand, wie einen Notfall, nicht den Termin wahrnehmen kann? Wird diese Ausfallgebühr auch dann fällig? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man überhaupt eine Ausfallgebühr zahlen muss? Ist dies schon mal vorgekommen? Kann ein Patient diese Ausfallgebühr auch in Rechnung stellen, wenn von Seiten der Praxis dieser Termin abgesagt wird?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wie im Thread Gebühr zahlen für einen verpassten Arzttermin? geschrieben ist es wohl inzwischen üblich, dass es solche Gebühren gibt und diese werden wohl nicht nur in Rechnung gestellt sondern auch angemahnt, so steht es zumindest in dem oben verlinkten Thread.

Mir selbst ist so etwas noch nicht passiert. Ich habe zwar auch schon einmal einen Termin beim Zahnarzt verpasst, aber dort meinte man, dass das schon einmal passieren könnte. In meinem Fall war es nämlich so, dass ich den Termin in meinem Kalender falsch eingetragen hatte. In der Zahnarztpraxis einer guten Bekannten ist es so, dass man dort schon ein- oder auch zweimal einen Termin verpassen kann, ohne das Gebühren berechnet werden. Sollte das aber häufiger vorkommen, dann werden wohl auch dort Gebühren berechnet, die im Vorfeld bekannt gemacht werden.

Wenn man durch einen Notfall verhindert ist, dann ist man bei einer Praxis, die darauf dringt, dass die Gebühren bezahlt werden, wohl auf deren Kulanz angewiesen. Sollte man an der Verhinderung nicht selbst schuld sein, dann kann man diese Gebühren in Form von Schadenersatz ja wieder vom Verursacher einfordern.

Dass man als Patient bei einem verpassten Termin Gebühren oder besser Schadenersatz verlangen kann, das wäre mir neu. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, bei dem ein Termin so extrem kurzfristig abgesagt wurde.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Davon, dass die Gebühr fällig wird wenn der Termin nicht neu vergeben werden kann, habe ich noch nichts gehört. Bislang kannte ich es so, dass Leute die einfach nicht erscheinen ohne vorher abgesagt zu haben, unter Umständen mit einer solchen Gebühr belegt werden. Und zwar aus dem Grund, dass den Leuten bewusst wird, dass auch Arzttermine verbindliche Absprachen sind nach denen sich beide Parteien zu richten haben.

Im umgekehrten Falle wäre der Patient nämlich empört, wenn der Arzt zum vereinbarten Termin nicht erscheinen würde (also die Praxis spontan geschlossen hält) oder dem Patienten bei dessen Eintreffen sagt, dass er ein anderes Mal wieder kommen soll weil etwas dazwischen gekommen ist.

Natürlich kann man mal einen Termin vergessen; dagegen ist meiner Meinung nach auch nichts einzuwenden. Einzelfälle und Notfälle sind sicherlich anders zu bewerten als notorische Terminvergesser und solche, die meinen nicht absagen zu müssen wenn sie lieber zum Frisör oder zum Kaffee trinken gehen als ihren Termin wahrzunehmen. Letztere sollten durchaus mit einer Gebühr „abgestraft“ werden. Denn es scheint dass der Mensch nur lernt, wenn er dafür bezahlen muss.

Wie sich die Gebühr berechnet weiß ich nicht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es sich um einen Pauschalbetrag handelt der der Abschreckung dienen soll. Also vielleicht 5 oder 10 Euro? Ich gehe aber davon aus, dass die Praxen die derartige Ausfallgebühren berechnen eine entsprechende Preisinformation im Wartezimmer oder Eingangsbereich ausstellen damit die Patienten sich informieren können.

Der Patient wird – da bin ich mir doch ziemlich sicher – keine Ausfallgebühr in Rechnung stellen können. Unter Umständen wird die Praxis aus Kulanz Fahrtkosten erstatten wenn der Fehler bei der Praxis lag und der Termin selbst durch lange Wartezeit am vereinbarten Tag nicht mehr stattfinden kann. Ich denke aber eher, dass es bei einer Entschuldigung bleibt.

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» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wie es sich rechtlich mit einer solchen Ausfallgebühr verhält, kann ich nicht wirklich sagen, weil ich darin keinen Einblick und mich damit auch noch nicht näher beschäftigt habe, da ich es pflege, meine Arzttermine tatsächlich abzusagen, wenn ich weiß, dass ich sie nicht wahrnehmen kann. Insofern kann ich Dir leider nur berichten, was ich in ähnlichen Fällen aus Sicht des Patienten erlebt habe und was mir generell zu dieser Fragestellung einfällt. Allerdings denke ich, dass eine solche Ausfallgebühr bei nicht wahrgenommenen und vor allem nicht abgesagten Terminen überall da erhoben werden kann, wo Termine extra vereinbart werden und ein großer Teil der Leistung auf Seiten des Rechnungsstellers überhaupt darin besteht, den Termin zu erbringen. Demnach müsste auch ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater eine solche Ausfallgebühr erheben können, wenn ein Klient oder ein Mandant seinen Termin nicht absagt, sobald er weiß, dass er ihn nicht wahrnehmen kann.

