Muss man sich beim Rückwärtsfahren nicht anschnallen?
vom 22.12.2011, 14:05 Uhr
Es gibt eine gesetzlich geregelte Anschnallpflicht und diese besteht beim Rückfährtsfahren nicht, ebenso wenig beim Fahren im Schritt-Tempo und beim Haus-zu-Hausverkehr; Letzteres betrifft beispielsweise Postzusteller.
Zwar bin ich in der Regel auch immer angeschnallt, wenn ich rückwärts fahre, da ich das meist am Ende einer Fahrt beim Einparken tue. Allerdings habe ich mich eine Zeitlang unsicher gefühlt, wenn ich mich beim Halt an der Ampel mal kurz abgeschnallt habe, um nach etwas auf der Rückbank zu schauen. Da ist es dann einfach beruhigend zu wissen, dass man nicht immer angeschnallt sein muss.
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