Sollte man schweigen oder Ersatz verlangen?

vom 01.12.2011, 21:50 Uhr

Wenn der Stick noch so neu ist, würde ich diesen Stick einfach dort zurück geben, wo deine Freundin ihn gekauft hat. Ich habe erst vor kurzem einen Pulli, bei dem nach dem ersten Waschen die Nähte auf gingen und von dessen ich keinen Kassenzettel mehr hatte, wieder zurück gebracht. Jedoch war erkennbar, trotz NoName, das er dort gekauft wurde und ich bekam einen neuen Pulli.

Jedoch würde ich zuerst versuchen den Fehler zu finden. Genau daselbe Problem hatten wir vor kurzem auch auf der Arbeit. Mein Chef hat einen nagelneuen Stick gekauft und nachdem er in meinem PC war (auf der Arbeit) ging er auf einmal nicht mehr. Er konnte auf keinem PC mehr abgerufen werden. Dies lag daran, das auf meinem PC ein Virus herrschte, der wohl am Ende auch auf diesem Stick sich befand und sich dadurch nicht mehr abrufen ließ.

Er gab die Sticks zurück und hat dafür neue Sticks bekommen. Sozusagen wurden die defekten gegen neue ersetzt. Ich würde es mal auf diese Art und Weise versuchen, denn wir bekamen es leider nicht hin, den Stick wieder funktionsfähig zu bekommen, sodass der Umtausch der letzte Weg war.

Jedoch den Fehler bei der Betreuerin zu suchen finde ich nicht richtig, denn beweisen kann man es sicherlich nicht. Ich denke auch nicht, das wenn sie es gewesen wäre, sie es absichtlich getan hat. Letzendlich kann man schwer beweisen wer es war und wenn er demnach noch so neu ist, würde ich ihn einfach umtauschen und die Sache ist gegessen.

Benutzeravatar

» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Natürlich ist es ärgerlich, dass der Stick jetzt so schnell kaputt gegangen ist. Allerdings ist es doch auch möglich, dass der Stick anderweitig kaputt gegangen ist, auch wenn es den Anschein hat als wenn es der Betreuerin passiert sei. Daher würde ich auch gar nicht krampfhaft versuchen, dieser Person die Schuld zuzuweisen.

Hier würde ich zunächst einmal den Verkäufer in die Pflicht nehmen, denn es ist durchaus denkbar, dass es sich um einen Schaden handelt, der durch die Garantie abgedeckt ist. Sollte das nicht klappen, dann hat Deine Freundin halt Pech gehabt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


@Puffi Ich finde es schon recht dreist einfach mal Jemanden eine Schuld zuzuweisen, nur weil diese Person den Stick auch benutzt hat. Es kann auch ein Bedienungsfehler deiner Freundin vorliegen, das er nun kaputt ist. Aber es ist ja einfacher die Schuld erst mal bei einer anderen Person zu suchen.

Ich verstehe allerdings nicht, warum ihr nicht selbst auf die Idee gekommen seid, das Problem beim Händler vorzutragen. Eigentlich ist das doch immer eine der ersten Überlegungen wenn technische Geräte Probleme bereiten, ob man noch Garantie bzw. Gewährleistung in Anspruch nehmen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wieso sollte die Betreuerin den USB Stick ersetzten, wenn doch überhaupt nicht klar ist, wer ihn den überhaupt kaputt gemacht hat? Dass er bei deiner Freundin zu Hause noch funktioniert hat, muss doch nicht zwangsläufig heißen, dass die Betreuerin ihn kaputt gemacht hat, es kann auch ebenso gut sein, das beim Transport etwas passiert ist, wobei auch hier natürlich unklar ist, ob es bei deiner Freundin oder der Betreuerin passiert ist. Andererseits könnte es ebenso sein, dass der Stick von Anfang an nicht in Ordnung war und sich der Defekt der jetzt eingestellt hat, da muss keiner Einfluss drauf gehabt haben.

Ich denke daher nicht, dass deine Freundin Ersatz verlangen sollte oder überhaupt dürfte. Damit zu argumentieren, dass der Stick zu Hause noch ging und jetzt nicht, ist nicht besonders sinnvoll, der Stick wird wohl auch kaum davon kaputt gegangen sein, dass die Betreuerin ihn am Computer benutzt hat und nachweisbar ist es auch nicht, ob sie was anders damit getan hat (ins Wasser gefallen zum Beispiel), da er keine Schäden aufweist. Ich würde eventuell nachschauen ob da Garantie drauf ist und ansonsten sollte deine Freundin sich selbst um einen neuen kümmern. So ein Stick ist kein muss und es wenn sie doch einen braucht, kann sie sich auch einen mit weniger GB kaufen, so dass sie mit ihrem Geld hinkommt.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wie schon vor mir erwähnt wurde, müsste man den USB Stick ja noch problemlos umtauschen können, wenn er kaputt ist und erst einen Monat alt ist. Das würde ich auf jeden Fall auch so machen und sollte ja kein Problem darstellen.

