Urlaubsvertretungen der niedergelassenen Ärzte
Niedergelassene Ärzte machen ja wie jeder andere Arbeitnehmer Urlaub und das mehrmals im Jahr. In dieser Zeit haben sie immer mehrere ihrer niedergelassenen Arztkollegen angegeben, die sie in ihrer Abwesenheit vertreten. Im Gegenzug werden diese Ärzte nach ihrem Urlaub dann die Vertretung der Kollegen übernehmen. Das gilt ebenso für Krankheit oder Weiterbildung der Ärzte.
Konsultiert man eine Urlaubsvertretung bekommt man als Patient immer nur die kleinste Menge eines Medikamentes aufgeschrieben. Das heißt, dass es grundsätzlich für den Patienten teurer wird, sich etwas von der Urlaubsvertretung verschreiben zu lassen. Erhält man normalerweise eine Packung mit 100 Tabletten verschrieben, muss man 5 Euro zuzahlen (vorausgesetzt, der Abgabepreis ist nicht höher). Bekommt man aber die kleinste Menge verschrieben, liegt die Zuzahlung auch bei 5 Euro. Das heißt, dass die Krankenkasse dann spart. Ist das eine Anweisung der Krankenkasse an die Urlaubs vertretenden Ärzte, oder liegt es in deren eigenem Ermessen, wie viel sie verschreiben?
Wie wird das mit der Vergütung durch die Krankenkasse für Urlaubsvertretungen der Ärzte untereinander gehandhabt? Da es oft andere, wechselnde Vetretungsärzte sind, kann man auch nicht von gegenseitigem Ausgleich sprechen. Erfolgt eine Aufrechnung pro Patient, die der zu vertretende Arzt übernehmen muss? Oder wie erfolgt die Vergütung?
Welche Packungsgröße der Vertretungsarzt aufschreibt, kann er selbst entscheiden. Ich arbeite in einer Apotheke und sehe dieses Problem mit den kleinen Packungen, die meistens nur verordnet werden, öfter. Die Krankenkasse spart auch nicht bei diesen Verordnungen. Gerade bei den preiswerteren Medikamenten ist der Unterschied der Preise zwischen den einzelnen Packungsgrößen gar nicht so groß, weil der Aufschlag überall gleich ist. Und der Patient holt sich ja seine normale, große Packung auch noch, wenn sein Arzt wieder da ist, also bezahlt die Krankenkasse doppelt.
Es geht in der Hauptsache darum, dass der Vertretungsarzt sein Budget nicht belasten möchte, weil der Patient, den er da versorgt, ja nicht sein Patient ist. Wie die Vergütung der Ärzte untereinander funktioniert, kann ich leider nicht sagen.
@Barbara Ann, danke für die Information. Ich sehe das so, dass die Krankenkasse nicht doppelt zahlt. Für die Zuzahlung des Patienten von 5 Euro bekommt er normalerweise 100 Stück Tabletten. Durch das Rezept des Vertretungsarztes zahlt er auch 5 Euro. Er bekommt aber nur 30 oder 50 Stück Tabletten. Bekommt der Patient 30 Tabletten verschrieben und die nächsten Patienten wiederum auch je 30 Stück, erhält die Krankenkasse insgesamt eine Zuzahlung der Patienten für 100 Tabletten von insgesamt 16,70 Euro anstatt 5 Euro wie normal üblich. Das ist ein Gewinn von 11,70 Euro, nur weil der Vertretungsarzt kleinere Packungen aufschreibt. Rechnet man das auf alle Patienten um, die die Vertretung in Anspruch nehmen, kommt für die Kasse ein hübsches Extra-Sümmchen dabei heraus, das der Patient zusätzlich zahlen muss. Also besser nie vom Vertretungsarzt Medizin aufschreiben lassen.
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