Ehevertrag auch nach der Hochzeit möglich?
Ist es eigentlich auch möglich einen Ehevertrag nach der Hochzeit zu machen oder muss ein Ehevertrag vor der Hochzeit geschlossen werden oder sofort nach dem Ja Wort? Wie macht man einen Ehevertrag von der Zeit her? Wann kann man noch einen Ehevertrag machen? Mir ist klar, dass es nach 10 Ehejahren wohl nicht mehr geht, weil dann ja schon viel zu viel zusammen angeschafft wurde und auch erwirtschaftet wurde. Aber kann man einen Ehevertrag beispielsweise noch ein Jahr oder ein halbes Jahr nach der Hochzeit machen?
Nach meinem Kenntnisstand kann ein Ehevertrag sogar noch nach der Scheidung geschlossen werden, allerdings kommt das wohl nur in Ausnahmefällen in Betracht. Wenn ein Ehevertrag allerdings zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht existiert und durch einen Notar entsprechend beurkundet wurde, geht der Gesetzgeber automatisch von einer Zugewinngemeinschaft der beiden Eheleute aus. Soweit ich informiert bin, können allerdings nicht nur der Güterstand, sondern auch der Versorgungsausgleich und der Unterhalt im Falle einer Scheidung noch nachträglich ehevertraglich geändert werden, was allerdings vermutlich aufgrund einer Bestandsaufnahme, die gerade im Hinblick auf den Güterstand insofern notwendig werden dürfte, ziemlich aufwendig ist – möglich ist es aber wohl doch.
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