Kann man in Deutschland noch zwangsweise eingewiesen werden?

vom 28.12.2011, 22:42 Uhr

Wie und wann kann man zwangsweise eingewiesen werden? Ich habe mal gehört, dass man keinen Menschen mehr gegen seinen Willen in eine Psychiatrie einweisen lassen kann. Es muss immer ein Einverständnis der Person, die psychisch krank ist vorliegen. Eine Entmündigung ist ja auch nicht mehr möglich.

Aber dennoch sind ja sehr viele Leute in einer geschlossenen Psychiatrie. Sind die alle freiwillig da? Oder kann man doch einen Menschen zwangsweise einweisen lassen? Was muss vorfallen, damit ein Mensch zwangsweise in eine Psychiatrie kommt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich weiß nicht wie du auf die Idee kommst, dass nichts von alle dem möglich sein soll. Gibt es da einen bestimmten Grund oder vielleicht einen Bericht zu oder ist es allein ein Gefühl? Meines Wissens nach können Menschen natürlich unter Zwang behandelt und beziehungsweise oder entmündigt werden. Der kleine Sohn von meinem Lebensgefährten hatte vor kurzem ein ähnliches anliegen und ich habe ihm dies erklärt indem ich eine Freiheitsstrafe als Vergleich genommen haben. Hier wird die Umwelt vor einem selber geschützt, bei einer Zwangseinweisung, welche ja eigentlich eine Zwangsbehandlung ist wird man vor sich selber geschützt, zumindest in der Theorie.

Ich glaube du meinst, dass sowohl eine Entmündigung, als auch eine Zwangsbehandlung heute nicht mehr so einfach möglich ist und wirklich gravierende Dinge vor fallen müssen bis man diese Schritte unternimmt. Person A. wird zum Beispiel nicht entmündigt "nur" weil sie einmal vergessen hat den Herd abzuschalten oder ein bisschen Wirr redet. Meist müssen da (leider) viel gravierendere Dinge vor fallen, bis überhaupt mal in Betracht gezogen wird entscheidende Schritte zu unternehmen, was aber sicher auch unter anderem daran liegt, dass man als Außenstehender vieles nicht wahrnimmt beziehungsweise es auch gar nicht wahrnehmen kann. Sobald Person A. allerdings das Leben anderer bedroht oder das Leben von Person A. selber gefährdet ist, ist sicher darüber nachzudenken, welchen der oben aufgezählten Schritte man gehen könnte. Verbrechen und dergleichen schließe ich im Kontext natürlich aus.

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» beere » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 0,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Diamante, wo hast du denn das bitte gehört? Es ist definitiv immer noch möglich, Menschen zwangsweise in einer Psychiatrie unterzubringen. Daran sind natürlich hohe Voraussetzungen gebunden, aber es kommt immer mal wieder vor und ist möglich und erlaubt. Genau nachlesen kannst du das auch im PsychKG deines Landes. Dort steht drin, unter welchen Voraussetzungen eine Zwangseinweisung möglich ist.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Sicherlich kann man noch Menschen gerichtlich einweisen, und zwar nach wie vor dann, wenn eine extreme Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen. Genaue Vorraussetzungen kann man nachlesen, aber es wäre ein Unding, wenn so etwas nicht mehr möglich wäre.

Entmündigungen können auch noch vorgenommen werden. So etwas macht man z.B. bei Menschen, die durch eine Krankheit nicht mehr in der Lage sind, geschäftliche Entscheidungen zu tragen, häufig sind es Alzheimer Patienten, die man auch davor schützen will, dass sie ihr Konto leer räumen, weil andere Menschen sie ausnehmen wollen. Auch hier gibt es genaue Vorschriften, wann das überhaupt zum Einsatz kommt, ob es eine temporäre oder dauerhafte Sache ist ect.

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» Beeanca » Beiträge: 149 » Talkpoints: -0,99 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn ein konkreter Grund vorliegt dass eine Person sich selbst oder seinen Mitmenschen etwas schlimmes antun könnte dann besteht die Möglichkeit ihn zwangsweise einweisen zu lassen. Diese Gründe dürfen jedoch nicht bloß ein einfacher Verdacht sein.

» xDana » Beiträge: 493 » Talkpoints: 17,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich hätte gerne auch eine Quellenangabe für die Aussage.

Ganz früher durften Ärzte zwangseinweisen oder auch die Familien. Das ist heute nicht mehr ganz so einfach möglich. Eine Zwangseinweisung muss durch einen Richter abgezeichnet werden, der den Betroffenen innerhalb eines bestimmten Zeitraums gesehen haben muss. Das ist aber alles im PsychKG geregelt. Das unterscheidet sich teilweise noch von Bundesland zu Bundesland.Was aber in allen Bundesländern gleich ist, dass es Möglichkeiten zur zwangweisen Unterbringung gibt und auch die Möglichkeit der Entmündigung. Wobei das mit der Entmündigung eventuell auch in anderen Gesetzen zu finden ist, da es durchaus auch andere Erkrankungen gibt, bei denen ein Mensch nicht mehr selbst handeln kann und bestimmte Sachen einfach jemand anderem übertragen werden müssen.

Generell sind die Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen tatsächlich gestiegen. Zumindest im Vergleich zu dem was vielleicht vor 50 Jahren noch möglich war. Einfach mal wegsperren klappt selten. Aber ja es klappt noch. Da der Zeitraum bis ein Richter da sein muss teilweise doch recht lang ist. Oder man spricht mit dem Betroffenen und "überzeugt" ihn davon freiwillig zu bleiben.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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