Aber selbst wenn der Stick schon älter wäre und man nicht mehr auf die Garantie zurück greifen könnte, würde ich von niemandem verlangen, diesen USB Stick zu ersetzen. Denn so wie du es schilderst steht doch gar nicht fest, dass die Betreuerin Schuld daran ist, dass der Stick nun nicht mehr geht und auch ich finde es dreist, dass man sofort davon spricht, es wäre ja unverschämt dass diese Person von sich aus nichts ersetzt.

Du schreibst immerhin nur, dass die Betreuerin mit dem Stick zurück kam und meinte, sie könne die Fotos nicht auf den Rechner ziehen. Wenn die Betreuerin nun einfach ganz normal versucht hat, den Stick zu benutzen und es eben nicht ging, dann trifft sie doch absolut keine Schuld.

Benutzeravatar

» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wie schon viele vor mir geschrieben haben, würde ich nichts sagen einfach nur um kein böses Blut zu schaffen. Leider Augen zu und durch. Sie war ja leider nicht dabei als der Stick benutzt wurde also kann sie auch nichts nachweisen sondern in dem Fall nur unterstellen, dass die andere Erzieherin ihn kaputt gemacht hat, ersetzt wird sie ihn nicht bekommen.

Ich würde es auch so machen wie schon erwähnt, ihn umtauschen im Geschäft. Wenn er neu war liegt die Beweislast beim Hersteller. Dieser wird nicht beweisen können, dass er durch die Handhabung kaputt gegangen ist und ihn werden die knapp 20 Euro auch nicht stören. Tauscht ihn um, dass ist in dem Fall wohl die einfachste und auch beste Lösung.

Benutzeravatar

» stance » Beiträge: 1775 » Talkpoints: -0,31 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Auf die Idee, hier an die Gewährleistung von Seiten des Herstellers zu denken, bin ich spontan auch nicht gekommen, aber dieser Aspekt ist natürlich vollkommen richtig und auch ich würde spätestens nach diesem Tipp meines Vorredners in diesem Fall genau auf diese Weise vorgehen. Außerdem meine auch ich, dass es zu weit geht, einfach zu behaupten, dass der USB-Stick, um den es hier geht, von der Betreuerin beschädigt wurde, denn das ist reine Spekulation Deinerseits, die offenbar nicht in irgendeiner Weise belegbar ist.

Nachdem Deine Freundin den USB-Stick anschließend auch noch selbst getestet hat, gehe ich außerdem davon aus, dass sie ihn auch entsprechend in Augenschein genommen hat, nachdem sie von der Betreuerin erfahren hat, dass der Stick nicht funktioniert und die Vermutung nahelag, dass er kaputt sein könnte. Da Deiner Freundin aber offenbar nichts Außergewöhnliches am Erscheinungsbild des USB-Sticks aufgefallen ist, das auf eine unsachgemäße Bedienung von Seiten der Betreuerin hinweisen hätte können, gehe ich davon aus, dass hier tatsächlich ein Fehler an der Sache vorliegt, der der Gewährleistung des Herstellers unterliegt und es sich eben nicht um eine Sachbeschädigung handelt, die man der Betreuerin irgendwie unterstellen und das wiederum auch noch belegen könnte.

Schon insofern würde also auch ich, läge hier nun also nicht die Möglichkeit des Gewährleistungsanspruches vor, nicht fordern, dass mir der USB-Stick ersetzt wird, weil ich auf Grundlage der scheinbar vorliegenden Tatsachen eher vermuten würde, dass dieses Teil sich einen unguten Moment gesucht hat, um kaputt zu gehen, allerdings eben ohne Einwirkung durch einen Dritten. Es kommt eben vor, dass Dinge irgendwann kaputtgehen, und wenn diese dann im Besitz einer anderen Person waren, liegt natürlich die Vermutung nahe, dass es zwischen dieser dritten Person und der vorliegenden Beschädigung einen Zusammenhang geben könnte, aber es kann sich eben auch einfach um Pech handeln. Davon würde ich im vorliegenden Fall auf jeden Fall aber eher ausgehen, mich auf die Gewährleistungspflicht des Herstellers berufen und von diesem Ersatz verlangen.

Benutzeravatar

» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich würde auch nichts sagen. Denn wer weiß denn genau ob die Betreuerin den USB Stick kaputt gemacht hat. Bei ihr hat er nicht mehr funktioniert, das bedeutet aber nicht, dass sie ihn auch ruiniert hat.

Wenn der Stick noch so neu ist, dann gibt es doch bestimmt noch Garantie beziehungsweise ein Umtauschrecht darauf. Was genau da passiert ist kann keiner sagen. Dinge werden kaputt, das passiert nunmal leider ständig. Ich würde die Stimmung in der Arbeit jedenfalls nicht wegen eines USB Sticks ruinieren indem ich meiner Kollegin unterstelle, dass sie ihn mutwillig kaputt gemacht hat. Und schon gar nicht ein schlechtes Praktikumszeugnis riskieren, auch wenn ich nicht hoffe, dass solche Dinge dort einfließen würden. Lieber tausche ich den Stick um oder kaufe mir einen neuen.

» Inanna » Beiträge: 375 » Talkpoints: 0,45 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^