Insofern kann ich Dir nur berichten, wie es in unserer Rechtsanwaltskanzlei in der Praxis gehandhabt wird, denn auch dort kommt es hin und wieder mal vor, dass ein Mandant nicht zu einem vereinbarten Besprechungstermin erscheint. Bei uns wird dafür keine Ausfallgebühr erhoben, vermutlich, weil mein Chef sich in seiner üblichen Arbeit von den Besprechungsterminen ohnehin nicht „stören“ lässt, sondern eben in seinem Büro arbeitet, bis ein Mandant zu seinem Besprechungstermin erscheint, welcher dann im Rahmen des üblichen Büroalltags abgehalten wird. Kommt ein Mandant nicht, so arbeitet mein Chef eben ganz regulär weiter in den Akten, die er ohnehin zu bearbeiten hat. Genaugenommen ist es also relativ egal, ob der Mandant nun erscheint oder nicht, weil kein konkreter Schaden verursacht wird, solange nicht für diesen nicht wahrgenommenen Besprechungstermin ein anderer Termin nicht angeboten werden konnte, für den sich ein anderer Mandant eventuell interessiert hätte.

Ansonsten kann ich Dir nur berichten, dass ich ebenfalls vor einiger Zeit zwei solcher Arzttermine wahrgenommen habe, die ich privat bezahlen musste. Hier wurde ich allerdings aber nicht darüber unterrichtet, dass eine Ausfallgebühr erhoben werden würde, sofern ich meine Termine nicht absage, wenn ich sie nicht wahrnehmen kann. Meine Zahnarztpraxis handhabt es hier allerdings auch recht clever, denn von dort wird man am Vortag des eigentlichen Termins immer noch einmal angerufen und der Termin, den man in der Praxis hat, wird einem bestätigt. Auf diese Weise wird man als Patient genaugenommen nur an diesen Termin erinnert und kann, wenn man ohnehin schon am Telefon ist und diesen Termin eigentlich vergessen hat und deshalb nun vielleicht anderweitig verplant ist und den Termin nicht wahrnehmen kann, gleich auch noch absagen.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich persönlich sehe zu meinen Arztterminen auch pünktlich zu erreichen und bin noch nie in die Verlegenheit geraten ihn kurzfristig abzusagen. Mir wurde aber auch noch nie ein Termin abgesagt. Ich habe schon von der Möglichkeit gehört und meine Mutter musste auch schon einmal bezahlen. Meine Mutter ist aber ein Sonderfall, sie konnte noch nie in ihrem Leben pünktlich sein und auch jetzt als Rentner schafft sie es nicht die vereinbarten Arzttermine auch einzuhalten. Das hat der Mediziner sich eine Weile angeschaut und weil auch ernsthafte Mahnungen nichts bei ihr fruchteten hat er dann eine Rechnung über ein paar Euro aufgemacht.

Ich denke aber das ist wirklich selten und bei einem Allgemeinmediziner doch eher selten dass er während der Wartezeit keinen anderen Patienten behandelt. Hier will man die Patienten nur etwas erschrecken und zur Pünktlichkeit erziehen, meistens wird es auch nur bei der Drohung bleiben. Anders sieht es aber bei den Fachärzten aus. Wenn ich mir so vorstelle dass der Zahnarzt drei Stunden Zeit für komplizierte Sache einkalkuliert und deshalb keine weiteren Patienten in dieser Zeit bestellt dann ist er auch vollkommen im Recht den Versdienstausfall in Rechnung zu stellen.

Umgekehrt müsste das aber auch gelten, wobei ich es mir mit der Beweisführung aber schon recht schwierig vorstelle da einen Schaden auszurechnen wenn man nicht gerade Urlaub für den Termin genommen hat. Aber ich würde vorher darüber nachdenken wer am längeren Hebel sitzt, damit erübrigt sich dann auch die Fragestellung.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich denke es ist ein Unterschied ob man einen Termin verpasst oder ob man den Termin absagt. Verpasst man den Termin, ob nun beabsichtigt oder aus Zufall oder aus welchen Gründen auch immer, dann hat die Praxis ja einen Verdienstausfall, da man erst wartet ob sich der Patient verspätet und den Termin somit nicht an jemand anderen vergeben kann.

Ich kenne es an sich so, dass es Artzpraxen gibt, bei denen man bis zu X Stunden vorher absagen muss. Die Stundenzahl richtet sich nach der Art der Praxis. In der Regel sind das 24 Stunden. Ein bestimmter Zeitraum ist an sich logisch, damit die Zeit anders verplant werden kann. Wie halt unter Anderem durch die Vergabe des Termins an einen anderen Patienten.

Eine Absage und dann die Zeit in Rechnung stellen, weil man den Termin nicht anders nutzen kann, empfinde ich persönlich eher als unangemessen und auch unfair. Ich denke es kann immer mal was dazwischen kommen und wenn man früh genug absagt, müsste die Praxis die freie Zeit auch anders nutzen können.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Bei uns in den Praxen stehen auch solche Schilder mit den Hinweisen das bei nicht wahrgenommen Terminen eine Ausfallgebühr fällig wird. Ich muss zugeben das ich auch schon den ein oder anderen Termin im alltäglichen Stress vergessen habe. Mir wurde noch nie so ein Ausfallentgelt berechnet. Anscheinend dienen diese Schilder mehr der Abschreckung als das sie in die Tat umgesetzt werden. Auf der anderen Seite finde ich es ja richtig, da der Arzt bei einem verpassten Termin nichts dran verdient.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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